
Am 18. September veröffentlichte das Integrationsportal für Migranten ein ausführliches FAQ, das erläutert, wie Nicht-EU-Bürger, die eine staatlich anerkannte Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, sich im Sistema Informativo per l’Inclusione Sociale e Lavorativa (SIISL) registrieren können. Das FAQ folgt dem interministeriellen Dekret vom 22. Juni 2026, das Artikel 14 Absatz 6 des Dekret-Gesetzes 159/2025 umsetzt und diese Arbeitskräfte von den jährlichen Kontingenten des Flussdekrets ausnimmt. Wichtige Punkte sind: (1) Arbeitgeber müssen die Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Ausbildungszertifikats einreichen; (2) digital erworbene SPID-Identitätsnachweise aus dem Ausland werden nun akzeptiert; (3) das System benachrichtigt automatisch die zuständige Präfektur, was den Papieraufwand reduziert; und (4) nach der Eintragung im SIISL kann der Arbeitnehmer ohne Wartezeit auf Kontingentfenster ein einjähriges Einreisevisum beim italienischen Konsulat beantragen. Für Personal- und Global-Mobility-Manager vereinfacht dies die Einstellung von Schweißern, Pflegekräften und IT-Technikern, die im Rahmen der neuen Global Skill Partnership-Pilotprojekte in Marokko, Tunesien und den Philippinen ausgebildet wurden. Die Bearbeitungszeiten sollen von durchschnittlich 120 auf etwa 45 Tage sinken. Unternehmen sollten jedoch ihre Datenschutzhinweise aktualisieren, da SIISL Daten mit INPS und ANPAL zum Arbeitsmarktabgleich teilt. Rechtsexperten betonen, dass die SIISL-Nummer die Arbeitserlaubnis Nulla Osta nicht ersetzt – diese muss weiterhin online beantragt werden – aber der Nachweis der SIISL-Eintragung für die Visumerteilung ausreicht. Firmen mit hohem Einstellungsvolumen wird empfohlen, die neue API in ihre Bewerbermanagementsysteme zu integrieren, um Visumanträge vorab auszufüllen. Das Arbeitsministerium plant am 30. September ein Webinar, das Arbeitgeber durch Massen-Uploads und Fehlerbehandlung führt; die Plätze sind begrenzt, die Anmeldung ist ab heute geöffnet.
Quelle: Integrazione Migranti portal
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