
Italiens sogenanntes „Investor-Visum für Italien“ – landläufig als Goldenes Visum bekannt – erlebt in Asien bei vermögenden Familien ein stilles Comeback. Ein ausführlicher Bericht, der heute Morgen in Indiens Economic Times veröffentlicht wurde, erklärt, warum Vermögensverwalter ihre Kunden eher nach Rom als nach Lissabon oder Athen lenken.
Das Programm ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, eine zweijährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, indem sie mindestens 250.000 € in ein italienisches Start-up, 500.000 € in ein etabliertes italienisches Unternehmen, 2 Millionen € in Staatsanleihen oder 1 Million € als philanthropische Spende investieren. Entscheidend ist, dass keine physische Anwesenheitspflicht besteht, bis Antragsteller eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung (nach fünf Jahren) oder die Staatsbürgerschaft (nach zehn Jahren) beantragen möchten.
Für global mobile Unternehmer aus Indien liegt Italiens Reiz in der Flexibilität. Portugals Goldenes Visum verlangt inzwischen Investitionen in regulierte Fonds und eine Mindestaufenthaltsdauer, während Griechenland die Immobilienanforderungen in touristischen Hotspots verschärft hat. Im Gegensatz dazu setzt Italien weiterhin auf produktives Kapital und die Schaffung von Arbeitsplätzen; das Wirtschaftsministerium bietet sogar beschleunigte Arbeitserlaubnisse für Vorstandsmitglieder geförderter Unternehmen an. Das Pauschalsteuersystem für Neuansiedler – 200.000 € pro Jahr auf weltweites Einkommen – macht das Angebot besonders attraktiv für Familien mit Einkünften überwiegend aus dem Ausland.
Die Bearbeitung ist zudem planbarer als zuvor. Seit April 2025 werden alle Anträge für das Investor-Visum über ein zentrales Online-Portal des Wirtschaftsministeriums eingereicht und innerhalb von 30 Tagen geprüft. Erfolgreiche Antragsteller erhalten ein „Nulla Osta“ (Unbedenklichkeitsbescheinigung), das italienische Konsulate innerhalb von 90 Tagen in ein D-Visum umwandeln. Angehörige können ohne zusätzliche Investitionskosten mit dem Hauptantrag mitreisen – ein Vorteil, der laut Migrationsberatern vor der Freigabe der „decreto flussi“-Kontingente 2026-28 zu mehr generationenübergreifenden Umzügen führt.
Was bedeutet das für Mobility-Teams in Unternehmen? Erstens können Arbeitgeber mit indischen Talenten das Goldene Visum als Ergänzung oder Alternative zu den begrenzten innerbetrieblichen Arbeitserlaubnissen Italiens nutzen. Zweitens genießen Inhaber visafreies Reisen im gesamten Schengen-Raum, was regionale Einsätze erleichtert. Drittens fließt dringend benötigtes Kapital in italienische KMU und Start-ups; Personalabteilungen, die mit Acceleratoren oder Venture Studios kooperieren, könnten so Co-Investitionsmöglichkeiten entdecken, die auch langfristige Umzugsplanung unterstützen. Rechtliche Berater warnen jedoch vor hohen Anwaltskosten (oft 10.000 bis 15.000 €) und der Verpflichtung, die Investition während des gesamten Aufenthalts aufrechtzuerhalten.
Das Programm ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, eine zweijährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, indem sie mindestens 250.000 € in ein italienisches Start-up, 500.000 € in ein etabliertes italienisches Unternehmen, 2 Millionen € in Staatsanleihen oder 1 Million € als philanthropische Spende investieren. Entscheidend ist, dass keine physische Anwesenheitspflicht besteht, bis Antragsteller eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung (nach fünf Jahren) oder die Staatsbürgerschaft (nach zehn Jahren) beantragen möchten.
Für global mobile Unternehmer aus Indien liegt Italiens Reiz in der Flexibilität. Portugals Goldenes Visum verlangt inzwischen Investitionen in regulierte Fonds und eine Mindestaufenthaltsdauer, während Griechenland die Immobilienanforderungen in touristischen Hotspots verschärft hat. Im Gegensatz dazu setzt Italien weiterhin auf produktives Kapital und die Schaffung von Arbeitsplätzen; das Wirtschaftsministerium bietet sogar beschleunigte Arbeitserlaubnisse für Vorstandsmitglieder geförderter Unternehmen an. Das Pauschalsteuersystem für Neuansiedler – 200.000 € pro Jahr auf weltweites Einkommen – macht das Angebot besonders attraktiv für Familien mit Einkünften überwiegend aus dem Ausland.
Die Bearbeitung ist zudem planbarer als zuvor. Seit April 2025 werden alle Anträge für das Investor-Visum über ein zentrales Online-Portal des Wirtschaftsministeriums eingereicht und innerhalb von 30 Tagen geprüft. Erfolgreiche Antragsteller erhalten ein „Nulla Osta“ (Unbedenklichkeitsbescheinigung), das italienische Konsulate innerhalb von 90 Tagen in ein D-Visum umwandeln. Angehörige können ohne zusätzliche Investitionskosten mit dem Hauptantrag mitreisen – ein Vorteil, der laut Migrationsberatern vor der Freigabe der „decreto flussi“-Kontingente 2026-28 zu mehr generationenübergreifenden Umzügen führt.
Was bedeutet das für Mobility-Teams in Unternehmen? Erstens können Arbeitgeber mit indischen Talenten das Goldene Visum als Ergänzung oder Alternative zu den begrenzten innerbetrieblichen Arbeitserlaubnissen Italiens nutzen. Zweitens genießen Inhaber visafreies Reisen im gesamten Schengen-Raum, was regionale Einsätze erleichtert. Drittens fließt dringend benötigtes Kapital in italienische KMU und Start-ups; Personalabteilungen, die mit Acceleratoren oder Venture Studios kooperieren, könnten so Co-Investitionsmöglichkeiten entdecken, die auch langfristige Umzugsplanung unterstützen. Rechtliche Berater warnen jedoch vor hohen Anwaltskosten (oft 10.000 bis 15.000 €) und der Verpflichtung, die Investition während des gesamten Aufenthalts aufrechtzuerhalten.
Quelle: The Economic Times