
Die in Dubai ansässige Migrationsberatung Cosmos Immigration veröffentlichte am 11. Oktober 2026 einen ausführlichen Leitfaden für Fachkräfte aus der Golfregion, die eine Anstellung in der Schweiz anstreben. Der Beitrag erklärt die Schweizer Kontingente von 8.500 Arbeitserlaubnissen für sogenannte Drittstaatsangehörige im Jahr 2026 – aufgeteilt in 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen – und erläutert, welche Nachweise Arbeitgeber erbringen müssen, um eine Bewilligung zu erhalten. Obwohl der Schweizer Bundesrat diese Zahlen bereits im November 2025 festgelegt hat, erfahren viele Bewerber erst spät im Einstellungsprozess von den Kontingenten. Der Leitfaden von Cosmos macht deutlich, dass die Obergrenze echte Einstellungen selten verhindert: Bis Ende September 2025 hatten die Kantone erst 52 % des Jahreskontingents ausgeschöpft. Entscheidender sind die sogenannten Vorrang- und Arbeitsmarkttests, bei denen Unternehmen nachweisen müssen, dass die Stelle nicht mit Schweizer oder EU/EFTA-Arbeitskräften besetzt werden kann.
Der Artikel gibt praktische Zeitangaben: Arbeitgeber sollten mit sechs bis acht Wochen für die kombinierte kantonale und bundesweite Bearbeitung nach Einreichung der vollständigen Unterlagen rechnen, zuzüglich der Zeit, die die Schweizer Botschaft in Abu Dhabi für die Ausstellung des Einreisevisums benötigt. Bewerber werden geraten, frühzeitig Abschlusszeugnisse und Referenzschreiben zusammenzustellen, da im Nahen Osten oft nur begrenzte Personalakten aufbewahrt werden. Für globale Mobilitätsteams ist der Beitrag eine nützliche Auffrischung zu den weiterhin restriktiven Schweizer Regelungen für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten.
Da mehrere multinationale Unternehmen nach dem Brexit ihre regionalen Zentren von London nach Zürich verlegen, wird der Wettbewerb um Kontingentplätze – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen und Pharma – im ersten Quartal 2027 voraussichtlich zunehmen. Eine frühzeitige Planung der Bewerberpipeline und enge Abstimmung mit den Kantonen bleiben daher Best Practice. Obwohl der Beitrag werblichen Charakter hat, schließt er eine Informationslücke für in den VAE ansässige Talente und HR-Manager, die mit der Schweizer Verwaltungskultur wenig vertraut sind, und weist auf Besonderheiten wie die Befreiung von firmeninternen Versetzungen vom vollständigen Vorrangtest hin.
Der Artikel gibt praktische Zeitangaben: Arbeitgeber sollten mit sechs bis acht Wochen für die kombinierte kantonale und bundesweite Bearbeitung nach Einreichung der vollständigen Unterlagen rechnen, zuzüglich der Zeit, die die Schweizer Botschaft in Abu Dhabi für die Ausstellung des Einreisevisums benötigt. Bewerber werden geraten, frühzeitig Abschlusszeugnisse und Referenzschreiben zusammenzustellen, da im Nahen Osten oft nur begrenzte Personalakten aufbewahrt werden. Für globale Mobilitätsteams ist der Beitrag eine nützliche Auffrischung zu den weiterhin restriktiven Schweizer Regelungen für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten.
Da mehrere multinationale Unternehmen nach dem Brexit ihre regionalen Zentren von London nach Zürich verlegen, wird der Wettbewerb um Kontingentplätze – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen und Pharma – im ersten Quartal 2027 voraussichtlich zunehmen. Eine frühzeitige Planung der Bewerberpipeline und enge Abstimmung mit den Kantonen bleiben daher Best Practice. Obwohl der Beitrag werblichen Charakter hat, schließt er eine Informationslücke für in den VAE ansässige Talente und HR-Manager, die mit der Schweizer Verwaltungskultur wenig vertraut sind, und weist auf Besonderheiten wie die Befreiung von firmeninternen Versetzungen vom vollständigen Vorrangtest hin.
Quelle: Cosmos Immigration Blog