
Am 27. Juli 2026 veröffentlichte die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission neue Leitlinien zu Ausnahmen vom Ein- und Ausreisesystem (EES), der biometrischen Grenzdatenbank, die seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb ist. Das Schreiben beantwortet zahlreiche Fragen von Fluggesellschaften und Flughafenbehörden – darunter auch vom Flughafen Brüssel – darüber, welche Reisenden bei der Überquerung einer externen Schengen-Außengrenze Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfassen lassen müssen.
Wesentliche Punkte: Inhaber von Langzeitvisa (Typ D) oder Aufenthaltstiteln eines Schengen-Staates sind vom EES ausgenommen, ebenso Familienangehörige von EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgern mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis. Ebenfalls ausgeschlossen sind Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan. Alle anderen – rund 180 Millionen Kurzzeitbesucher pro Jahr – müssen weiterhin bei jeder Ein- und Ausreise biometrische Daten erfassen und abgleichen lassen.
Für Belgien ist diese Klarstellung besonders wichtig. Der Flughafen Brüssel hat seit April mehr als 5 Millionen Nicht-EU-Passagiere abgefertigt und berichtete von gelegentlichen Warteschlangen am Pier B, wenn Grenzbeamte vor Ort über Ausnahmen entscheiden mussten. Die neue Liste ermöglicht es der Bundespolizei, für Inhaber von Aufenthaltstiteln eine automatisierte „Grüne Spur“ einzurichten, was die Abfertigung pro Passagier um 15 bis 20 Sekunden beschleunigen kann. Auch die Eurostar-Terminals in Brüssel-Midi werden die Software der E-Gates vor dem Ferienansturm Ende August anpassen.
Firmenmobilitätsmanager sollten Geschäftsreisende mit belgischen Typ-D-Visa darauf hinweisen, dass sie manuelle Kontrollspuren nutzen können, um unnötige biometrische Erfassungen zu vermeiden, dabei aber stets den physischen Aufenthaltstitel mitführen müssen. Angehörige, die noch auf die Ausstellung einer belgischen Aufenthaltserlaubnis warten, werden hingegen bei jeder Ein- und Ausreise weiterhin im EES erfasst, was bei fehlerhaften Passstempeln zu Überziehungswarnungen führen kann.
Die Fluggesellschaften begrüßen die Klarheit, warnen jedoch, dass die Check-in-Systeme so umprogrammiert werden müssen, dass die Ausnahmekategorien vorab an die belgische Grenzpolizei (API/PNR-Meldungen) übermittelt werden. Eine fehlerhafte Zuordnung im EES-Status kann nach belgischem Recht weiterhin Bußgelder von bis zu 3.000 Euro pro falsch kategorisiertem Passagier nach sich ziehen.
Wesentliche Punkte: Inhaber von Langzeitvisa (Typ D) oder Aufenthaltstiteln eines Schengen-Staates sind vom EES ausgenommen, ebenso Familienangehörige von EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgern mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis. Ebenfalls ausgeschlossen sind Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan. Alle anderen – rund 180 Millionen Kurzzeitbesucher pro Jahr – müssen weiterhin bei jeder Ein- und Ausreise biometrische Daten erfassen und abgleichen lassen.
Für Belgien ist diese Klarstellung besonders wichtig. Der Flughafen Brüssel hat seit April mehr als 5 Millionen Nicht-EU-Passagiere abgefertigt und berichtete von gelegentlichen Warteschlangen am Pier B, wenn Grenzbeamte vor Ort über Ausnahmen entscheiden mussten. Die neue Liste ermöglicht es der Bundespolizei, für Inhaber von Aufenthaltstiteln eine automatisierte „Grüne Spur“ einzurichten, was die Abfertigung pro Passagier um 15 bis 20 Sekunden beschleunigen kann. Auch die Eurostar-Terminals in Brüssel-Midi werden die Software der E-Gates vor dem Ferienansturm Ende August anpassen.
Firmenmobilitätsmanager sollten Geschäftsreisende mit belgischen Typ-D-Visa darauf hinweisen, dass sie manuelle Kontrollspuren nutzen können, um unnötige biometrische Erfassungen zu vermeiden, dabei aber stets den physischen Aufenthaltstitel mitführen müssen. Angehörige, die noch auf die Ausstellung einer belgischen Aufenthaltserlaubnis warten, werden hingegen bei jeder Ein- und Ausreise weiterhin im EES erfasst, was bei fehlerhaften Passstempeln zu Überziehungswarnungen führen kann.
Die Fluggesellschaften begrüßen die Klarheit, warnen jedoch, dass die Check-in-Systeme so umprogrammiert werden müssen, dass die Ausnahmekategorien vorab an die belgische Grenzpolizei (API/PNR-Meldungen) übermittelt werden. Eine fehlerhafte Zuordnung im EES-Status kann nach belgischem Recht weiterhin Bußgelder von bis zu 3.000 Euro pro falsch kategorisiertem Passagier nach sich ziehen.
Quelle: European Commission – DG HOME