
Ein schnell ziehendes Wintersturmgebiet, das am 3. Februar von Texas bis Massachusetts zog, zwang die Fluggesellschaften laut AirHelp-Daten bis zum frühen Nachmittag zur Stornierung von 2.122 Flügen. Besonders betroffen waren Atlanta, Charlotte, Chicago und Raleigh-Durham. Frostwarnungen galten für 22 Bundesstaaten, und Meteorologen warnten, dass die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt bis in die nächste Woche anhalten könnten, was die Gefahr von anhaltenden Störungen erhöht.
Die Flugausfälle folgen auf den rekordverdächtigen Sturm „Fern“ und verdeutlichen die operative Anfälligkeit der Airlines, die mit begrenzten Einsatzzeiten der Crews, Engpässen bei Enteisungsmitteln und umgeleiteten Flugzeugen kämpfen. Im Gegensatz zu „Fern“ traf der aktuelle Sturm sowohl Drehkreuze der Netzwerk-Airlines (Delta, American, United) als auch der Billigflieger, was die Umleitungsoptionen erschwert.
Reiseverantwortliche sollten ihre Krisenmanagement-Pläne aktivieren: Verlängerungen von Kulanzregelungen im Blick behalten, Mitarbeiter ermutigen, Airline-Apps für eigenständige Umbuchungen zu nutzen, und Reisende an ihre Meldepflichten im Rahmen der Fürsorgepflicht erinnern. Arbeitgeber mit Mitarbeitern, deren Visa kurz vor Ablauf der I-94-Frist stehen, sollten rechtlichen Rat einholen; die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zeigt sich bei Wetternotfällen zwar oft kulant, doch eine vollständige Dokumentation ist entscheidend.
AirHelp weist darauf hin, dass wetterbedingte Störungen von der EC 261-Auszahlungspflicht ausgenommen sind, Passagiere jedoch Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft und alternative Beförderung haben. Unternehmen müssen mit höheren Reisekosten rechnen, da Umbuchungen teurer werden und die Hotelpreise in Flughafennähe steigen.
Die Flugausfälle folgen auf den rekordverdächtigen Sturm „Fern“ und verdeutlichen die operative Anfälligkeit der Airlines, die mit begrenzten Einsatzzeiten der Crews, Engpässen bei Enteisungsmitteln und umgeleiteten Flugzeugen kämpfen. Im Gegensatz zu „Fern“ traf der aktuelle Sturm sowohl Drehkreuze der Netzwerk-Airlines (Delta, American, United) als auch der Billigflieger, was die Umleitungsoptionen erschwert.
Reiseverantwortliche sollten ihre Krisenmanagement-Pläne aktivieren: Verlängerungen von Kulanzregelungen im Blick behalten, Mitarbeiter ermutigen, Airline-Apps für eigenständige Umbuchungen zu nutzen, und Reisende an ihre Meldepflichten im Rahmen der Fürsorgepflicht erinnern. Arbeitgeber mit Mitarbeitern, deren Visa kurz vor Ablauf der I-94-Frist stehen, sollten rechtlichen Rat einholen; die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zeigt sich bei Wetternotfällen zwar oft kulant, doch eine vollständige Dokumentation ist entscheidend.
AirHelp weist darauf hin, dass wetterbedingte Störungen von der EC 261-Auszahlungspflicht ausgenommen sind, Passagiere jedoch Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft und alternative Beförderung haben. Unternehmen müssen mit höheren Reisekosten rechnen, da Umbuchungen teurer werden und die Hotelpreise in Flughafennähe steigen.
Quelle: AirHelp
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