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Oberstes Gericht in Prag genehmigt Wiedereinsatz des KI-Gesichtserkennungssystems am Flughafen Václav Havel

Feb. 27, 2026
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Oberstes Gericht in Prag genehmigt Wiedereinsatz des KI-Gesichtserkennungssystems am Flughafen Václav Havel
Nach sieben Monaten rechtlicher Aussetzung wird der Václav-Havel-Flughafen in Prag ab dem 15. März 2026 erneut KI-gestützte Gesichtserkennungskameras einsetzen, nachdem das städtische Obergericht am 26. Februar 2026 eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Das Urteil bestätigt, dass die tschechische Polizei – Betreiber des Systems – die strengen Vorgaben der EU-KI-Verordnung sowie der nationalen Datenschutzgesetze erfüllt hat. Die Kameras dürfen somit wieder in Echtzeit biometrische Abgleiche von Passagieren mit nationalen und Interpol-Watchlists durchführen.

Wichtige Schutzmaßnahmen umfassen ein gerichtlich genehmigtes „Geofencing“: Die biometrische Erfassung ist auf die Ausreisekontrollspuren für Nicht-Schengen-Flüge beschränkt, Überwachungen in öffentlichen Ankunftshallen oder Duty-Free-Bereichen sind verboten. Die Daten müssen innerhalb von 36 Stunden gelöscht werden, sofern sie nicht zu einem Ermittlungsansatz führen, und nur hochrangige Polizeibeamte haben Zugriff auf die Rohbilder. Ein unabhängiger Prüfer führt vierteljährliche Kontrollen durch, während das Amt für Datenschutz (ÚOOÚ) die Befugnis behält, den Betrieb bei Verstößen zu stoppen.

Oberstes Gericht in Prag genehmigt Wiedereinsatz des KI-Gesichtserkennungssystems am Flughafen Václav Havel


Für Reisende bedeutet dies vor allem schnellere Grenzkontrollen – die Polizei rechnet damit, dass das System die manuelle Passkontrolle um 15 bis 20 Sekunden verkürzt, was angesichts des im April 2026 startenden EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) ein wichtiger Vorteil ist. Fluggesellschaften begrüßen die Maßnahme, da kürzere Warteschlangen weniger verpasste Anschlussflüge am achtgrößten europäischen Drehkreuz außerhalb des Schengen-Raums bedeuten.

Bürgerrechtsorganisationen bleiben skeptisch: Digital Rights Watch CZ warnt vor einem „Mission Creep“, der künftig auch Gesichtsscans an Inlandsflughäfen oder im Stadtverkehr ausweiten könnte. Unternehmen, die Mitarbeiter über Prag verlegen, sollten Reisende über die erneuten biometrischen Kontrollen informieren und sicherstellen, dass Beschäftigte, die automatisierte Kontrollspuren meiden, mehr Zeit für die Passkontrolle einplanen. Multinationale Konzerne sollten zudem ihre internen Datenschutzhinweise an die neue Datenverarbeitung anpassen und prüfen, ob ihre Reiseversicherungen mögliche Verzögerungen durch zusätzliche Kontrollen abdecken.

In einem größeren Kontext positioniert die Entscheidung Tschechien als Vorreiter bei KI-gestützten Grenzkontrollen im Rahmen der EU. Regulierungsbehörden in Österreich und Spanien werden voraussichtlich Prags Pilotprojekt genau beobachten, bevor sie ähnliche Systeme an den Flughäfen Wien und Madrid-Barajas noch in diesem Jahr zertifizieren.
Quelle: Expats.cz

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