
In einer am 6. November ohne Namensnennung veröffentlichten 6-3-Entscheidung hob der Oberste Gerichtshof der USA eine einstweilige Verfügung eines unteren Gerichts auf und erlaubte dem Außenministerium, von allen Passantragstellern die Angabe des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu verlangen. Die Regelung kehrt die Biden-Ära-Politik um, die selbstgewählte Geschlechtsangaben, einschließlich eines nicht-binären „X“, zuließ.
Die liberalen Richter Jackson, Sotomayor und Kagan widersprachen und warnten, dass die Änderung transgeschlechtliche Reisende einer demütigenden Kontrolle und potenziellen Gefahren im Ausland aussetzt. Antragsteller, die bereits einen „X“- oder geänderten Pass besitzen, können diesen bis zum Ablauf behalten, bei der Erneuerung wird jedoch das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für globale Mobilitätsprogramme: Multinationale HR-Teams mit transgeschlechtlichen Mitarbeitenden müssen Reise-Risikoanalysen neu bewerten und gegebenenfalls alternative Ausweisdokumente (z. B. Diplomatenpässe oder Reisedokumente eines Zweitstaates) bereitstellen, um Belästigungen an ausländischen Kontrollstellen zu vermeiden. Auch Fluggesellschaften, die automatisierte Gesichtserkennungsgates nutzen, müssen ihre Software anpassen, da die Geschlechtsangaben im Barcode künftig nicht mehr mit den Datenfeldern einiger Anbieter übereinstimmen.
Die zugrundeliegende Sammelklage wird im First Circuit weiterverhandelt. Sollte die Regierung letztlich obsiegen, verlieren Unternehmen einen wichtigen Inklusionsvorteil, der bei der Rekrutierung von LGBTQ+-Talenten für Auslandseinsätze half. Diversity-Beauftragte erhalten bereits Anfragen zu Verlegungen in geschlechtsaffirmativere Länder wie Kanada oder die Niederlande.
Die liberalen Richter Jackson, Sotomayor und Kagan widersprachen und warnten, dass die Änderung transgeschlechtliche Reisende einer demütigenden Kontrolle und potenziellen Gefahren im Ausland aussetzt. Antragsteller, die bereits einen „X“- oder geänderten Pass besitzen, können diesen bis zum Ablauf behalten, bei der Erneuerung wird jedoch das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für globale Mobilitätsprogramme: Multinationale HR-Teams mit transgeschlechtlichen Mitarbeitenden müssen Reise-Risikoanalysen neu bewerten und gegebenenfalls alternative Ausweisdokumente (z. B. Diplomatenpässe oder Reisedokumente eines Zweitstaates) bereitstellen, um Belästigungen an ausländischen Kontrollstellen zu vermeiden. Auch Fluggesellschaften, die automatisierte Gesichtserkennungsgates nutzen, müssen ihre Software anpassen, da die Geschlechtsangaben im Barcode künftig nicht mehr mit den Datenfeldern einiger Anbieter übereinstimmen.
Die zugrundeliegende Sammelklage wird im First Circuit weiterverhandelt. Sollte die Regierung letztlich obsiegen, verlieren Unternehmen einen wichtigen Inklusionsvorteil, der bei der Rekrutierung von LGBTQ+-Talenten für Auslandseinsätze half. Diversity-Beauftragte erhalten bereits Anfragen zu Verlegungen in geschlechtsaffirmativere Länder wie Kanada oder die Niederlande.
Quelle: Reuters