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Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Polen bis September 2026

Feb. 17, 2026
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Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Polen bis September 2026
Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt bestätigte am 16. Februar, dass die in den letzten Jahren an allen deutschen Landgrenzen wiedereingeführten temporären Kontrollen um weitere sechs Monate verlängert werden – also vom 15. März bis mindestens 15. September 2026. In einer formellen Mitteilung an die Europäische Kommission argumentiert Berlin, dass „migrations- und sicherheitsbedingte Gründe“ weiterhin diese Ausnahmeregelung im normalerweise kontrollfreien Schengen-Raum rechtfertigen.

Für Reisende und Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass die im Oktober 2023 an den deutsch-polnischen, deutsch-tschechischen und deutsch-schweizerischen Grenzen eingeführten Stichprobenkontrollen – die schrittweise auf die weiteren sieben Nachbarländer ausgeweitet wurden – einfach fortgesetzt werden. Unternehmen, die Mitarbeiter oder Waren über die Oder-Neiße-Grenze transportieren, sollten daher mit sporadischen Stopps, Dokumentenkontrollen und gelegentlichen Verkehrsstaus rechnen, besonders zu Stoßzeiten in der Nähe von Frankfurt (Oder) und Görlitz. Sowohl Speditionsverbände als auch Pendler über die Grenze klagen über Verzögerungen, die eine Reise um 30 bis 60 Minuten verlängern können.

Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Polen bis September 2026


Berlin betont, dass die Kontrollen „mobil und risikobasiert“ sind und keine dauerhaften Kontrollen an jedem Fahrzeug stattfinden. Zudem weisen die Behörden darauf hin, dass seit Beginn der Maßnahme mehr als 45.000 irreguläre Migranten aufgegriffen wurden. Polnische Stellen erkennen zwar das Recht eines Schengen-Mitglieds an, in Notfällen solche Maßnahmen zu ergreifen, äußern aber privat die Sorge, dass die verlängerten deutschen Kontrollen Migranten und Schleuser in Richtung der ohnehin schon stark belasteten östlichen polnischen Grenze drängen könnten.

Rechtlich gesehen muss Deutschland die Maßnahme alle sechs Monate erneuern und weiterhin das Vorliegen einer „ernsten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ nachweisen, sonst könnte die Europäische Kommission die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage stellen. Arbeitgeber mit entsandten Mitarbeitern oder grenzüberschreitenden Dienstleistungsverträgen wird empfohlen, ihre Mitarbeiter an das ständige Mitführen von Reisepässen oder Personalausweisen zu erinnern und mögliche Verzögerungen in die Reiseplanung einzubeziehen. Mobility-Teams sollten zudem in Entsendeschreiben und Reiserichtlinien einen Absatz zu möglichen Schengen-Kontrollen aufnehmen.

Langfristig unterstreicht diese Entscheidung, wie der politische Druck in der Migrationsfrage die Reisefreiheit innerhalb der EU weiterhin verändert – eine Entwicklung, die Global-Mobility-Manager nicht ignorieren können. Sollten andere Staaten dem Beispiel Berlins folgen, könnten innergemeinschaftliche Einsätze wieder eine sorgfältige Routenplanung, Beschäftigungsnachweise und zusätzliche Pufferzeiten erfordern – eine Rückkehr in die Zeit vor Schengen, von der viele Unternehmen gehofft hatten, sie sei endgültig vorbei.
Quelle: WELT / PAP

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