
Ganz Chandigarh wurde am 24. Dezember unter Anordnung des Bezirksmagistrats Nishant Kumar Yadav zur „roten“ Flugverbotszone für Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) erklärt. Angesichts jüngster Terrorvorfälle mit Drohnen, die mit improvisierten Sprengsätzen ausgestattet waren, berief sich der Magistrat auf Abschnitt 163 des neuen Bhartiya Nagrik Suraksha Sanhita, 2023, und untersagte den zivilen Drohnenbetrieb von 00:00 bis 23:59 Uhr am Tag der erwarteten VVIP-Bewegung.
Betreiber, die gegen die Anordnung verstoßen, müssen mit Beschlagnahmung der Ausrüstung und strafrechtlicher Verfolgung nach dem indischen Strafgesetzbuch und dem Luftfahrzeuggesetz rechnen. Obwohl die Einschränkung vorübergehend ist, unterstreicht sie Indiens zunehmend proaktive Haltung zur Sicherheit des Luftraums in niedriger Höhe nach mehreren Drohnenvorfällen an der Grenze zu Punjab in diesem Jahr.
Während die Maßnahme vor allem Hobbyisten und Veranstaltungsfotografen betrifft, sind auch Vermessungsteams auf Baustellen sowie Logistikunternehmen, die mit Drohnenlieferungen experimentieren, betroffen. Unternehmen mit Genehmigungen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) für „Grünzonen“ müssen nun bei Kartierungs- oder Inspektionsprojekten mit solchen kurzfristigen Einschränkungen rechnen und entsprechende Pufferzeiten einplanen.
Branchenverbände fordern eine zentrale, NOTAM-ähnliche Plattform zur Veröffentlichung von Echtzeit-Drohnenbeschränkungen, da das derzeitige Flickwerk aus Bezirksverordnungen die Einhaltung für landesweit operierende Unternehmen erschwere. Das Entwurf der Drohnenverordnung 2025 des Verkehrsministeriums sieht ein solches Portal vor, doch der Zeitplan für die Umsetzung ist noch unklar.
Datenschutzexperten begrüßen zwar den sicherheitsorientierten Ansatz, mahnen jedoch eine transparente Kriterienlage an, damit legitime kommerzielle Drohnenflüge, insbesondere bei der Inspektion kritischer Infrastrukturen, nicht durch unvorhersehbare Verbote behindert werden.
Betreiber, die gegen die Anordnung verstoßen, müssen mit Beschlagnahmung der Ausrüstung und strafrechtlicher Verfolgung nach dem indischen Strafgesetzbuch und dem Luftfahrzeuggesetz rechnen. Obwohl die Einschränkung vorübergehend ist, unterstreicht sie Indiens zunehmend proaktive Haltung zur Sicherheit des Luftraums in niedriger Höhe nach mehreren Drohnenvorfällen an der Grenze zu Punjab in diesem Jahr.
Während die Maßnahme vor allem Hobbyisten und Veranstaltungsfotografen betrifft, sind auch Vermessungsteams auf Baustellen sowie Logistikunternehmen, die mit Drohnenlieferungen experimentieren, betroffen. Unternehmen mit Genehmigungen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) für „Grünzonen“ müssen nun bei Kartierungs- oder Inspektionsprojekten mit solchen kurzfristigen Einschränkungen rechnen und entsprechende Pufferzeiten einplanen.
Branchenverbände fordern eine zentrale, NOTAM-ähnliche Plattform zur Veröffentlichung von Echtzeit-Drohnenbeschränkungen, da das derzeitige Flickwerk aus Bezirksverordnungen die Einhaltung für landesweit operierende Unternehmen erschwere. Das Entwurf der Drohnenverordnung 2025 des Verkehrsministeriums sieht ein solches Portal vor, doch der Zeitplan für die Umsetzung ist noch unklar.
Datenschutzexperten begrüßen zwar den sicherheitsorientierten Ansatz, mahnen jedoch eine transparente Kriterienlage an, damit legitime kommerzielle Drohnenflüge, insbesondere bei der Inspektion kritischer Infrastrukturen, nicht durch unvorhersehbare Verbote behindert werden.
Quelle: The Times of India