
In einem wegweisenden Urteil vom 25. November 2025 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass alle EU-Mitgliedstaaten – unabhängig von ihren nationalen Ehegesetzen – gleichgeschlechtliche Ehen, die legal in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, anerkennen müssen. Das Urteil basiert auf dem Fall Cupriak-Trojan & Trojan gegen Wojewoda Mazowiecki, in dem zwei polnische Staatsbürger, die 2018 in Deutschland geheiratet hatten, bei ihrer Rückkehr nach Polen die Registrierung ihrer Ehe verweigert wurde. Der EuGH stellte fest, dass die Weigerung Polens gegen Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verstößt, der die Freizügigkeit und das Recht auf ein „normales Familienleben“ bei Ausübung dieser Freiheit garantiert.
Für Manager im Bereich globale Mobilität hat diese Entscheidung unmittelbare Auswirkungen. Die Anerkennung von Heiratsurkunden ist der Schlüssel zu zahlreichen auf dem Wohnsitz basierenden Leistungen – von Visen für Angehörige und der Koordinierung der Sozialversicherung bis hin zu gemeinsamer Steuererklärung und Familienkrankenversicherung. Multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, können nun für gleichgeschlechtliche Partner über den regulären EU-Familiennachzugsweg Aufenthaltstitel für Ehepartner beantragen, anstatt auf provisorische Lösungen wie langfristige humanitäre Visa zurückgreifen zu müssen. Das Urteil beseitigt zudem Unsicherheiten für Geschäftsreisende, deren Familienstand Auswirkungen auf Hotelanmeldungen, Versicherungen und Erbschaftsplanung hat.
Das Urteil verpflichtet Polen (oder andere Mitgliedstaaten) nicht dazu, die nationalen Ehegesetze für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, wohl aber dazu, ausländische Heiratsurkunden gleichwertig anzuerkennen – so wie es bereits bei heterosexuellen Ehen der Fall ist. Das bedeutet, dass die Standesämter in den Regionen ausländische gleichgeschlechtliche Heiratsurkunden nun eintragen und polnische Personenstandsdokumente ausstellen müssen, was Voraussetzung für viele Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer PESEL-Nummer oder die Registrierung von Immobilienkäufen ist.
Rechtsexperten erwarten eine Welle weiterer Rechtsstreitigkeiten in Bereichen wie Elternrechten und Hinterbliebenenrenten. Arbeitgeber sollten mit Aktualisierungen ihrer Personalrichtlinien rechnen, insbesondere bei Familienzulagen und Krankenversicherungsansprüchen. Migrationsberater raten ihren Klienten, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten: Das Urteil ist unmittelbar anwendbar, doch lokale Behörden könnten Wochen benötigen, um IT-Systeme und Antragsformulare anzupassen.
Praktisch bedeutet dies, dass Paare, die nach dem 25. November 2025 umziehen, eine Original- oder beglaubigte Kopie ihrer ausländischen Heiratsurkunde samt Apostille und beglaubigter Übersetzung mitführen sollten; polnische Grenzbeamte müssen die Beziehung bei der Einreise anerkennen, und die Woiwodschaftsbehörden sind verpflichtet, Aufenthaltstitel innerhalb der gesetzlichen Fristen auszustellen. Obwohl mit politischem Widerstand zu rechnen ist, verleihen EU-Vertragsverletzungsverfahren und mögliche finanzielle Sanktionen dem Urteil Nachdruck – und machen eine Nichtbefolgung für die polnische Regierung teuer.
Für Manager im Bereich globale Mobilität hat diese Entscheidung unmittelbare Auswirkungen. Die Anerkennung von Heiratsurkunden ist der Schlüssel zu zahlreichen auf dem Wohnsitz basierenden Leistungen – von Visen für Angehörige und der Koordinierung der Sozialversicherung bis hin zu gemeinsamer Steuererklärung und Familienkrankenversicherung. Multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, können nun für gleichgeschlechtliche Partner über den regulären EU-Familiennachzugsweg Aufenthaltstitel für Ehepartner beantragen, anstatt auf provisorische Lösungen wie langfristige humanitäre Visa zurückgreifen zu müssen. Das Urteil beseitigt zudem Unsicherheiten für Geschäftsreisende, deren Familienstand Auswirkungen auf Hotelanmeldungen, Versicherungen und Erbschaftsplanung hat.
Das Urteil verpflichtet Polen (oder andere Mitgliedstaaten) nicht dazu, die nationalen Ehegesetze für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, wohl aber dazu, ausländische Heiratsurkunden gleichwertig anzuerkennen – so wie es bereits bei heterosexuellen Ehen der Fall ist. Das bedeutet, dass die Standesämter in den Regionen ausländische gleichgeschlechtliche Heiratsurkunden nun eintragen und polnische Personenstandsdokumente ausstellen müssen, was Voraussetzung für viele Verwaltungsverfahren wie die Beantragung einer PESEL-Nummer oder die Registrierung von Immobilienkäufen ist.
Rechtsexperten erwarten eine Welle weiterer Rechtsstreitigkeiten in Bereichen wie Elternrechten und Hinterbliebenenrenten. Arbeitgeber sollten mit Aktualisierungen ihrer Personalrichtlinien rechnen, insbesondere bei Familienzulagen und Krankenversicherungsansprüchen. Migrationsberater raten ihren Klienten, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten: Das Urteil ist unmittelbar anwendbar, doch lokale Behörden könnten Wochen benötigen, um IT-Systeme und Antragsformulare anzupassen.
Praktisch bedeutet dies, dass Paare, die nach dem 25. November 2025 umziehen, eine Original- oder beglaubigte Kopie ihrer ausländischen Heiratsurkunde samt Apostille und beglaubigter Übersetzung mitführen sollten; polnische Grenzbeamte müssen die Beziehung bei der Einreise anerkennen, und die Woiwodschaftsbehörden sind verpflichtet, Aufenthaltstitel innerhalb der gesetzlichen Fristen auszustellen. Obwohl mit politischem Widerstand zu rechnen ist, verleihen EU-Vertragsverletzungsverfahren und mögliche finanzielle Sanktionen dem Urteil Nachdruck – und machen eine Nichtbefolgung für die polnische Regierung teuer.
Quelle: Reuters / Washington Post
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