
Der Schweizer Bundesrat bestätigte am 19. November, dass die Kontingente für ausländische Arbeitskräfte im Jahr 2026 unverändert bleiben: 4.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) und 4.500 Aufenthaltsbewilligungen (B) für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, zusätzlich separate Unterkontingente für Dienstleister aus EU/EFTA-Staaten sowie für britische Staatsbürger nach dem Brexit.
Obwohl die Schweizer Kontingente im Jahr 2025 bislang nur zu 52 % ausgeschöpft wurden, gibt diese Entscheidung den Arbeitgebern Planungssicherheit und schützt das politisch sensible Thema Migration vor Referendumsdruck. Für polnische multinationale Unternehmen, die Ingenieure oder Berater an Schweizer Standorte entsenden, ist die Botschaft klar: Frühzeitig beantragen, insbesondere für Dienstleisterbewilligungen (Projektbewilligungen), die erfahrungsgemäß im vierten Quartal am schnellsten ausgeschöpft sind.
Einsätze unter 120 Tagen bleiben weiterhin kontingentfrei, müssen aber gemeldet werden; Überschreitungen führen jedoch zu Sanktionen und gefährden künftige Kontingentzuteilungen. Mobilitätsteams sollten daher die Schweizer Aufenthaltsdauer vor Jahresende genau prüfen und prüfen, ob sich wiederkehrende Kurzaufenthalte in eine einzige B-Bewilligung umwandeln lassen, um Überraschungen bei den Kontingenten zu vermeiden.
Strategisch spiegelt die Haltung Berns die vorsichtige Offenheit Warschaus wider – beide Länder wollen Fachkräftelücken schließen und gleichzeitig die politische Kontrolle streng halten. Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, können diese Stabilität für eine mittelfristige Personalplanung nutzen, dürfen jedoch nicht von erleichtertem Zugang ausgehen: Die Compliance-Anforderungen (Wohnnachweis, Gehaltsgleichheit) bleiben streng.
Personaldienstleister empfehlen, Anträge mit Umzugsunterstützung (Wohnungssuche, Integrationskurse) zu bündeln, um die kantonalen Behörden davon zu überzeugen, dass die Einsätze erfolgreich verlaufen und die Bewilligungen nicht ungenutzt bleiben.
Obwohl die Schweizer Kontingente im Jahr 2025 bislang nur zu 52 % ausgeschöpft wurden, gibt diese Entscheidung den Arbeitgebern Planungssicherheit und schützt das politisch sensible Thema Migration vor Referendumsdruck. Für polnische multinationale Unternehmen, die Ingenieure oder Berater an Schweizer Standorte entsenden, ist die Botschaft klar: Frühzeitig beantragen, insbesondere für Dienstleisterbewilligungen (Projektbewilligungen), die erfahrungsgemäß im vierten Quartal am schnellsten ausgeschöpft sind.
Einsätze unter 120 Tagen bleiben weiterhin kontingentfrei, müssen aber gemeldet werden; Überschreitungen führen jedoch zu Sanktionen und gefährden künftige Kontingentzuteilungen. Mobilitätsteams sollten daher die Schweizer Aufenthaltsdauer vor Jahresende genau prüfen und prüfen, ob sich wiederkehrende Kurzaufenthalte in eine einzige B-Bewilligung umwandeln lassen, um Überraschungen bei den Kontingenten zu vermeiden.
Strategisch spiegelt die Haltung Berns die vorsichtige Offenheit Warschaus wider – beide Länder wollen Fachkräftelücken schließen und gleichzeitig die politische Kontrolle streng halten. Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, können diese Stabilität für eine mittelfristige Personalplanung nutzen, dürfen jedoch nicht von erleichtertem Zugang ausgehen: Die Compliance-Anforderungen (Wohnnachweis, Gehaltsgleichheit) bleiben streng.
Personaldienstleister empfehlen, Anträge mit Umzugsunterstützung (Wohnungssuche, Integrationskurse) zu bündeln, um die kantonalen Behörden davon zu überzeugen, dass die Einsätze erfolgreich verlaufen und die Bewilligungen nicht ungenutzt bleiben.
Quelle: VisaHQ