
Italien hat einen entscheidenden Schritt zur Reform seines Arbeitsmigrationssystems unternommen. Am späten 18. November verabschiedete die Abgeordnetenkammer das Gesetz, das das Dekret-Gesetz 146/2025 in dauerhaftes Recht umwandelt. Das Dekret, das erstmals am 3. Oktober erlassen wurde, bündelt „dringende Bestimmungen“, die es Arbeitgebern erleichtern sollen, Nicht-EU-Bürger einzustellen, und die Kontrolle der Rekrutierungskette verschärfen.
Kern des Textes ist ein neues dreijähriges Quotenprogramm, das jährlich 10.000 „Extra-Quoten“-Plätze zusätzlich zu den regulären Flussi-Quoten für häusliche Pflegekräfte vorsieht. Die Abgeordneten haben diese Ausnahme nun ausgeweitet: Ab 2026 sind auch Babysitter, die Kinder bis zu sechs Jahren betreuen, neben Pflegekräften für über 80-Jährige und Menschen mit Behinderungen berechtigt. Für viele italienische Haushalte, die auf private Kinderbetreuung angewiesen sind, eröffnet diese Änderung einen legalen Beschäftigungskanal, der bisher nicht existierte.
Das Umwandlungsgesetz verlängert zudem mehrere administrative Fristen, die Arbeitgeber bisher behinderten. Unternehmen haben nun 15 Tage (statt sieben), um eine Arbeitserlaubnis zu bestätigen, und dieselbe Frist, um den verpflichtenden „Aufenthaltsvertrag“ mit dem neuen Mitarbeiter zu unterzeichnen. Für Saisonarbeitsgenehmigungen gilt derselbe Zeitrahmen. Gleichzeitig erhält die Nationale Arbeitsinspektion die Befugnis, präventive Kontrollen durchzuführen, um Anträge von auf der schwarzen Liste stehenden Arbeitgebern bereits vor dem berüchtigten „Click-Day“-Ansturm auf Quotenplätze auszusortieren.
Zusätzlich wurde eine Erleichterung für ausländische Absolventen italienisch finanzierter Ausbildungsprogramme im Ausland eingeführt: Arbeitgeber, die diese Kandidaten einstellen, können auf den üblichen Nachweis einer vorherigen Beschäftigung verzichten und erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Nulla Osta-Genehmigung. Beobachter sehen darin eine Chance, Italiens Wettbewerbsfähigkeit in Branchen wie Landwirtschaft und Gastgewerbe zu steigern, wo im Sommer saisonale Engpässe besonders stark sind.
Das Gesetz geht nun in den Senat, wo die endgültige Zustimmung Anfang Dezember erwartet wird. Unternehmen, die auf Talente aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind – insbesondere private Pflegeagenturen und Haushalte – sollten sofort mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen, um die erweiterten Quoten nutzen zu können, sobald das Umsetzungsdekret im Gazzetta Ufficiale veröffentlicht wird.
Kern des Textes ist ein neues dreijähriges Quotenprogramm, das jährlich 10.000 „Extra-Quoten“-Plätze zusätzlich zu den regulären Flussi-Quoten für häusliche Pflegekräfte vorsieht. Die Abgeordneten haben diese Ausnahme nun ausgeweitet: Ab 2026 sind auch Babysitter, die Kinder bis zu sechs Jahren betreuen, neben Pflegekräften für über 80-Jährige und Menschen mit Behinderungen berechtigt. Für viele italienische Haushalte, die auf private Kinderbetreuung angewiesen sind, eröffnet diese Änderung einen legalen Beschäftigungskanal, der bisher nicht existierte.
Das Umwandlungsgesetz verlängert zudem mehrere administrative Fristen, die Arbeitgeber bisher behinderten. Unternehmen haben nun 15 Tage (statt sieben), um eine Arbeitserlaubnis zu bestätigen, und dieselbe Frist, um den verpflichtenden „Aufenthaltsvertrag“ mit dem neuen Mitarbeiter zu unterzeichnen. Für Saisonarbeitsgenehmigungen gilt derselbe Zeitrahmen. Gleichzeitig erhält die Nationale Arbeitsinspektion die Befugnis, präventive Kontrollen durchzuführen, um Anträge von auf der schwarzen Liste stehenden Arbeitgebern bereits vor dem berüchtigten „Click-Day“-Ansturm auf Quotenplätze auszusortieren.
Zusätzlich wurde eine Erleichterung für ausländische Absolventen italienisch finanzierter Ausbildungsprogramme im Ausland eingeführt: Arbeitgeber, die diese Kandidaten einstellen, können auf den üblichen Nachweis einer vorherigen Beschäftigung verzichten und erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Nulla Osta-Genehmigung. Beobachter sehen darin eine Chance, Italiens Wettbewerbsfähigkeit in Branchen wie Landwirtschaft und Gastgewerbe zu steigern, wo im Sommer saisonale Engpässe besonders stark sind.
Das Gesetz geht nun in den Senat, wo die endgültige Zustimmung Anfang Dezember erwartet wird. Unternehmen, die auf Talente aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind – insbesondere private Pflegeagenturen und Haushalte – sollten sofort mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen, um die erweiterten Quoten nutzen zu können, sobald das Umsetzungsdekret im Gazzetta Ufficiale veröffentlicht wird.
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