
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Fluggesellschaften, die Flüge durchführen, die in der Schweiz landen oder von dort starten, vollständige Passagierdatensätze (Passenger Name Record, PNR) an eine neu eingerichtete Passagierinformationsstelle (Passenger Information Unit, PIU) in Bern übermitteln. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Bundesgesetz über Fluggastdaten, das Teil eines umfassenderen Gesetzespakets ist, das diese Woche in Kraft getreten ist und in der Regierungsmeldung vom 5. Januar hervorgehoben wurde.
Das Schweizer System orientiert sich an den EU-PNR-Regeln, geht jedoch weiter, indem es sowohl Abflüge als auch Ankünfte abdeckt. Fluggesellschaften – ob schweizerisch oder ausländisch – müssen zwei Datenübermittlungen vornehmen: 48 bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug und erneut unmittelbar nach Abschluss des Fluges. Die Datensätze umfassen Reiseroute, Ticketnummer, Zahlungsmethode, Sitzplatzwahl sowie alle zuvor erfassten Advance Passenger Information (API). Die Daten werden bis zu fünf Jahre gespeichert, wobei die Identitäten nach sechs Monaten anonymisiert werden, sofern der Reisende nicht für eine Nachverfolgung markiert ist.
Für multinationale Unternehmen bedeutet die Änderung eine sofortige Anpassung der Compliance-Prozesse. Geschäftsreisemanager müssen sicherstellen, dass Buchungstools und globale Vertriebssysteme die neuen Pflichtfelder übermitteln; ein Versäumnis kann Bußgelder von bis zu 50.000 CHF pro Flug und letztlich den Verlust der Landeerlaubnis nach sich ziehen. Reisebüros berichten, dass mehrere asiatische Fluggesellschaften am Wochenende dringend IT-Unterstützung angefordert haben, um die Anforderungen der sicheren Datenübertragung in der Schweiz zu erfüllen. Personalabteilungen warnen zudem Expatriates, dass sekundäre Sicherheitskontrollen häufiger werden könnten, während die Algorithmen kalibriert werden.
Die Behörden betonen, dass das Gesetz unerlässlich sei, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu bekämpfen und die Schweiz im US-Visa-Waiver-Programm zu halten, das einen robusten PNR-Datenaustausch voraussetzt. Datenschützer kritisieren jedoch die umfangreiche Datenerfassung und die Möglichkeit, Profile auf Basis von „Reisemustern“ statt harter Erkenntnisse zu erstellen. Das Bundesamt für Polizei versichert, dass alle Abfragen geprüft werden und Reisende gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz Einsicht in ihre gespeicherten Daten verlangen können.
Praktische Empfehlung für Unternehmen: Überprüfen Sie umgehend die Datenübermittlungen Ihrer Reisebüros, aktualisieren Sie Datenschutzhinweise und informieren Sie Reisende darüber, dass zusätzliche Fragen beim Check-in möglich sind. Vielfliegernummern und Firmenkarten sollten nun als personenbezogene Daten behandelt werden, da sie Teil des PNR-Datensatzes sind.
Das Schweizer System orientiert sich an den EU-PNR-Regeln, geht jedoch weiter, indem es sowohl Abflüge als auch Ankünfte abdeckt. Fluggesellschaften – ob schweizerisch oder ausländisch – müssen zwei Datenübermittlungen vornehmen: 48 bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug und erneut unmittelbar nach Abschluss des Fluges. Die Datensätze umfassen Reiseroute, Ticketnummer, Zahlungsmethode, Sitzplatzwahl sowie alle zuvor erfassten Advance Passenger Information (API). Die Daten werden bis zu fünf Jahre gespeichert, wobei die Identitäten nach sechs Monaten anonymisiert werden, sofern der Reisende nicht für eine Nachverfolgung markiert ist.
Für multinationale Unternehmen bedeutet die Änderung eine sofortige Anpassung der Compliance-Prozesse. Geschäftsreisemanager müssen sicherstellen, dass Buchungstools und globale Vertriebssysteme die neuen Pflichtfelder übermitteln; ein Versäumnis kann Bußgelder von bis zu 50.000 CHF pro Flug und letztlich den Verlust der Landeerlaubnis nach sich ziehen. Reisebüros berichten, dass mehrere asiatische Fluggesellschaften am Wochenende dringend IT-Unterstützung angefordert haben, um die Anforderungen der sicheren Datenübertragung in der Schweiz zu erfüllen. Personalabteilungen warnen zudem Expatriates, dass sekundäre Sicherheitskontrollen häufiger werden könnten, während die Algorithmen kalibriert werden.
Die Behörden betonen, dass das Gesetz unerlässlich sei, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu bekämpfen und die Schweiz im US-Visa-Waiver-Programm zu halten, das einen robusten PNR-Datenaustausch voraussetzt. Datenschützer kritisieren jedoch die umfangreiche Datenerfassung und die Möglichkeit, Profile auf Basis von „Reisemustern“ statt harter Erkenntnisse zu erstellen. Das Bundesamt für Polizei versichert, dass alle Abfragen geprüft werden und Reisende gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz Einsicht in ihre gespeicherten Daten verlangen können.
Praktische Empfehlung für Unternehmen: Überprüfen Sie umgehend die Datenübermittlungen Ihrer Reisebüros, aktualisieren Sie Datenschutzhinweise und informieren Sie Reisende darüber, dass zusätzliche Fragen beim Check-in möglich sind. Vielfliegernummern und Firmenkarten sollten nun als personenbezogene Daten behandelt werden, da sie Teil des PNR-Datensatzes sind.
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