
Die schlesische Abteilung der polnischen Grenzpolizei (ŚlOSG) berichtete am 27. Juli, dass bei einer koordinierten Wochenendaktion am Flughafen Katowice-Pyrzowice, in Częstochowa und an mehreren Kontrollpunkten im Landesinneren 28 Ausländer festgenommen wurden. Die meisten der Festgenommenen – 15 Kolumbianer, drei Moldauer, zwei Indonesier, zwei Usbeken sowie kleinere Gruppen aus Vietnam, Kasachstan, Tadschikistan, Georgien, Irak und Venezuela – hatten entweder ihre Visa überschritten oder arbeiteten ohne Genehmigung. Laut Mitteilung erfolgten allein in Częstochowa 13 Festnahmen, nachdem die Beamten Hinweisen von örtlichen Arbeitsinspektoren nachgegangen waren. Einige Migranten waren ursprünglich mit Touristen- oder Kulturveranstaltungsvisa eingereist, hatten jedoch Jobs im Baugewerbe und in der Essenslieferung angenommen. Andere hatten ihren Aufenthalt um bis zu neun Monate verlängert. Jeder Festgenommene wurde biometrisch mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen, bevor eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde; viele sehen zudem ein Wiedereinreiseverbot von bis zu drei Jahren entgegen. Seit dem 1. Januar hat die ŚlOSG 1.501 Rückkehrentscheidungen erlassen – ein Anstieg von 18 % im Jahresvergleich – was die staatliche Nach-Pandemie-Strategie widerspiegelt, die „volle Kontrolle über Migrationsströme wiederherzustellen“. Die Wochenendaktion wurde gemeinsam mit der Nationalen Arbeitsinspektion und der regionalen Polizei im Rahmen der vierteljährlichen Kampagne „Operation Sichere Schlesien“ durchgeführt, die auf nicht registrierte Beschäftigungszentren in Polens industriellem Kerngebiet abzielt. Für Arbeitgeber ist der Vorfall eine Mahnung an die verschärfte Kontrolle im Zuge des geänderten Ausländergesetzes, dessen Teile am 27. April in Kraft traten. Zivilrechtliche Bußgelder für illegale Beschäftigung beginnen nun bei 1.000 PLN pro Arbeitnehmer und können bei Wiederholungen bis zu 30.000 PLN betragen, während Geschäftsführer wegen organisierter Beihilfe strafrechtlich belangt werden können. Rechtsexperten raten multinationalen Unternehmen, die Zeitarbeitsfirmen nutzen, die Arbeitserlaubnisketten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Aufenthaltskarten oder Arbeitserklärungen nach Artikel 88 gültig sind. Aus Mobilitätssicht unterstreicht der Fall die Bedeutung einer kontinuierlichen Compliance-Unterstützung für kurzfristig entsandte Mitarbeiter. Personalabteilungen sollten Visaabläufe proaktiv überwachen und die Mitarbeiter auf das neue Online-Portal Moduł Obsługi Spraw (MOS) hinweisen, das Verlängerungsanträge ohne Wartezeiten ermöglicht. Die Grenzpolizei deutete an, dass ähnliche Aktionen vor dem Feiertag am 15. August, der traditionell eine Hochphase für Kontrollen saisonaler Arbeitskräfte ist, intensiviert werden.
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