
Air Canada hat eine seltene „Kulanzregelung“ für Passagiere aktiviert, deren Reisepläne den Flughafen Brüssel während des bevorstehenden nationalen Streiks in Belgien betreffen. Reisende mit Tickets, die am oder vor dem 11. November für Flüge am 25. oder 26. November ausgestellt wurden, können ihren Flug einmalig und kostenfrei auf ein beliebiges Datum zwischen dem 24. November und dem 3. Dezember umbuchen, sofern die gleiche Buchungsklasse verfügbar ist. Die Regelung gilt für Flüge, die von Air Canada, United Airlines oder Fluggesellschaften der Lufthansa-Gruppe durchgeführt werden, und muss mindestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflug beantragt werden.
Die Maßnahme berücksichtigt, dass der Streik nicht nur viele Flüge ausfallen lässt, sondern auch die Bahn- und U-Bahn-Verbindungen zum Flughafen Zaventem stark beeinträchtigt. Auch der Straßenverkehr wird voraussichtlich stark belastet sein: Beim Streik am 14. Oktober bildeten sich auf der Autobahn E40 kilometerlange Staus, da Passagiere Taxis verließen und zu Fuß zum Terminal gingen. Durch die frühzeitige Umbuchungsmöglichkeit will Air Canada die kurzfristige Überlastung am Flughafen reduzieren und die Fürsorgepflicht gegenüber gestrandeten Kunden minimieren.
Besonders profitieren dürften Geschäftsreisende. Global Mobility Manager können wichtige Mitarbeiter und Besuchsdelegationen proaktiv auf alternative Termine oder Routen über Amsterdam, Frankfurt oder London Heathrow umplanen und so teure Störungen am Reisetag vermeiden. Wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, rät die Fluggesellschaft, mehr Zeit für die Anreise zum Flughafen einzuplanen und Flugstatusmeldungen über die Air Canada App zu verfolgen.
Die Maßnahme setzt zudem einen neuen Wettbewerbsmaßstab. Nur wenige Nicht-EU-Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen außerhalb von höherer Gewalt an. Sollte der belgische Streik sich verschärfen oder über den 26. November hinaus verlängern, wird erwartet, dass andere internationale Airlines Air Canadas Vorgehen übernehmen, um ihre Marktanteile auf transatlantischen Strecken zu sichern.
Passagiere, die an ihren ursprünglichen Reisedaten festhalten müssen, erhalten von Air Canada eine Rückerstattung für Zusatzleistungen wie vorab gebuchte Sitzplatzreservierungen, falls der Streik zur Flugstornierung führt. Die Kulanzregelung deckt jedoch keine Hotel- oder Bodentransportkosten ab, was die Bedeutung einer umfassenden Reiseversicherung oder eines unternehmensweiten Risikomanagements unterstreicht.
Die Maßnahme berücksichtigt, dass der Streik nicht nur viele Flüge ausfallen lässt, sondern auch die Bahn- und U-Bahn-Verbindungen zum Flughafen Zaventem stark beeinträchtigt. Auch der Straßenverkehr wird voraussichtlich stark belastet sein: Beim Streik am 14. Oktober bildeten sich auf der Autobahn E40 kilometerlange Staus, da Passagiere Taxis verließen und zu Fuß zum Terminal gingen. Durch die frühzeitige Umbuchungsmöglichkeit will Air Canada die kurzfristige Überlastung am Flughafen reduzieren und die Fürsorgepflicht gegenüber gestrandeten Kunden minimieren.
Besonders profitieren dürften Geschäftsreisende. Global Mobility Manager können wichtige Mitarbeiter und Besuchsdelegationen proaktiv auf alternative Termine oder Routen über Amsterdam, Frankfurt oder London Heathrow umplanen und so teure Störungen am Reisetag vermeiden. Wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, rät die Fluggesellschaft, mehr Zeit für die Anreise zum Flughafen einzuplanen und Flugstatusmeldungen über die Air Canada App zu verfolgen.
Die Maßnahme setzt zudem einen neuen Wettbewerbsmaßstab. Nur wenige Nicht-EU-Fluggesellschaften bieten gebührenfreie Umbuchungen außerhalb von höherer Gewalt an. Sollte der belgische Streik sich verschärfen oder über den 26. November hinaus verlängern, wird erwartet, dass andere internationale Airlines Air Canadas Vorgehen übernehmen, um ihre Marktanteile auf transatlantischen Strecken zu sichern.
Passagiere, die an ihren ursprünglichen Reisedaten festhalten müssen, erhalten von Air Canada eine Rückerstattung für Zusatzleistungen wie vorab gebuchte Sitzplatzreservierungen, falls der Streik zur Flugstornierung führt. Die Kulanzregelung deckt jedoch keine Hotel- oder Bodentransportkosten ab, was die Bedeutung einer umfassenden Reiseversicherung oder eines unternehmensweiten Risikomanagements unterstreicht.
Quelle: Air Canada Travel Advisory