
Ein lang erwarteter Meilenstein für Arbeitgeber und ausländische Staatsangehörige in Italien wurde heute, am 18. Dezember 2025, erreicht: Das Gesetz 182/2025, das sogenannte „Gesetz zur Vereinfachung und Digitalisierung“, ist offiziell in Kraft getreten. Die Verordnung, die erst vor zwei Wochen im Amtsblatt veröffentlicht wurde, überarbeitet dutzende Verwaltungsverfahren. Experten für globale Mobilität heben dabei drei bahnbrechende Neuerungen hervor:
1. 100 % Online-Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Ab sofort können Inhaber italienischer Permessi di soggiorno ihre Verlängerungsanträge vollständig über das Portal des Innenministeriums mit SPID- oder elektronischem Personalausweis (CIE) einreichen. Elektronische Quittungen, die vom Portal generiert werden, besitzen volle Rechtsgültigkeit, wodurch persönliche Posteinreichungen und mehrfache Besuche bei der Questura entfallen. Für Entsandte außerhalb des Schengen-Raums bedeutet dies kürzere Wiedereinreisezeiten und weniger Unterbrechungen der Einsatzpläne.
2. Echtzeit-Überwachung für Unternehmen. Das neue Gesetz verpflichtet das Innenministerium, eine Programmierschnittstelle (API) bereitzustellen, mit der sponsoring Unternehmen den Status ihrer nulla osta-Arbeitserlaubnisanträge direkt in ihren HR- oder Relocation-Systemen verfolgen können. Multinationale Konzerne können so fehlende Dokumente frühzeitig erkennen und Starttermine deutlich verlässlicher planen.
3. Halbierung der nulla osta-Bearbeitungszeit. Begleitende Verordnungen zu Gesetz 182/2025 verkürzen die gesetzliche Frist für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen von bis zu 90 Tagen auf feste 30 Tage für zwei strategische Gruppen: (a) ausländische Arbeitnehmer, die eine vom italienischen Staat geförderte Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben, und (b) hochqualifizierte Fachkräfte, die für die EU Blue Card infrage kommen. Unternehmen, die in Talentpools investieren oder STEM-Profile rekrutieren, können somit mit einer Vorlaufzeit von einem Monat statt eines ganzen Quartals kalkulieren.
Hintergrund
Italien testet seit 2023 digitale Einwanderungsinstrumente, setzte jedoch weiterhin auf Papierbelege und überlappende lokale Verfahren, die Arbeitgeber und Entsandte gleichermaßen frustrierten. Durch die Bündelung der Einwanderungsregeln in einem umfassenden Verwaltungsreformpaket erwartet die Regierung, die Questure von rund 1,2 Millionen persönlichen Besuchen pro Jahr zu entlasten und die Vorgaben der EU-Direktiven zu Digitaler ID und Einheitsgenehmigung bis 2030 umzusetzen.
Praktische Auswirkungen
• Personalabteilungen sollten sich umgehend für SPID-Unternehmenszugänge registrieren; das Innenministerium warnt, dass Papieranträge ab dem 18. Februar 2026 abgelehnt werden.
• Die Budgets für globale Mobilität könnten sinken, da Kurierkosten, Beglaubigungen von Vollmachten und Reisen zu Polizeidienststellen wegfallen.
• Die 30-Tage-Frist für die nulla osta-Bearbeitung läuft bereits. Arbeitgeber, die Ausbildungs- oder Blue-Card-Anträge vor heute eingereicht haben, sollten ihre Onboarding-Zeiträume neu berechnen. Die Reform verkürzt die Bearbeitungszeiten für Saisonarbeiter nicht.
Ausblick
Das Ministerium plant, die Arbeitgeber-API im ersten Quartal 2026 im Beta-Test zu erproben und die durchgängige digitale Antragstellung bis Juli 2026 auf Familienzusammenführungsvisa auszuweiten.
1. 100 % Online-Verlängerung von Aufenthaltstiteln. Ab sofort können Inhaber italienischer Permessi di soggiorno ihre Verlängerungsanträge vollständig über das Portal des Innenministeriums mit SPID- oder elektronischem Personalausweis (CIE) einreichen. Elektronische Quittungen, die vom Portal generiert werden, besitzen volle Rechtsgültigkeit, wodurch persönliche Posteinreichungen und mehrfache Besuche bei der Questura entfallen. Für Entsandte außerhalb des Schengen-Raums bedeutet dies kürzere Wiedereinreisezeiten und weniger Unterbrechungen der Einsatzpläne.
2. Echtzeit-Überwachung für Unternehmen. Das neue Gesetz verpflichtet das Innenministerium, eine Programmierschnittstelle (API) bereitzustellen, mit der sponsoring Unternehmen den Status ihrer nulla osta-Arbeitserlaubnisanträge direkt in ihren HR- oder Relocation-Systemen verfolgen können. Multinationale Konzerne können so fehlende Dokumente frühzeitig erkennen und Starttermine deutlich verlässlicher planen.
3. Halbierung der nulla osta-Bearbeitungszeit. Begleitende Verordnungen zu Gesetz 182/2025 verkürzen die gesetzliche Frist für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen von bis zu 90 Tagen auf feste 30 Tage für zwei strategische Gruppen: (a) ausländische Arbeitnehmer, die eine vom italienischen Staat geförderte Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben, und (b) hochqualifizierte Fachkräfte, die für die EU Blue Card infrage kommen. Unternehmen, die in Talentpools investieren oder STEM-Profile rekrutieren, können somit mit einer Vorlaufzeit von einem Monat statt eines ganzen Quartals kalkulieren.
Hintergrund
Italien testet seit 2023 digitale Einwanderungsinstrumente, setzte jedoch weiterhin auf Papierbelege und überlappende lokale Verfahren, die Arbeitgeber und Entsandte gleichermaßen frustrierten. Durch die Bündelung der Einwanderungsregeln in einem umfassenden Verwaltungsreformpaket erwartet die Regierung, die Questure von rund 1,2 Millionen persönlichen Besuchen pro Jahr zu entlasten und die Vorgaben der EU-Direktiven zu Digitaler ID und Einheitsgenehmigung bis 2030 umzusetzen.
Praktische Auswirkungen
• Personalabteilungen sollten sich umgehend für SPID-Unternehmenszugänge registrieren; das Innenministerium warnt, dass Papieranträge ab dem 18. Februar 2026 abgelehnt werden.
• Die Budgets für globale Mobilität könnten sinken, da Kurierkosten, Beglaubigungen von Vollmachten und Reisen zu Polizeidienststellen wegfallen.
• Die 30-Tage-Frist für die nulla osta-Bearbeitung läuft bereits. Arbeitgeber, die Ausbildungs- oder Blue-Card-Anträge vor heute eingereicht haben, sollten ihre Onboarding-Zeiträume neu berechnen. Die Reform verkürzt die Bearbeitungszeiten für Saisonarbeiter nicht.
Ausblick
Das Ministerium plant, die Arbeitgeber-API im ersten Quartal 2026 im Beta-Test zu erproben und die durchgängige digitale Antragstellung bis Juli 2026 auf Familienzusammenführungsvisa auszuweiten.