
Am 22. September 2026 veröffentlichte das bundesweite Portal „Make-it-in-Germany“ das jährliche Update zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit den neuen Gehaltsschwellen für 2026 und erweiterten Visamöglichkeiten. Die Mindestgehaltsgrenze für EU-Blue-Cards in Mangelberufen liegt nun bei 45.934,20 € (45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung), während für andere Berufe 50.700 € gelten. Das Update stellt außerdem das nun aktive Punktesystem der Chancenkarte sowie vereinfachte Regelungen für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss vor.
Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber sind unter anderem: Anspruchsbasierte Aufenthaltstitel für akademische und nicht-akademische Fachkräfte, der Wegfall der Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufskraftfahrern sowie verkürzte Niederlassungserlaubnisse – drei Jahre für die meisten Fachkräfte und bereits 21 Monate für Blue-Card-Inhaber mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Auch die Familiennachzugsregelungen wurden gelockert: Ehepartner, Kinder und sogar Eltern können nun ohne Nachweis von „angemessenem Wohnraum“ zu qualifizierten Fachkräften nachziehen.
Für deutsche Unternehmen, die mit Fachkräftemangel kämpfen, schafft die aktualisierte Orientierung vor der Rekrutierungssaison im Oktober Klarheit. Personalabteilungen sollten Stellenanzeigen an die neuen Gehaltsuntergrenzen anpassen und Umzugskostenbudgets überprüfen, da die niedrigeren Schwellen Deutschland im Wettbewerb mit den Niederlanden und Frankreich um erfahrene MINT-Fachkräfte attraktiver machen. Das Portal hebt zudem die nun permanente Westbalkanregelung mit einer jährlichen Quote von 50.000 Arbeitserlaubnissen hervor und führt ein kurzfristiges Quotenbeschäftigungsmodell ein, das es allen Branchen erlaubt, Drittstaatsangehörige bis zu acht Monate zu beschäftigen, sofern tarifliche Löhne gezahlt werden. Mobilitätsmanager sollten die Quotenfreigaben der Bundesagentur für Arbeit im Blick behalten, um Plätze zu sichern.
Abschließend enthält das Update praktische Checklisten für Anerkennungspartnerschaften sowie die erweiterte 20-Stunden-Arbeitszeitregelung für internationale Studierende und Auszubildende – wertvolle Hilfsmittel für betriebliche Ausbildungsprogramme. Eine Nichtanpassung interner Richtlinien an das neue Gesetz kann zu Verzögerungen bei der Visumerteilung an deutschen Auslandsvertretungen führen, daher sollten alle Beteiligten die Änderungen umgehend kommunizieren.
Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber sind unter anderem: Anspruchsbasierte Aufenthaltstitel für akademische und nicht-akademische Fachkräfte, der Wegfall der Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufskraftfahrern sowie verkürzte Niederlassungserlaubnisse – drei Jahre für die meisten Fachkräfte und bereits 21 Monate für Blue-Card-Inhaber mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Auch die Familiennachzugsregelungen wurden gelockert: Ehepartner, Kinder und sogar Eltern können nun ohne Nachweis von „angemessenem Wohnraum“ zu qualifizierten Fachkräften nachziehen.
Für deutsche Unternehmen, die mit Fachkräftemangel kämpfen, schafft die aktualisierte Orientierung vor der Rekrutierungssaison im Oktober Klarheit. Personalabteilungen sollten Stellenanzeigen an die neuen Gehaltsuntergrenzen anpassen und Umzugskostenbudgets überprüfen, da die niedrigeren Schwellen Deutschland im Wettbewerb mit den Niederlanden und Frankreich um erfahrene MINT-Fachkräfte attraktiver machen. Das Portal hebt zudem die nun permanente Westbalkanregelung mit einer jährlichen Quote von 50.000 Arbeitserlaubnissen hervor und führt ein kurzfristiges Quotenbeschäftigungsmodell ein, das es allen Branchen erlaubt, Drittstaatsangehörige bis zu acht Monate zu beschäftigen, sofern tarifliche Löhne gezahlt werden. Mobilitätsmanager sollten die Quotenfreigaben der Bundesagentur für Arbeit im Blick behalten, um Plätze zu sichern.
Abschließend enthält das Update praktische Checklisten für Anerkennungspartnerschaften sowie die erweiterte 20-Stunden-Arbeitszeitregelung für internationale Studierende und Auszubildende – wertvolle Hilfsmittel für betriebliche Ausbildungsprogramme. Eine Nichtanpassung interner Richtlinien an das neue Gesetz kann zu Verzögerungen bei der Visumerteilung an deutschen Auslandsvertretungen führen, daher sollten alle Beteiligten die Änderungen umgehend kommunizieren.
Quelle: Make-it-in-Germany
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