
Eine der bedeutendsten Einwanderungsreformen der Schweiz im Jahr 2025 trat am 1. Dezember in Kraft – mit unmittelbaren Auswirkungen für Tausende von Arbeitgebern. Inhaber des speziellen Schutzstatus „S“, der im März 2022 für Menschen eingeführt wurde, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine geflohen sind, müssen keine separate kantonale Arbeitsbewilligung mehr beantragen. Stattdessen reicht das einstellende Unternehmen eine kurze digitale Meldung ein – ähnlich dem Verfahren für kurzfristige Entsendungen aus der EU/EFTA – über das bundesweite EasyGov-Portal oder direkt bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden, mindestens einen Arbeitstag vor Arbeitsbeginn.
Diese Änderung beseitigt ein bisher zweistufiges Verfahren, das regelmäßig Wartezeiten von 8 bis 12 Wochen verursachte. Mit rund 65.000 S-Bewilligungsinhabern in der Schweiz und akuten Arbeitskräftemangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Bau und IT waren die Verzögerungen zu einem Streitpunkt für Wirtschaftsverbände und Flüchtlingsorganisationen geworden. Die am 22. Oktober vom Bundesrat beschlossene Verordnungsänderung, die nun gilt, soll den Zugang zum Arbeitsmarkt beschleunigen und gleichzeitig Schutzmechanismen bewahren: Die Kantone können weiterhin eingreifen, wenn die Löhne unter den lokalen Referenzwerten liegen, und Beziehende von Sozialhilfe können zur Teilnahme an Integrationsprogrammen verpflichtet werden.
Erste Rückmeldungen der Arbeitsämter in Zürich und Waadt deuten auf eine rege Nutzung hin; innerhalb der ersten 24 Stunden wurden mehrere hundert Meldungen eingereicht. Global Mobility Manager sollten ihre Onboarding-Checklisten anpassen, Recruiter im Umgang mit dem EasyGov-Verfahren schulen und die Lohnbuchhaltung daran erinnern, dass S-Bewilligungsinhaber bis zur regulären Steuerpflicht weiterhin der Quellensteuer unterliegen.
Praktisch bringt die Reform die Schweiz in Einklang mit EU-Trends zur Vereinfachung des Arbeitsmarktzugangs für vertriebene Ukrainer und zeigt Berns Bereitschaft, Verwaltungsprozesse zu optimieren, wenn diese unnötige Hürden schaffen. Für Arbeitgeber bedeutet das Ein-Meldungs-Modell deutlich weniger Bürokratie; für Geflüchtete verkürzt sich der Weg vom Schutzstatus zum Gehalt – was Selbstständigkeit und Integration fördert.
Diese Änderung beseitigt ein bisher zweistufiges Verfahren, das regelmäßig Wartezeiten von 8 bis 12 Wochen verursachte. Mit rund 65.000 S-Bewilligungsinhabern in der Schweiz und akuten Arbeitskräftemangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Bau und IT waren die Verzögerungen zu einem Streitpunkt für Wirtschaftsverbände und Flüchtlingsorganisationen geworden. Die am 22. Oktober vom Bundesrat beschlossene Verordnungsänderung, die nun gilt, soll den Zugang zum Arbeitsmarkt beschleunigen und gleichzeitig Schutzmechanismen bewahren: Die Kantone können weiterhin eingreifen, wenn die Löhne unter den lokalen Referenzwerten liegen, und Beziehende von Sozialhilfe können zur Teilnahme an Integrationsprogrammen verpflichtet werden.
Erste Rückmeldungen der Arbeitsämter in Zürich und Waadt deuten auf eine rege Nutzung hin; innerhalb der ersten 24 Stunden wurden mehrere hundert Meldungen eingereicht. Global Mobility Manager sollten ihre Onboarding-Checklisten anpassen, Recruiter im Umgang mit dem EasyGov-Verfahren schulen und die Lohnbuchhaltung daran erinnern, dass S-Bewilligungsinhaber bis zur regulären Steuerpflicht weiterhin der Quellensteuer unterliegen.
Praktisch bringt die Reform die Schweiz in Einklang mit EU-Trends zur Vereinfachung des Arbeitsmarktzugangs für vertriebene Ukrainer und zeigt Berns Bereitschaft, Verwaltungsprozesse zu optimieren, wenn diese unnötige Hürden schaffen. Für Arbeitgeber bedeutet das Ein-Meldungs-Modell deutlich weniger Bürokratie; für Geflüchtete verkürzt sich der Weg vom Schutzstatus zum Gehalt – was Selbstständigkeit und Integration fördert.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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