
Polnische Arbeitgeber haben nur noch sechs Wochen Zeit, um alle ausländischen Gehaltsabrechnungen zu überprüfen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 4.806 PLN pro Monat (31,40 PLN pro Stunde), bestätigte das Arbeitsministerium in einer Mitteilung vom 20. November. Da Polen die Voraussetzungen für Arbeitserlaubnisse und kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse („Single“-Permits) an den nationalen Mindestlohn koppelt, erhöht sich dadurch automatisch die Schwelle für Tausende laufende und Verlängerungsanträge.
Städtische Sonderregelungen sorgen für zusätzliche Komplexität. Die Mitteilung aktualisiert das Einkommen, das Expats für eine Intra-Company-Transfer (ICT)-Genehmigung nachweisen müssen: In Warschau steigt die Grenze auf 5.926,63 PLN, in Krakau auf 5.084,37 PLN und in Wrocław auf 5.210,45 PLN. Während die headline Erhöhung mit drei Prozent moderat ausfällt, kommt sie zusätzlich zur Erhöhung der EU-Blaukarte-Benchmark im Februar auf 12.272,58 PLN, was die Gesamtkosten für Mobilität höher treibt als viele HR-Budgets erwartet hatten.
Multinationale Unternehmen werden aufgefordert, alle Angebote, Schattenabrechnungen und Zulagen für entsandte Mitarbeiter zu prüfen. Jeder Antrag, der nach dem 1. Januar entschieden wird, wird an den höheren Beträgen gemessen – selbst wenn der Arbeitsvertrag bereits Monate zuvor unterschrieben wurde. Berater warnen, dass Sachleistungen, Offshore-Zahlungen und Aktienzuteilungen nicht auf die gesetzliche Mindestgrenze angerechnet werden: Die Vergütung muss in Zloty über eine polnische Gehaltsabrechnung erfolgen.
Die Regierung argumentiert, die Anpassung halte die Löhne von Migranten im Einklang mit dem inländischen Lohnwachstum und helfe, den Eindruck zu widerlegen, dass ausländische Mitarbeiter eine günstigere Option seien. Branchenverbände hingegen sehen die Maßnahme als eine Verengung der Gehaltslücke zwischen dem Single-Permit-Verfahren und der flexibleren, aber teureren EU-Blaukarte, was Unternehmen eher zur letzteren Option drängt. Arbeitgeber in Produktionszentren wie Łódź und Katowice, wo die Margen gering sind, stehen vor den größten Herausforderungen bei der Neuberechnung.
Praktische nächste Schritte sind die Neubudgetierung der Entsendekosten für 2026, das Kennzeichnen von Angeboten, die unter der neuen Mindestgrenze liegen, sowie die Vorbereitung von Mustervertragsänderungen. HR-Teams sollten zudem die Fachvorgesetzten darauf vorbereiten, dass die Ablehnungsquoten im ersten Quartal nach einer Lohnerhöhung tendenziell steigen, da die Behörden die Einhaltung verstärkt prüfen.
Städtische Sonderregelungen sorgen für zusätzliche Komplexität. Die Mitteilung aktualisiert das Einkommen, das Expats für eine Intra-Company-Transfer (ICT)-Genehmigung nachweisen müssen: In Warschau steigt die Grenze auf 5.926,63 PLN, in Krakau auf 5.084,37 PLN und in Wrocław auf 5.210,45 PLN. Während die headline Erhöhung mit drei Prozent moderat ausfällt, kommt sie zusätzlich zur Erhöhung der EU-Blaukarte-Benchmark im Februar auf 12.272,58 PLN, was die Gesamtkosten für Mobilität höher treibt als viele HR-Budgets erwartet hatten.
Multinationale Unternehmen werden aufgefordert, alle Angebote, Schattenabrechnungen und Zulagen für entsandte Mitarbeiter zu prüfen. Jeder Antrag, der nach dem 1. Januar entschieden wird, wird an den höheren Beträgen gemessen – selbst wenn der Arbeitsvertrag bereits Monate zuvor unterschrieben wurde. Berater warnen, dass Sachleistungen, Offshore-Zahlungen und Aktienzuteilungen nicht auf die gesetzliche Mindestgrenze angerechnet werden: Die Vergütung muss in Zloty über eine polnische Gehaltsabrechnung erfolgen.
Die Regierung argumentiert, die Anpassung halte die Löhne von Migranten im Einklang mit dem inländischen Lohnwachstum und helfe, den Eindruck zu widerlegen, dass ausländische Mitarbeiter eine günstigere Option seien. Branchenverbände hingegen sehen die Maßnahme als eine Verengung der Gehaltslücke zwischen dem Single-Permit-Verfahren und der flexibleren, aber teureren EU-Blaukarte, was Unternehmen eher zur letzteren Option drängt. Arbeitgeber in Produktionszentren wie Łódź und Katowice, wo die Margen gering sind, stehen vor den größten Herausforderungen bei der Neuberechnung.
Praktische nächste Schritte sind die Neubudgetierung der Entsendekosten für 2026, das Kennzeichnen von Angeboten, die unter der neuen Mindestgrenze liegen, sowie die Vorbereitung von Mustervertragsänderungen. HR-Teams sollten zudem die Fachvorgesetzten darauf vorbereiten, dass die Ablehnungsquoten im ersten Quartal nach einer Lohnerhöhung tendenziell steigen, da die Behörden die Einhaltung verstärkt prüfen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News