
Das Amtsblatt Frankreichs vom 16. November 2025 hat stillschweigend eine wichtige Änderung für Tausende von Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeführt, die langfristig im Ausland tätig sind. Eine Verordnung vom 28. Oktober 2025 ersetzt die bisherige Tabelle, die die Anzahl der Arbeitstage für Urlaub und den maximalen Übertrag pro Jahr für jedes Gastland gemäß Dekret 2002-1200 festlegt. Die letzte umfassende Aktualisierung dieser Tabelle liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück, und Personalabteilungen in Botschaften, französischen Schulen und Kulturinstituten hatten wiederholt bemängelt, dass sie die heutigen Einsatzbedingungen nicht mehr widerspiegelt.
Nach der neuen Tabelle wurden Härte- und Klimafaktoren anhand aktueller Indikatoren der Weltbank und der WHO neu berechnet. Einsätze in besonders belastenden Regionen wie Niamey, Juba oder Kabul ermöglichen nun bis zu 55 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub, während Hauptstädte mit geringerer Belastung wie Berlin, Ottawa oder Canberra auf die Standardobergrenze von 30 Tagen sinken. Die Reform verdoppelt zudem die maximale Übertragungsgrenze innerhalb des Landes von 15 auf 30 Tage, was den im Ausland tätigen Mitarbeitern mehr Flexibilität gibt, wenn regionale Krisen, Flugausfälle oder Visaprobleme es unmöglich machen, den Urlaub im Bezugsjahr zu nehmen.
Für Mobility-Manager hat dies zwei praktische Auswirkungen: Erstens müssen die Kostenschätzungen für Einsätze aktualisiert werden, da der angesparte bezahlte Urlaub bei Inanspruchnahme in Frankreich als Gehaltskosten gilt. Zweitens orientieren sich Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von Entsendungen abstellen, oft an den Urlaubsregelungen des öffentlichen Dienstes; sie müssen daher entscheiden, ob sie die neue Tabelle übernehmen oder die bisherigen Grenzen beibehalten.
Das Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten empfiehlt den Personalabteilungen, die betroffenen Mitarbeiter spätestens bis zum 1. Januar 2026 zu informieren und die interne Urlaubsverwaltungssoftware bis zu diesem Datum anzupassen. Die Nichteinhaltung der neuen Ansprüche könnte den Arbeitgeber bei Rückkehr zu Ausgleichszahlungen verpflichten. Für die Entsandten ist die Botschaft positiver: Die Reform bringt mehr Erholungszeit an den anspruchsvollsten Einsatzorten und mehr Flexibilität überall sonst.
Unternehmen sollten daher umgehend Einsatzverträge, Budgetmodelle und Reisegenehmigungsprozesse überprüfen und die Änderungen an die Gastland-Manager kommunizieren, damit die operative Planung – insbesondere in kleinen Missionen – längere Abwesenheiten berücksichtigen kann.
Nach der neuen Tabelle wurden Härte- und Klimafaktoren anhand aktueller Indikatoren der Weltbank und der WHO neu berechnet. Einsätze in besonders belastenden Regionen wie Niamey, Juba oder Kabul ermöglichen nun bis zu 55 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub, während Hauptstädte mit geringerer Belastung wie Berlin, Ottawa oder Canberra auf die Standardobergrenze von 30 Tagen sinken. Die Reform verdoppelt zudem die maximale Übertragungsgrenze innerhalb des Landes von 15 auf 30 Tage, was den im Ausland tätigen Mitarbeitern mehr Flexibilität gibt, wenn regionale Krisen, Flugausfälle oder Visaprobleme es unmöglich machen, den Urlaub im Bezugsjahr zu nehmen.
Für Mobility-Manager hat dies zwei praktische Auswirkungen: Erstens müssen die Kostenschätzungen für Einsätze aktualisiert werden, da der angesparte bezahlte Urlaub bei Inanspruchnahme in Frankreich als Gehaltskosten gilt. Zweitens orientieren sich Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen von Entsendungen abstellen, oft an den Urlaubsregelungen des öffentlichen Dienstes; sie müssen daher entscheiden, ob sie die neue Tabelle übernehmen oder die bisherigen Grenzen beibehalten.
Das Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten empfiehlt den Personalabteilungen, die betroffenen Mitarbeiter spätestens bis zum 1. Januar 2026 zu informieren und die interne Urlaubsverwaltungssoftware bis zu diesem Datum anzupassen. Die Nichteinhaltung der neuen Ansprüche könnte den Arbeitgeber bei Rückkehr zu Ausgleichszahlungen verpflichten. Für die Entsandten ist die Botschaft positiver: Die Reform bringt mehr Erholungszeit an den anspruchsvollsten Einsatzorten und mehr Flexibilität überall sonst.
Unternehmen sollten daher umgehend Einsatzverträge, Budgetmodelle und Reisegenehmigungsprozesse überprüfen und die Änderungen an die Gastland-Manager kommunizieren, damit die operative Planung – insbesondere in kleinen Missionen – längere Abwesenheiten berücksichtigen kann.
Quelle: UNSA – Veille Journal Officiel