
Im Rahmen einer umfassenden Reform der Einwanderungspolitik hat die irische Regierung ein einkommensabhängiges Beitragssystem für Asylbewerber in bezahlter Beschäftigung beschlossen. Ab Ende 2026 werden Bewohner von Direct Provision-Einrichtungen oder Zeltlagern, die ein Einkommen erzielen, zwischen 10 % und 40 % ihres Verdienstes – also zwischen 15 und 238 Euro pro Woche – zur Deckung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft beitragen, die bisher vollständig vom Staat übernommen wurden. Derzeit besitzen etwa 7.500 Asylbewerber Arbeitserlaubnisse und schließen damit Lücken in den Bereichen Gastgewerbe, Landwirtschaft und Gesundheitswesen.
Behörden schätzen, dass durch diese Maßnahme jährlich 25 bis 30 Millionen Euro eingenommen werden könnten, die für eine schnellere Bearbeitung von Asylverfahren und verbesserte Aufnahmeeinrichtungen vorgesehen sind. Die Abzüge werden direkt von den Unterkunftsanbietern einbehalten, weshalb die Personalabteilungen eine schriftliche Bestätigung über die Abzüge für Steuer- und Sozialleistungsberechnungen benötigen. Für Personen mit einem Einkommen unter 97 Euro pro Woche gilt eine Härtefallregelung.
Interessengruppen befürchten, dass die Regelung geringfügig Beschäftigte in die Schattenwirtschaft drängen könnte, um Abzüge zu umgehen. Das Justizministerium weist jedoch darauf hin, dass ähnliche Beitragssysteme in mehreren EU-Staaten bereits etabliert sind. Die einjährige Vorlaufzeit soll IT-Dienstleistern ermöglichen, die Lohnabrechnungssysteme anzupassen, und den Bewohnern Zeit geben, ihre Haushaltsbudgets entsprechend umzustellen.
Für Arbeitgeber besteht die unmittelbare Aufgabe darin, Nettolohn-Szenarien – insbesondere für Schichtarbeiter – sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die angebotenen Gehälter trotz der Abzüge attraktiv bleiben. Personalabteilungen sollten zudem die Richtlinien für Arbeitserlaubnisse überprüfen, um sicherzustellen, dass Härtefallregelungen die Mindestlohngrenzen für die Verlängerung der Genehmigungen nicht gefährden.
Mobilitätsberater sollten aktualisierte Lebenshaltungskosteninformationen für neue Mitarbeitende vorbereiten, die von den neuen Abgaben betroffen sein könnten, und klären, ob Unternehmensumzugspakete einen Teil der Unterkunftsbeiträge abdecken.
Behörden schätzen, dass durch diese Maßnahme jährlich 25 bis 30 Millionen Euro eingenommen werden könnten, die für eine schnellere Bearbeitung von Asylverfahren und verbesserte Aufnahmeeinrichtungen vorgesehen sind. Die Abzüge werden direkt von den Unterkunftsanbietern einbehalten, weshalb die Personalabteilungen eine schriftliche Bestätigung über die Abzüge für Steuer- und Sozialleistungsberechnungen benötigen. Für Personen mit einem Einkommen unter 97 Euro pro Woche gilt eine Härtefallregelung.
Interessengruppen befürchten, dass die Regelung geringfügig Beschäftigte in die Schattenwirtschaft drängen könnte, um Abzüge zu umgehen. Das Justizministerium weist jedoch darauf hin, dass ähnliche Beitragssysteme in mehreren EU-Staaten bereits etabliert sind. Die einjährige Vorlaufzeit soll IT-Dienstleistern ermöglichen, die Lohnabrechnungssysteme anzupassen, und den Bewohnern Zeit geben, ihre Haushaltsbudgets entsprechend umzustellen.
Für Arbeitgeber besteht die unmittelbare Aufgabe darin, Nettolohn-Szenarien – insbesondere für Schichtarbeiter – sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die angebotenen Gehälter trotz der Abzüge attraktiv bleiben. Personalabteilungen sollten zudem die Richtlinien für Arbeitserlaubnisse überprüfen, um sicherzustellen, dass Härtefallregelungen die Mindestlohngrenzen für die Verlängerung der Genehmigungen nicht gefährden.
Mobilitätsberater sollten aktualisierte Lebenshaltungskosteninformationen für neue Mitarbeitende vorbereiten, die von den neuen Abgaben betroffen sein könnten, und klären, ob Unternehmensumzugspakete einen Teil der Unterkunftsbeiträge abdecken.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News