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Spanien verkürzt Aufenthaltsvoraussetzung für Arraigo auf zwei Jahre

Nov. 23, 2025
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Spanien verkürzt Aufenthaltsvoraussetzung für Arraigo auf zwei Jahre
Spanien hat stillschweigend die Regeln für einen seiner meistgenutzten Wege zur Legalisierung geändert. Nach einer Reform, die am 19. November im Amtsblatt veröffentlicht wurde und nun in Kraft ist, müssen undokumentierte Migranten nur noch zwei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien nachweisen – statt bisher drei –, um für eine Arraigo Social- oder Arraigo Sociolaboral-Genehmigung infrage zu kommen. Die Änderung gilt für alle Anträge ab dem 20. November und könnte Zehntausenden von Arbeitnehmern zugutekommen, die vor November 2023 eingereist sind.

Arraigo-Genehmigungen wandeln einen illegalen Aufenthalt in einen legalen Wohnstatus um, wenn der Antragsteller „Wurzeln“ in Spanien nachweist – etwa durch ein Jobangebot, familiäre Bindungen oder ein Integrationszertifikat. Indem die Aufenthaltsdauer um ein Jahr verkürzt wird, hofft die Regierung, den chronischen Arbeitskräftemangel in Landwirtschaft, Baugewerbe und Altenpflege zu lindern – Branchen, in denen Schwarzarbeit weit verbreitet ist. NGOs betonen, dass der kürzere Zeitraum der Realität entspricht: Viele Migranten zahlen bereits Steuern über gefälschte Ausweise, können aber keine Arbeitsverträge abschließen, was sie ausbeuterisch angreifbar macht.

Spanien verkürzt Aufenthaltsvoraussetzung für Arraigo auf zwei Jahre


Für Arbeitgeber ist die Reform eine sofortige Erleichterung. Unternehmen können nun auch Arbeitskräfte einstellen, die erst Ende 2023 eingereist sind, ohne die restriktiven Quoten für Auslandsanwerbung durchlaufen zu müssen. Mobilitätsteams sollten ihre Compliance-Strategien überprüfen: Ein sechsmonatiger, verlängerbarer Vertrag, der den Mindestlohn erfüllt, reicht oft aus, um eine Arraigo-Genehmigung zu sichern.

Juristen weisen auf einige Details hin. Der Nachweis des zweijährigen Aufenthalts kann durch eine Anmeldung im Einwohnermelderegister, Überweisungsbelege oder Bescheinigungen von NGOs erbracht werden – Dokumente, die frühzeitig gesammelt werden sollten. Die Behörden können weiterhin ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland verlangen, doch ein vollständiger Bericht zur Arbeitsintegration ist nicht mehr nötig, wenn ein festes Jobangebot mit mehr als 30 Wochenstunden vorliegt. Die Bearbeitung bleibt Aufgabe der provinziellen Ausländerbehörden, die vielerorts bereits mit erheblichen Terminrückständen kämpfen.

Mittelfristig könnte die Reform Teil der demografischen Strategie Spaniens sein, um der Alterung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Das Ministerium für Integration schätzt, dass durch die Änderung jährlich 40.000 bis 60.000 Menschen legalisiert werden. Kritiker der Oppositionspartei Partido Popular sehen darin eine Belohnung illegaler Einreise und eine Einladung für neue Zuwanderer. Wirtschaftskammern entgegnen, dass die Integration von Schattenwirtschaftsarbeitern in den offiziellen Arbeitsmarkt die Sozialversicherungseinnahmen steigert und für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgt.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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