
Das italienische Arbeitsministerium hat einen ausführlichen Fragenkatalog veröffentlicht, der erklärt, wie Nicht-EU-Bürger, die offiziell anerkannte Berufs- und Sprachprogramme im Ausland absolvieren, sich im neuen Sistema Informativo per l’Inclusione Sociale e Lavorativa (SIISL) registrieren können. Die am 18. September auf dem Portal Integration Migrants veröffentlichte Anleitung beantwortet zahlreiche praktische Fragen von Arbeitgebern, Bildungsträgern und Migrationsberatern seit Einführung des Verfahrens durch das Dekret-Gesetz 159/2025 und dessen Umsetzung durch das Interministerielle Dekret vom 22. Juni 2026.
Laut Artikel 23 des Konsolidierten Einwanderungsgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die an anerkannten Ausbildungsprogrammen im Ausland teilnehmen, außerhalb des jährlichen „Decreto Flussi“-Kontingents nach Italien einreisen – allerdings nur, wenn sie zuvor korrekt im SIISL von der entsendenden Organisation registriert wurden. Die neue FAQ klärt unter anderem, welche Nachweise für den Kursabschluss akzeptiert werden, welche Fristen für das Hochladen der Teilnehmerdaten gelten, welche Rolle die regionalen Arbeitsämter spielen und wie eine Anmeldung geändert oder storniert werden kann, falls der Arbeitnehmer doch nicht anreist.
Für multinationale Unternehmen beseitigt das Update erhebliche Unsicherheiten, die grenzüberschreitende Personalprojekte insbesondere in den Bereichen Produktion, Gastgewerbe und Altenpflege verzögerten – Branchen, die auf qualifizierte Fachkräfte aus Ländern wie den Philippinen, Albanien und Marokko angewiesen sind. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Fehler bei der Registrierung die Ausstellung einer Nulla Osta (Arbeitserlaubnis) um mehrere Wochen verzögern können; daher empfiehlt die FAQ, in jeder entsendenden Organisation eine zentrale Compliance-Stelle zu benennen.
Die SIISL-Plattform ist Teil der umfassenderen Digitalisierung der arbeitsbezogenen Einwanderungsprozesse in Italien. Noch in diesem Jahr plant das Ministerium, SIISL mit dem elektronischen Sportello Unico-Portal zu verknüpfen, sodass antragsfreie Verfahren online durchgängig verfolgt werden können. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Ausbildungspartner intern zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Programme den in der neuen Anleitung genannten technischen Standards entsprechen.
Obwohl die FAQ das zugrundeliegende Gesetz nicht ändert, schafft sie die von vielen Personalabteilungen geforderte operative Klarheit. Arbeitgeber, die außerhalb der Kontingente rekrutieren wollen, sollten sich umgehend mit dem Dokument vertraut machen, um bei der nächsten Einstellungsrunde im Oktober keine administrativen Verzögerungen zu riskieren.
Laut Artikel 23 des Konsolidierten Einwanderungsgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die an anerkannten Ausbildungsprogrammen im Ausland teilnehmen, außerhalb des jährlichen „Decreto Flussi“-Kontingents nach Italien einreisen – allerdings nur, wenn sie zuvor korrekt im SIISL von der entsendenden Organisation registriert wurden. Die neue FAQ klärt unter anderem, welche Nachweise für den Kursabschluss akzeptiert werden, welche Fristen für das Hochladen der Teilnehmerdaten gelten, welche Rolle die regionalen Arbeitsämter spielen und wie eine Anmeldung geändert oder storniert werden kann, falls der Arbeitnehmer doch nicht anreist.
Für multinationale Unternehmen beseitigt das Update erhebliche Unsicherheiten, die grenzüberschreitende Personalprojekte insbesondere in den Bereichen Produktion, Gastgewerbe und Altenpflege verzögerten – Branchen, die auf qualifizierte Fachkräfte aus Ländern wie den Philippinen, Albanien und Marokko angewiesen sind. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Fehler bei der Registrierung die Ausstellung einer Nulla Osta (Arbeitserlaubnis) um mehrere Wochen verzögern können; daher empfiehlt die FAQ, in jeder entsendenden Organisation eine zentrale Compliance-Stelle zu benennen.
Die SIISL-Plattform ist Teil der umfassenderen Digitalisierung der arbeitsbezogenen Einwanderungsprozesse in Italien. Noch in diesem Jahr plant das Ministerium, SIISL mit dem elektronischen Sportello Unico-Portal zu verknüpfen, sodass antragsfreie Verfahren online durchgängig verfolgt werden können. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Ausbildungspartner intern zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Programme den in der neuen Anleitung genannten technischen Standards entsprechen.
Obwohl die FAQ das zugrundeliegende Gesetz nicht ändert, schafft sie die von vielen Personalabteilungen geforderte operative Klarheit. Arbeitgeber, die außerhalb der Kontingente rekrutieren wollen, sollten sich umgehend mit dem Dokument vertraut machen, um bei der nächsten Einstellungsrunde im Oktober keine administrativen Verzögerungen zu riskieren.
Quelle: Integrazione Migranti
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