
Das Innenministerium hat stillschweigend seine öffentlichen Richtlinien aktualisiert und bestätigt, dass die Ministerielle Anweisung 119 – Ende Juli unterzeichnet – nun vollständig in Kraft ist. Diese Anweisung ändert grundlegend die Reihenfolge, in der Fallbearbeiter Nominierungen und Visaanträge in Australiens wichtigsten Fachkräfte-Migrationsprogrammen prüfen. Dazu gehören das Subclass 482 Temporary Skill Shortage-Visum (jetzt unter dem Namen „Skills-in-Demand“), die Subclass 186/187 Arbeitgeber-gesponserten Daueraufenthaltsvisa sowie die Subclass 189/190/491/494 Punkte-basierten Fachkräftekategorien.
Die auffälligste Neuerung ist die formelle Trennung zwischen Bewerbern, die sich bereits in Australien aufhalten, und solchen, die sich im Ausland befinden. Zum ersten Mal ist der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Antragstellung ein entscheidendes Kriterium: Anträge von Personen, die sich bereits in Australien aufhalten, werden nun unabhängig von der Berufsgruppe bevorzugt behandelt – es sei denn, es handelt sich um Verteidigungs- oder Polizeiberufe. Damit wird die bisherige „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Regelung aufgehoben. Ziel ist es, einen geschätzten sechsmonatigen Rückstau bei Fachkräften im Inland abzubauen, deren Überbrückungsvisa während der südlichen Sommerferien auslaufen.
Die Anweisung 119 teilt Berufe zudem in fünf breite Kategorien ein. An der Spitze stehen Verteidigungs- und nationale Sicherheitsberufe, gefolgt von Fachkräften im Bauwesen, Gesundheitswesen und Lehrberufen – Bereiche, die die Regierung Albanese im April beim Jobs & Skills Gipfel als besonders kritisch identifiziert hat. Geschäftsprogramme wie der Subclass 888 Investor-Stream stehen weiterhin am Ende der Warteschlange, was das Versprechen der Labor-Regierung widerspiegelt, den Fokus auf „wertschöpfende“ Fähigkeiten statt auf passive Kapitalzuflüsse zu legen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem einen schnelleren Weg, Mitarbeiter zu halten, die bereits mit Überbrückungs- oder Ausbildungsvisa in Australien arbeiten. Migrationsagenten berichten, dass Nominierungsanträge für im Inland tätige Ingenieure, die letzte Woche eingereicht wurden, bereits in die „erste Prüfung“ übergegangen sind, während vergleichbare Anträge aus dem Ausland, die im April gestellt wurden, noch nicht zugeteilt sind. Unternehmen, die Talente aus dem Ausland rekrutieren, sollten sich hingegen auf längere Wartezeiten einstellen und mehr Flexibilität bei Projektstartterminen einplanen.
Zukünftige Migranten werden dringend gebeten, ihre Reisepläne sorgfältig zu prüfen. Ein Umzug nach Australien zur Antragstellung kann vorteilhaft sein, allerdings nur, wenn der Antragsteller ein gültiges Visum mit uneingeschränkten Arbeitsrechten besitzt oder erhalten kann. Andernfalls könnte die Wartezeit auf ein Überbrückungsvisum den Vorteil der Priorisierung zunichtemachen. Das Ministerium empfiehlt die Nutzung des „Check Twice, Submit Once“-Toolkits, um sicherzustellen, dass Anträge entscheidungsreif sind, und warnt, dass unvollständige Gesundheits- oder Charakternachweise trotz der neuen Priorisierung weiterhin ans Ende der Warteschlange gestellt werden.
Die auffälligste Neuerung ist die formelle Trennung zwischen Bewerbern, die sich bereits in Australien aufhalten, und solchen, die sich im Ausland befinden. Zum ersten Mal ist der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Antragstellung ein entscheidendes Kriterium: Anträge von Personen, die sich bereits in Australien aufhalten, werden nun unabhängig von der Berufsgruppe bevorzugt behandelt – es sei denn, es handelt sich um Verteidigungs- oder Polizeiberufe. Damit wird die bisherige „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Regelung aufgehoben. Ziel ist es, einen geschätzten sechsmonatigen Rückstau bei Fachkräften im Inland abzubauen, deren Überbrückungsvisa während der südlichen Sommerferien auslaufen.
Die Anweisung 119 teilt Berufe zudem in fünf breite Kategorien ein. An der Spitze stehen Verteidigungs- und nationale Sicherheitsberufe, gefolgt von Fachkräften im Bauwesen, Gesundheitswesen und Lehrberufen – Bereiche, die die Regierung Albanese im April beim Jobs & Skills Gipfel als besonders kritisch identifiziert hat. Geschäftsprogramme wie der Subclass 888 Investor-Stream stehen weiterhin am Ende der Warteschlange, was das Versprechen der Labor-Regierung widerspiegelt, den Fokus auf „wertschöpfende“ Fähigkeiten statt auf passive Kapitalzuflüsse zu legen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem einen schnelleren Weg, Mitarbeiter zu halten, die bereits mit Überbrückungs- oder Ausbildungsvisa in Australien arbeiten. Migrationsagenten berichten, dass Nominierungsanträge für im Inland tätige Ingenieure, die letzte Woche eingereicht wurden, bereits in die „erste Prüfung“ übergegangen sind, während vergleichbare Anträge aus dem Ausland, die im April gestellt wurden, noch nicht zugeteilt sind. Unternehmen, die Talente aus dem Ausland rekrutieren, sollten sich hingegen auf längere Wartezeiten einstellen und mehr Flexibilität bei Projektstartterminen einplanen.
Zukünftige Migranten werden dringend gebeten, ihre Reisepläne sorgfältig zu prüfen. Ein Umzug nach Australien zur Antragstellung kann vorteilhaft sein, allerdings nur, wenn der Antragsteller ein gültiges Visum mit uneingeschränkten Arbeitsrechten besitzt oder erhalten kann. Andernfalls könnte die Wartezeit auf ein Überbrückungsvisum den Vorteil der Priorisierung zunichtemachen. Das Ministerium empfiehlt die Nutzung des „Check Twice, Submit Once“-Toolkits, um sicherzustellen, dass Anträge entscheidungsreif sind, und warnt, dass unvollständige Gesundheits- oder Charakternachweise trotz der neuen Priorisierung weiterhin ans Ende der Warteschlange gestellt werden.
Quelle: Department of Home Affairs
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