
Das Einwanderungsamt der Provinzpolizeidirektion Asti bestätigte am 19. Dezember, dass vier Nicht-EU-Bürger nach Ablehnung ihrer Aufenthaltsgenehmigungsanträge zur Ausreise aus Italien aufgefordert wurden. Drei von ihnen nahmen die „freiwillige Ausreise“ innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen an, während ein vierter Wiederholungstäter in das Corelli-Abschiebezentrum in Mailand zur zwangsweisen Rückführung gebracht wurde.
Obwohl die Zahl gering ist, spiegelt diese Maßnahme den Dezember-Einsatz des Innenministeriums wider, Rückstände abzubauen und die jährlichen Abschiebeziele vor den Jahresendprüfungen zu erreichen. Lokale Arbeitgeber, die Saison- oder Zeitarbeitskräfte beschäftigen, sollten in den kommenden Wochen mit verstärkten Dokumentenkontrollen an Arbeits- und Unterkunftsorten rechnen.
Geschäftsreisende sind voraussichtlich nicht direkt betroffen, doch Personalabteilungen sollten ausländische Mitarbeiter – insbesondere neueinstellungen, die auf die Verlängerung ihrer Genehmigungen warten – daran erinnern, bei Reisen innerhalb des Landes Antragsbestätigungen („richiesta di rinnovo“) mitzuführen. Das Fehlen eines Nachweises über den laufenden Status kann zu vorübergehender Festnahme bis zur Identitätsklärung führen.
Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass Anordnungen zur freiwilligen Ausreise mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren verbunden sind, sofern kein erfolgreicher Einspruch eingelegt wird. Unternehmen, die entlassene Mitarbeiter erneut einstellen möchten, sollten vor Vertragsabschlüssen rechtlichen Rat einholen.
Obwohl die Zahl gering ist, spiegelt diese Maßnahme den Dezember-Einsatz des Innenministeriums wider, Rückstände abzubauen und die jährlichen Abschiebeziele vor den Jahresendprüfungen zu erreichen. Lokale Arbeitgeber, die Saison- oder Zeitarbeitskräfte beschäftigen, sollten in den kommenden Wochen mit verstärkten Dokumentenkontrollen an Arbeits- und Unterkunftsorten rechnen.
Geschäftsreisende sind voraussichtlich nicht direkt betroffen, doch Personalabteilungen sollten ausländische Mitarbeiter – insbesondere neueinstellungen, die auf die Verlängerung ihrer Genehmigungen warten – daran erinnern, bei Reisen innerhalb des Landes Antragsbestätigungen („richiesta di rinnovo“) mitzuführen. Das Fehlen eines Nachweises über den laufenden Status kann zu vorübergehender Festnahme bis zur Identitätsklärung führen.
Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass Anordnungen zur freiwilligen Ausreise mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren verbunden sind, sofern kein erfolgreicher Einspruch eingelegt wird. Unternehmen, die entlassene Mitarbeiter erneut einstellen möchten, sollten vor Vertragsabschlüssen rechtlichen Rat einholen.
Quelle: Gazzetta d’Asti