
Am 4. November stellte Einwanderungsminister Marc Miller gegenüber Interessengruppen zwei „einmalige“ Maßnahmen vor, die den im Haushaltsplan 2025 vorgesehenen Einwanderungszahlen ergänzend dienen: (1) die Gewährung des Daueraufenthalts für schutzberechtigte Personen, die sich bereits in Kanada aufhalten, und (2) die Umwandlung von bis zu 33.000 Inhabern temporärer Arbeitserlaubnisse in Daueraufenthaltsberechtigte zwischen 2026 und 2027. Die geschätzten Kosten der Initiativen belaufen sich auf 120,4 Mio. CAD bzw. 19,4 Mio. CAD über vier Jahre, teilweise ausgeglichen durch Antragsgebühren.
Behörden betonen, dass diese Maßnahmen Personen anerkennen, die bereits wirtschaftlich beitragen oder nicht sicher in ihre Heimat zurückkehren können, während die Gesamtzahl der Daueraufenthaltsberechtigten stabil bleibt. Der Weg für schutzberechtigte Personen soll langjährige Rückstände abbauen und Kanadas humanitären Verpflichtungen gerecht werden.
Arbeitgeber profitieren direkt: Die Umwandlung von inländischen Arbeitskräften in Daueraufenthaltsberechtigte reduziert Visa-Verlängerungszyklen, LMIA-Gebühren und Compliance-Risiken. Flüchtlingshilfsorganisationen mahnen jedoch, dass die Auswahlkriterien transparent sein müssen, um den Ausschluss schutzbedürftiger Antragsteller zu vermeiden.
Leitlinien zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragszeiträumen sind für das zweite Quartal 2026 geplant, doch Unternehmen sollten bereits jetzt Mitarbeitende mit geschlossenen oder offenen Arbeitserlaubnissen identifizieren, die infrage kommen könnten. Personalabteilungen sollten sich zudem auf Änderungen bei Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialleistungen einstellen, sobald der PR-Status die Ansprüche beeinflusst.
Behörden betonen, dass diese Maßnahmen Personen anerkennen, die bereits wirtschaftlich beitragen oder nicht sicher in ihre Heimat zurückkehren können, während die Gesamtzahl der Daueraufenthaltsberechtigten stabil bleibt. Der Weg für schutzberechtigte Personen soll langjährige Rückstände abbauen und Kanadas humanitären Verpflichtungen gerecht werden.
Arbeitgeber profitieren direkt: Die Umwandlung von inländischen Arbeitskräften in Daueraufenthaltsberechtigte reduziert Visa-Verlängerungszyklen, LMIA-Gebühren und Compliance-Risiken. Flüchtlingshilfsorganisationen mahnen jedoch, dass die Auswahlkriterien transparent sein müssen, um den Ausschluss schutzbedürftiger Antragsteller zu vermeiden.
Leitlinien zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragszeiträumen sind für das zweite Quartal 2026 geplant, doch Unternehmen sollten bereits jetzt Mitarbeitende mit geschlossenen oder offenen Arbeitserlaubnissen identifizieren, die infrage kommen könnten. Personalabteilungen sollten sich zudem auf Änderungen bei Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialleistungen einstellen, sobald der PR-Status die Ansprüche beeinflusst.
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