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Schweizer Regierung belässt Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 unverändert und bietet Unternehmen seltene Planungssicherheit

Dez. 3, 2025
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Schweizer Regierung belässt Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 unverändert und bietet Unternehmen seltene Planungssicherheit
Schweizer Arbeitgeber, die auf Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten angewiesen sind, begrüßten am 2. Dezember Kontinuität. In der über Nacht veröffentlichten Protokollnotiz der Sitzung vom 28. November bestätigte der Bundesrat, dass die Obergrenze für die Rekrutierung sogenannter „Drittstaaten“-Talente für das gesamte Jahr 2026 bei 8.500 Bewilligungen eingefroren bleibt. Das bedeutet, dass erneut 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen für Einsätze von mehr als einem Jahr und 4.000 L-Bewilligungen für Aufenthalte bis zu 12 Monaten zur Verfügung stehen.

Das Schweizer Quoten-System begrenzt, wie viele Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige Unternehmen jährlich einstellen dürfen. Ursprünglich als Schutz für den heimischen Arbeitsmarkt gedacht, ist es heute eine zentrale Planungsgrenze für multinationale Unternehmen mit europäischen Hauptsitzen oder F&E-Abteilungen in Zürich, Basel, Zug oder Genf. Indem Bern die Zahlen unverändert lässt, verschafft es HR-, Mobility- und Projektteams fast 13 Monate Planungssicherheit – ein Luxus in einem Land, in dem Quotenentscheidungen oft erst wenige Wochen vor Jahresbeginn bekanntgegeben werden.

Schweizer Regierung belässt Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 unverändert und bietet Unternehmen seltene Planungssicherheit


Die Verordnung verlängert zudem zwei Sonderkontingente: Erstens profitieren EU/EFTA-Dienstleister, die länger als 120 Tage in der Schweiz tätig sind, weiterhin von 3.000 L- und 500 B-Bewilligungen. Zweitens behalten britische Staatsangehörige ihr spezielles post-Brexit-Paket aus dem „Services Mobility Agreement“ mit 1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen. Beide Ausnahmen sind besonders wichtig für Branchen wie Ingenieurwesen, Pharma und Finanzdienstleistungen, in denen grenzüberschreitende Projektarbeit häufig ist.

Offizielle Statistiken zeigen, dass die Kontingente für 2025 nicht ausgeschöpft wurden (74 % Auslastung bei Drittstaatenbewilligungen und nur 50 % bei den Kontingenten für entsandte Arbeitnehmer). Dennoch berichten die kantonalen Migrationsämter in Zürich, Waadt und Basel regelmäßig von Engpässen zum Jahresende, wenn beliebte Kategorien erschöpft sind. Die unveränderten Obergrenzen schaffen daher zwar Luft, entbinden Arbeitgeber aber nicht davon, Anträge frühzeitig einzureichen und die Auslastung wöchentlich zu überwachen.

Praktisch sollten globale Mobility-Manager: 1) die Personalplanung für 2026 mit den verfügbaren Kontingenten abgleichen; 2) Unterlagen für Anträge im Januar vorab sammeln, wenn die Kantone ihre neuen Kontingente freigeben; 3) die Geschäftsleitung darauf hinweisen, dass eine Erschöpfung der Kontingente insbesondere bei späten Einstellungen in IT- und Biotech-Clustern weiterhin ein Risiko darstellt.
Quelle: VisaHQ / Swiss Federal Council press release

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