
Der indische Bundeshaushalt 2026 hat still und leise einen der weitreichendsten Anreize für globale Mobilität seit Jahren geschaffen: eine fünfjährige Steuerbefreiung auf Auslandseinkünfte für nicht ansässige Fachkräfte, die im Rahmen eines von der Regierung genehmigten Programms nach Indien kommen, um Dienstleistungen zu erbringen.
Nach dem Vorschlag, der ab dem Steuerjahr 2027-28 in Kraft tritt, sobald das Parlament das Finanzgesetz verabschiedet hat, werden qualifizierte Besucher in Indien nicht auf Gehälter, Beratungsgebühren, Boni oder Einkünfte aus Beteiligungen besteuert, die außerhalb Indiens „entstehen oder zufließen“ – und das für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren ab dem ersten Ankunftsjahr. Die wesentlichen Voraussetzungen sind, dass die Person 1) in den fünf unmittelbar vor dem ersten Besuch liegenden Steuerjahren nicht ansässig war und 2) im Rahmen eines vom Central Board of Direct Taxes (CBDT) noch zu benennenden Programms eingesetzt wird (Branchenexperten erwarten Programme für hochqualifizierten Wissenstransfer, Forschung & Entwicklung sowie Kapazitätsaufbau, ähnlich dem Tech.Pass in Singapur).
Hintergrund: Bisher war das persönliche Steuersystem Indiens ein großes Hindernis für multinationale Unternehmen, die Talente ins Land entsenden. Während in Indien gezahlte Gehälter stets steuerpflichtig waren, wurde globales Einkommen oft steuerpflichtig, sobald die Person die 120- oder 182-Tage-Grenze für den Steuerwohnsitz überschritt – was komplexe Bruttoberechnungen erforderte und viele potenzielle Entsendungen abschreckte.
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich. Mobility-Manager können nun drei- bis fünfjährige Einsätze planen, ohne dass indische Steuern auf das Heimatlandgehalt anfallen, was die Gesamtkosten für das Unternehmen um bis zu 25-30 % senkt. Für rotierende Entsandte, die mehrere kurze Besuche absolvieren, beginnt die Steuerbefreiung mit der ersten Reise, was eine frühere Entsendung fördert. Steuerabteilungen sollten jedoch beobachten, ob das CBDT eine Registrierung oder Vorabgenehmigung verlangt und ob Einkünfte aus Aktienoptionen einbezogen werden.
Die Branchenreaktionen sind überwiegend positiv: Nasscom bezeichnete die Maßnahme als „Game-Changer für die Rückkehr von Tech-Talenten“, während globale Personaldienstleister Indien plötzlich auf Augenhöhe mit Dubai und Singapur als kosteneffizientes regionales Zentrum sehen. Unternehmen warten jedoch noch auf Klarstellungen, ob die Steuererleichterung nur für Bundessteuern gilt oder auch für staatliche Berufssteuern, und wie sie mit Indiens Doppelbesteuerungsabkommen – insbesondere den Tie-Breaker-Regeln für Doppelansässige – zusammenwirkt.
Nach dem Vorschlag, der ab dem Steuerjahr 2027-28 in Kraft tritt, sobald das Parlament das Finanzgesetz verabschiedet hat, werden qualifizierte Besucher in Indien nicht auf Gehälter, Beratungsgebühren, Boni oder Einkünfte aus Beteiligungen besteuert, die außerhalb Indiens „entstehen oder zufließen“ – und das für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren ab dem ersten Ankunftsjahr. Die wesentlichen Voraussetzungen sind, dass die Person 1) in den fünf unmittelbar vor dem ersten Besuch liegenden Steuerjahren nicht ansässig war und 2) im Rahmen eines vom Central Board of Direct Taxes (CBDT) noch zu benennenden Programms eingesetzt wird (Branchenexperten erwarten Programme für hochqualifizierten Wissenstransfer, Forschung & Entwicklung sowie Kapazitätsaufbau, ähnlich dem Tech.Pass in Singapur).
Hintergrund: Bisher war das persönliche Steuersystem Indiens ein großes Hindernis für multinationale Unternehmen, die Talente ins Land entsenden. Während in Indien gezahlte Gehälter stets steuerpflichtig waren, wurde globales Einkommen oft steuerpflichtig, sobald die Person die 120- oder 182-Tage-Grenze für den Steuerwohnsitz überschritt – was komplexe Bruttoberechnungen erforderte und viele potenzielle Entsendungen abschreckte.
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich. Mobility-Manager können nun drei- bis fünfjährige Einsätze planen, ohne dass indische Steuern auf das Heimatlandgehalt anfallen, was die Gesamtkosten für das Unternehmen um bis zu 25-30 % senkt. Für rotierende Entsandte, die mehrere kurze Besuche absolvieren, beginnt die Steuerbefreiung mit der ersten Reise, was eine frühere Entsendung fördert. Steuerabteilungen sollten jedoch beobachten, ob das CBDT eine Registrierung oder Vorabgenehmigung verlangt und ob Einkünfte aus Aktienoptionen einbezogen werden.
Die Branchenreaktionen sind überwiegend positiv: Nasscom bezeichnete die Maßnahme als „Game-Changer für die Rückkehr von Tech-Talenten“, während globale Personaldienstleister Indien plötzlich auf Augenhöhe mit Dubai und Singapur als kosteneffizientes regionales Zentrum sehen. Unternehmen warten jedoch noch auf Klarstellungen, ob die Steuererleichterung nur für Bundessteuern gilt oder auch für staatliche Berufssteuern, und wie sie mit Indiens Doppelbesteuerungsabkommen – insbesondere den Tie-Breaker-Regeln für Doppelansässige – zusammenwirkt.
Quelle: The Economic Times
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