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Deutsche Zollbehörden und Europäische Arbeitsbehörde durchsuchen Flughäfen wegen Verstößen gegen Wet-Lease-Arbeitsregelungen

Sept. 16, 2026
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Deutsche Zollbehörden und Europäische Arbeitsbehörde durchsuchen Flughäfen wegen Verstößen gegen Wet-Lease-Arbeitsregelungen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der deutschen Zollbehörde führte letzte Woche koordinierte Kontrollen an mehreren Flughäfen durch und überprüfte 13 Wet-Lease-Flüge auf mögliche Verstöße gegen deutsches Arbeits- und Sozialrecht. Die Details der Aktion wurden am 15. September in einem amtlichen Bulletin veröffentlicht und von AOL/News.de berichtet. Beim Wet-Leasing mieten Fluggesellschaften ein Flugzeug inklusive Crew von einem anderen Anbieter – eine Praxis, die angesichts der sommerlichen Kapazitätsengpässe immer häufiger wird. Obwohl legal, sind die grenzüberschreitenden Verträge oft undurchsichtig, was Arbeitgeberpflichten betrifft. Während der Razzia befragten die Ermittler Cockpit- und Kabinenpersonal, prüften Verträge und Lohnunterlagen und fanden erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit, illegale Zeitarbeit und mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn. Die Aktion erfolgte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie den Vollzugsbehörden aus Irland, Kroatien, Litauen und der Tschechischen Republik und unterstreicht den wachsenden Fokus der EU auf faire Mobilität in der Luftfahrt. Parallel dazu fanden am selben Tag Kontrollen in Griechenland und Litauen statt, an denen deutsche Beamte remote teilnahmen. Für Fluggesellschaften, die nach, von oder innerhalb Deutschlands operieren, ist die Botschaft klar: Auch kurzfristige Wet-Lease- oder ACMI-Verträge (Aircraft, Crew, Maintenance, Insurance) müssen den Anforderungen des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechen, inklusive Dokumentation in deutscher Sprache und der Echtzeit-Verfügbarkeit von Sozialversicherungsnachweisen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro pro Beschäftigtem nach sich ziehen und zukünftige Slot-Zuweisungen gefährden. Reise-Management-Unternehmen sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass Crew-Rotationen in diesem Herbst stichprobenartig kontrolliert werden könnten, was zu Verzögerungen bei Flugabflügen führen kann. Arbeitgeber, die technisches Personal an Wartungsdienstleister an deutschen Flughäfen entsenden, sollten ebenfalls A1-Bescheinigungen und Lohnunterlagen für Vor-Ort-Kontrollen bereithalten.
Quelle: AOL/News.de (citing Generalzolldirektion)

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