
Das belgische Einwanderungsamt (IBZ) bestätigte am 27. Juli 2026, dass eine lang erwartete Reform der seit 1981 geltenden Regelungen für Grenzgänger unmittelbar nach der Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt Anfang August in Kraft treten wird. Die Änderung betrifft Zehntausende von Arbeitnehmern, die in Nachbarländern wohnen, aber täglich oder wöchentlich in Belgien arbeiten, insbesondere in Brüssel und den Grenzprovinzen.
Nach dem aktuellen System dürfen Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden mit einem von den örtlichen Rathäusern ausgestellten *Anhang 15*-Dokument nach Belgien einreisen. Das IBZ erklärt, dass diese Papiergenehmigungen „die Realität der modernen Arbeitsmobilität nicht mehr widerspiegeln“, da Homeoffice, hybride Arbeitsmodelle und mehrere Arbeitsorte die traditionelle Definition eines Grenzgängers verwischen.
Der neue Rahmen führt klarere Wohnsitzkriterien ein, verschärft die Überprüfung des tatsächlichen Grenzgängerstatus und bringt die Regelungen in Einklang mit der Rechtsprechung zum freien Personenverkehr der EU. Eine wichtige Übergangsregelung ist eine zwölfmonatige Schonfrist: Inhaber eines gültigen Anhang-15-Dokuments aus den vier Nachbarländern haben bis August 2027 Zeit, auf den neuen Status umzusteigen oder gegebenenfalls eine Single Permit zu beantragen, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Belgien verbringen.
Britische Einwohner verlieren hingegen den Zugang zum Anhang 15 vollständig; das IBZ „empfiehlt dringend“, so bald wie möglich ein Langzeitvisum *D* bei der belgischen Botschaft in London zu beantragen – ein Hinweis darauf, dass die Brexit-Übergangsregelungen auslaufen.
Für Arbeitgeber bringt die Reform sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften. Personalabteilungen müssen ihre Belegschaft überprüfen, Zeiterfassungssysteme anpassen, um den tatsächlichen Arbeitsort nachzuweisen, und mögliche Änderungen bei der Sozialversicherung einplanen, falls Grenzgänger die EU-Entsendeschwellen überschreiten. Multinationale Unternehmen mit Sitz in Brüssel berichten, dass bis zu 15 % ihrer Mitarbeiter im Ausland wohnen, was die kommenden zwölf Monate zu einer entscheidenden Frist für die Regularisierung der Dokumente macht.
Unterlassen sie dies, drohen Bußgelder ab 2.400 € pro Arbeitnehmer gemäß dem belgischen Sozialstrafgesetzbuch. Praktisch sollten Beschäftigte ihre Pendelmuster überprüfen, Nachweise wie Tankquittungen oder Zugtickets sammeln und frühzeitig Termine bei den Gemeinden buchen, da Rathäuser in Lüttich und Arlon bereits einen Anstieg der Anfragen verzeichnen. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Einwanderungshandbücher zu aktualisieren und die Mitarbeiter vor dem Rollout im August durch gezielte Webinare zu informieren.
Das IBZ hat eine Online-FAQ und eine spezielle E-Mail-Hotline angekündigt, doch Fachleute erwarten weitere Klarstellungen in den Durchführungsrichtlinien, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt folgen werden.
Nach dem aktuellen System dürfen Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden mit einem von den örtlichen Rathäusern ausgestellten *Anhang 15*-Dokument nach Belgien einreisen. Das IBZ erklärt, dass diese Papiergenehmigungen „die Realität der modernen Arbeitsmobilität nicht mehr widerspiegeln“, da Homeoffice, hybride Arbeitsmodelle und mehrere Arbeitsorte die traditionelle Definition eines Grenzgängers verwischen.
Der neue Rahmen führt klarere Wohnsitzkriterien ein, verschärft die Überprüfung des tatsächlichen Grenzgängerstatus und bringt die Regelungen in Einklang mit der Rechtsprechung zum freien Personenverkehr der EU. Eine wichtige Übergangsregelung ist eine zwölfmonatige Schonfrist: Inhaber eines gültigen Anhang-15-Dokuments aus den vier Nachbarländern haben bis August 2027 Zeit, auf den neuen Status umzusteigen oder gegebenenfalls eine Single Permit zu beantragen, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit in Belgien verbringen.
Britische Einwohner verlieren hingegen den Zugang zum Anhang 15 vollständig; das IBZ „empfiehlt dringend“, so bald wie möglich ein Langzeitvisum *D* bei der belgischen Botschaft in London zu beantragen – ein Hinweis darauf, dass die Brexit-Übergangsregelungen auslaufen.
Für Arbeitgeber bringt die Reform sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften. Personalabteilungen müssen ihre Belegschaft überprüfen, Zeiterfassungssysteme anpassen, um den tatsächlichen Arbeitsort nachzuweisen, und mögliche Änderungen bei der Sozialversicherung einplanen, falls Grenzgänger die EU-Entsendeschwellen überschreiten. Multinationale Unternehmen mit Sitz in Brüssel berichten, dass bis zu 15 % ihrer Mitarbeiter im Ausland wohnen, was die kommenden zwölf Monate zu einer entscheidenden Frist für die Regularisierung der Dokumente macht.
Unterlassen sie dies, drohen Bußgelder ab 2.400 € pro Arbeitnehmer gemäß dem belgischen Sozialstrafgesetzbuch. Praktisch sollten Beschäftigte ihre Pendelmuster überprüfen, Nachweise wie Tankquittungen oder Zugtickets sammeln und frühzeitig Termine bei den Gemeinden buchen, da Rathäuser in Lüttich und Arlon bereits einen Anstieg der Anfragen verzeichnen. Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Einwanderungshandbücher zu aktualisieren und die Mitarbeiter vor dem Rollout im August durch gezielte Webinare zu informieren.
Das IBZ hat eine Online-FAQ und eine spezielle E-Mail-Hotline angekündigt, doch Fachleute erwarten weitere Klarstellungen in den Durchführungsrichtlinien, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt folgen werden.
Quelle: Immigration Office (IBZ)