
Mit dem bevorstehenden Weihnachtsreiseansturm hat der spanische Flughafenbetreiber Aena am 22. November eine Verbraucherwarnung herausgegeben und Passagiere daran erinnert, dass die EU-Verordnung 261/2004 ihnen bei langen Verspätungen, Annullierungen oder verweigerter Beförderung eine Entschädigung von bis zu 600 € zusichert. Die Mitteilung folgt auf ein Jahr, in dem Skycop-Daten zeigen, dass 218.000 Flüge innerhalb der EU um mindestens drei Stunden verspätet waren, was potenziell 6,5 Milliarden Euro an nicht geltend gemachten Entschädigungen bedeutet.
Aenas Erklärung nennt häufige Stolperfallen: Reisende müssen Bordkarten aufbewahren, eine schriftliche Bestätigung der Störung anfordern und Ansprüche zunächst bei der Fluggesellschaft – nicht bei Aena – innerhalb von sechs bis acht Wochen einreichen. Wird der Anspruch abgelehnt, können Passagiere die nationale Durchsetzungsstelle Spaniens einschalten oder einen Anspruchsdienst nutzen, der in der Regel 25–30 % Provision verlangt.
Für Firmenreisemanager kommt die Erinnerung zur rechten Zeit. Unternehmen können erhebliche Kosten zurückholen, wenn sie Ansprüche zentral für ihre Mitarbeiter bündeln und EU261-Prozesse in ihre Spesenabrechnungssoftware integrieren. Produktivitätsverluste durch Übernachtverspätungen übersteigen oft die 600 € Entschädigung; beides zu erfassen, kann die Folgen von Reiseunterbrechungen abmildern.
Die Warnung umfasst auch Gepäckrechte nach dem Montrealer Übereinkommen, bei denen Entschädigungen bis zu 1.300 € möglich sind. Aena rät, Schäden oder Verspätungen umgehend – innerhalb von sieben bzw. 21 Tagen – zu melden, um Ansprüche zu sichern.
Angesichts anhaltender Streiks des Sicherheitspersonals an wichtigen Drehkreuzen sollten Mobilitätsplaner Pufferzeiten in Reisepläne einbauen und Reisende über ihre Ansprüche auf Verpflegung, Hotelunterbringung und Transport bei längeren Wartezeiten informieren.
Aenas Erklärung nennt häufige Stolperfallen: Reisende müssen Bordkarten aufbewahren, eine schriftliche Bestätigung der Störung anfordern und Ansprüche zunächst bei der Fluggesellschaft – nicht bei Aena – innerhalb von sechs bis acht Wochen einreichen. Wird der Anspruch abgelehnt, können Passagiere die nationale Durchsetzungsstelle Spaniens einschalten oder einen Anspruchsdienst nutzen, der in der Regel 25–30 % Provision verlangt.
Für Firmenreisemanager kommt die Erinnerung zur rechten Zeit. Unternehmen können erhebliche Kosten zurückholen, wenn sie Ansprüche zentral für ihre Mitarbeiter bündeln und EU261-Prozesse in ihre Spesenabrechnungssoftware integrieren. Produktivitätsverluste durch Übernachtverspätungen übersteigen oft die 600 € Entschädigung; beides zu erfassen, kann die Folgen von Reiseunterbrechungen abmildern.
Die Warnung umfasst auch Gepäckrechte nach dem Montrealer Übereinkommen, bei denen Entschädigungen bis zu 1.300 € möglich sind. Aena rät, Schäden oder Verspätungen umgehend – innerhalb von sieben bzw. 21 Tagen – zu melden, um Ansprüche zu sichern.
Angesichts anhaltender Streiks des Sicherheitspersonals an wichtigen Drehkreuzen sollten Mobilitätsplaner Pufferzeiten in Reisepläne einbauen und Reisende über ihre Ansprüche auf Verpflegung, Hotelunterbringung und Transport bei längeren Wartezeiten informieren.
Quelle: Euro Weekly News
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