
Am 14. Januar erklärte Finanzministerin Rachel Reeves in der BBC Breakfast-Sendung erneut, dass der Nachweis des Arbeitsrechts künftig digital verpflichtend sein wird, betonte jedoch, sie sei „ziemlich entspannt“ bezüglich der Form dieses Nachweises. Damit bestätigt sie, dass die Labour-Regierung von ihrer früheren Forderung nach einer einheitlichen nationalen digitalen ID-Karte abgerückt ist.
Nach dem neuen Ansatz können Arbeitnehmer ihre Berechtigung mit jedem vom Innenministerium ausgestellten digitalen Nachweis erbringen – sei es ein elektronischer Reisepasschip, ein Online-eVisa-Datensatz oder eine zukünftige BritCard. Reeves argumentierte, dass die Änderung die Kontrollressourcen auf illegale Beschäftigung konzentriere, anstatt ein monolithisches ID-System aufzubauen: „Wichtig ist die Überprüfung, nicht das Trägerdokument“, so ihre Worte.
Der ehemalige Innenminister David Blunkett warnte, dass widersprüchliche Botschaften Arbeitgeber und Migranten gleichermaßen verwirren könnten. Rechtsexperten weisen zudem darauf hin, dass ein Ökosystem mit mehreren Nachweisen die Gestaltung von Onboarding-Software erschweren wird, zumindest bis technische Standards festgelegt sind.
Für globale Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Investieren Sie in Systeme, die mehrere APIs des Innenministeriums verarbeiten und Einwilligungsnachweise speichern können, die belegen, dass die Arbeitnehmer jeder Überprüfung zugestimmt haben. Unternehmen, die bereits das EU-Ansiedlungsprogramm und eVisa-Teilen-Codes nutzen, haben einen Vorsprung, sollten jedoch ihre Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass Daten aus elektronischen Reisepässen gemäß DSGVO verarbeitet werden.
Die Ankündigung erfolgt, während die Regierung ihre umfassendere Digitalisierungsagenda an den Grenzen vorantreibt, darunter die vollständige Durchsetzung der elektronischen Reisegenehmigungen (ETA) ab Februar 2026 und die Umstellung auf eVisas für neue Anträge ausländischer Arbeitskräfte ab heute, dem 15. Januar 2026.
Nach dem neuen Ansatz können Arbeitnehmer ihre Berechtigung mit jedem vom Innenministerium ausgestellten digitalen Nachweis erbringen – sei es ein elektronischer Reisepasschip, ein Online-eVisa-Datensatz oder eine zukünftige BritCard. Reeves argumentierte, dass die Änderung die Kontrollressourcen auf illegale Beschäftigung konzentriere, anstatt ein monolithisches ID-System aufzubauen: „Wichtig ist die Überprüfung, nicht das Trägerdokument“, so ihre Worte.
Der ehemalige Innenminister David Blunkett warnte, dass widersprüchliche Botschaften Arbeitgeber und Migranten gleichermaßen verwirren könnten. Rechtsexperten weisen zudem darauf hin, dass ein Ökosystem mit mehreren Nachweisen die Gestaltung von Onboarding-Software erschweren wird, zumindest bis technische Standards festgelegt sind.
Für globale Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Investieren Sie in Systeme, die mehrere APIs des Innenministeriums verarbeiten und Einwilligungsnachweise speichern können, die belegen, dass die Arbeitnehmer jeder Überprüfung zugestimmt haben. Unternehmen, die bereits das EU-Ansiedlungsprogramm und eVisa-Teilen-Codes nutzen, haben einen Vorsprung, sollten jedoch ihre Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass Daten aus elektronischen Reisepässen gemäß DSGVO verarbeitet werden.
Die Ankündigung erfolgt, während die Regierung ihre umfassendere Digitalisierungsagenda an den Grenzen vorantreibt, darunter die vollständige Durchsetzung der elektronischen Reisegenehmigungen (ETA) ab Februar 2026 und die Umstellung auf eVisas für neue Anträge ausländischer Arbeitskräfte ab heute, dem 15. Januar 2026.
Quelle: The Guardian
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