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Polen vervierfacht Gebühr für Schnellverfahren bei Arbeitserklärungen und streicht Georgien von der Liste der Berechtigten

Dez. 11, 2025
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Polen vervierfacht Gebühr für Schnellverfahren bei Arbeitserklärungen und streicht Georgien von der Liste der Berechtigten
Das polnische Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat die erste Durchführungsverordnung zum neuen Gesetz über die Bedingungen für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern erlassen. Ab dem 9. Dezember steigt die Gebühr für das *oświadczenie* – die Arbeitgebererklärung, die Nicht-EU-Bürgern erlaubt, bis zu sechs Monate ohne vollständige Arbeitserlaubnis zu arbeiten – von 100 PLN auf 400 PLN. Gleichzeitig wurde Georgien von der Liste der berechtigten Nationalitäten gestrichen, sodass nun nur noch Armenien, Belarus, Moldawien und die Ukraine zugelassen sind.

Der Weg über das *oświadczenie* macht etwa 60 Prozent der erstmaligen ausländischen Einstellungen in Branchen wie Produktion, Landwirtschaft und Logistik aus. Personalverantwortliche warnen, dass die vierfache Gebührenerhöhung die Personalkosten für 2026 um Millionen Zloty erhöhen könnte, obwohl diese Regelung weiterhin schneller und günstiger als eine reguläre Arbeitserlaubnis ist. Behörden begründen die Erhöhung mit der Finanzierung der Digitalisierung und der Einhaltungskontrollen, nachdem die Arbeitsämter 2024 mit 1,8 Millionen Anträgen einen Rekord verzeichneten.

Polen vervierfacht Gebühr für Schnellverfahren bei Arbeitserklärungen und streicht Georgien von der Liste der Berechtigten


Die Streichung Georgiens erfolgte nach einer Risikobewertung, die hohe Überziehungsraten und Weiterwanderungen nach Deutschland und Frankreich aufzeigte. Arbeitgeber mit georgischen Rekrutierungskanälen müssen nun auf das aufwändigere Verfahren mit Einzelarbeitserlaubnis umstellen. Bestehende Erklärungen behalten ihre Gültigkeit, neue Anträge werden jedoch abgelehnt.

Globale Mobilitätsteams sollten ihre Kostenprognosen aktualisieren, Beschaffungsstrategien neu bewerten und Personalvermittler über die Änderung der zulässigen Nationalitäten informieren. Anwaltskanzleien erwarten Anfang 2026 weitere sekundäre Rechtsvorschriften, die Regeln für Remote-Arbeit von ausländischen Freiberuflern enthalten und die Einführung der elektronischen Unterschrift für Aufenthaltsanträge ermöglichen – mögliche Ausgleiche für die höheren Gebühren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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