
In den frühen Morgenstunden des 8. Oktober 2026 hat das Schweizer Parlament die Schlussabstimmung zum Gesetzesentwurf 20260045 abgeschlossen, der das Ausländergesetz (AIG) ändert. Die seit Jahren vorbereitete Reform bringt für Arbeitgeber mit internationaler Belegschaft zwei wichtige Neuerungen. Erstens erhalten Personen mit vorübergehendem Schutzstatus in der Schweiz – derzeit über 70.000 Ukrainer mit Status S – das Recht, den Kanton zu wechseln, sobald sie einen Arbeitsvertrag von mindestens zwölf Monaten vorweisen können und keine Sozialhilfe mehr beziehen. Bisher war die Mobilität über Kantonsgrenzen hinweg nur in Ausnahmefällen möglich, was oft Einstellungsprozesse für Unternehmen außerhalb des ursprünglichen Gastkantons verzögerte. Zweitens führt das Gesetz einen vereinfachten Bewilligungsverfahren für Drittstaatsangehörige ein, die einen Schweizer Abschluss oder ein eidgenössisches Berufsattest erworben haben. Absolventen können künftig eine qualifizierte Anstellung ohne die übliche Vorrangprüfung auf dem Arbeitsmarkt antreten, sofern die Stelle ihrer Qualifikation entspricht und marktübliche Löhne bezahlt werden. Damit orientiert sich die Schweiz an den Talentförderprogrammen der EU und reagiert auf den Druck aus IT-, Ingenieur- und Gesundheitsbranchen, die mit chronischem Fachkräftemangel kämpfen. Für Personal- und Mobilitätsverantwortliche sind die nächsten Schritte klar: Die kantonalen Migrationsbehörden haben sechs Monate Zeit, ihre Online-Portale anzupassen; das SEM wird voraussichtlich bis Januar 2027 standardisierte Antragsformulare veröffentlichen. Arbeitgeber sollten ihre Entsendungsrichtlinien überprüfen, insbesondere bei der Umwandlung von Lernenden in Festanstellungen, und sich auf vermehrte kantonsübergreifende Umzüge von Schutzberechtigten einstellen – eine bisher nicht berücksichtigte Umzugskostenposition. Politisch sendet die Abstimmung ein wirtschaftsfreundliches Signal inmitten der laufenden Verhandlungen mit der EU zum Paket der Bilateralen III. Kritiker der rechtskonservativen SVP warnten vor „Anreizwirkungen“, doch das Gesetz wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen, was parteiübergreifend die Erkenntnis widerspiegelt, dass demografische Herausforderungen kaum Alternativen zu gezielter, qualifikationsorientierter Zuwanderung lassen.
Quelle: Swiss Parliament vote database
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