
Während die Züge stillstehen, stellen viele in Brüssel ansässige Unternehmen auf Homeoffice um. Eine Blitzumfrage unter 535 kleinen und mittleren Unternehmen, durchgeführt vom Personaldienstleister SD Worx, zeigt, dass 50 % der KMU in der Hauptstadt bei Streiks im Nahverkehr auf Homeoffice setzen – im Vergleich zu nur 11 % in Flandern und 21 % in Wallonien.
Diese Zahlen spiegeln die harte Erfahrung wider: Brüsseler Arbeitnehmer sind stark auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen und haben seit März 2025 bereits fünf nationale Streiks erlebt. Unternehmen aus der Fertigungs- und Bauindustrie, in denen Telearbeit weniger möglich ist, berichten von angepassten Schichtplänen (19 %), Vorwarnungen an Kunden über Verzögerungen (16 %) und in 5 % der Fälle von Produktionsverlangsamungen oder -stopps.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ergibt sich daraus eine doppelte Botschaft: Erstens müssen Mobilitäts- und Personalrichtlinien aufeinander abgestimmt sein. Reiseleiter können Dienstreisen absagen, aber nur die Personalabteilung kann kurzfristige Homeoffice-Regelungen oder Tagesgeldregelungen für im Ausland gestrandete Mitarbeiter genehmigen. Zweitens sollten Unternehmen die Arbeitsregelungen während Streikzeiten dokumentieren; belgische Arbeitsinspektoren können Nachweise verlangen, dass die Homeoffice-Regeln den Gesundheits-, Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen.
Unternehmen in anderen Teilen Belgiens können vom Beispiel Brüssels lernen, da die Eisenbahngewerkschaften weitere Aktionen ankündigen. Die Einführung eines flexiblen „Streikmodus“ – inklusive VPN-Zugängen, digitalen Unterschriftentools und Alternativen zu Essensgutscheinen – kann Produktivitätsverluste verringern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter unterstützen.
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Für Manager im Bereich globale Mobilität ergibt sich daraus eine doppelte Botschaft: Erstens müssen Mobilitäts- und Personalrichtlinien aufeinander abgestimmt sein. Reiseleiter können Dienstreisen absagen, aber nur die Personalabteilung kann kurzfristige Homeoffice-Regelungen oder Tagesgeldregelungen für im Ausland gestrandete Mitarbeiter genehmigen. Zweitens sollten Unternehmen die Arbeitsregelungen während Streikzeiten dokumentieren; belgische Arbeitsinspektoren können Nachweise verlangen, dass die Homeoffice-Regeln den Gesundheits-, Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen.
Unternehmen in anderen Teilen Belgiens können vom Beispiel Brüssels lernen, da die Eisenbahngewerkschaften weitere Aktionen ankündigen. Die Einführung eines flexiblen „Streikmodus“ – inklusive VPN-Zugängen, digitalen Unterschriftentools und Alternativen zu Essensgutscheinen – kann Produktivitätsverluste verringern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter unterstützen.
Quelle: The Brussels Times
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