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Regierung verabschiedet Praktikumsstatut zur Klarstellung der Rechte ausländischer Praktikanten in Spanien

März 4, 2026
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Regierung verabschiedet Praktikumsstatut zur Klarstellung der Rechte ausländischer Praktikanten in Spanien
Der spanische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 3. März den lang erwarteten Entwurf für ein Praktikantenstatut verabschiedet und dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Das sogenannte „Praktikantenstatut“ zieht eine klare rechtliche Grenze zwischen echten Ausbildungspraktika und verdeckter Beschäftigung – ein Graubereich, der multinationalen Unternehmen mit Aktivitäten in Spanien bislang die Planung globaler Mobilität erschwert hat.

Laut dem Entwurf müssen alle Praktika, die im Zusammenhang mit Hochschulprogrammen, beruflichen Qualifikationen oder öffentlich geförderten Ausbildungsmaßnahmen stehen, schriftlich in einem Dreiparteienvertrag zwischen Unternehmen, Bildungseinrichtung und Praktikant festgehalten werden. Ausländische Studierende und Absolventen profitieren von einem klareren Aufenthaltsstatus: Solange das Praktikum den neuen Vorgaben entspricht, gilt weiterhin der Studentenaufenthaltsstatus. Wird jedoch ein regulärer Arbeitnehmer ersetzt, entsteht ein Arbeitsverhältnis, das die vollständigen Arbeitserlaubnisverfahren erfordert.

Regierung verabschiedet Praktikumsstatut zur Klarstellung der Rechte ausländischer Praktikanten in Spanien


Wichtige Schutzmaßnahmen umfassen die verpflichtende Erstattung von Auslagen, eine doppelte Betreuung durch Hochschule und Unternehmen, Höchstdauerbegrenzungen sowie Bußgelder von bis zu 250.000 Euro bei Verstößen. Die Arbeitsaufsicht erhält zusätzliche Ressourcen zur Überwachung der Einhaltung – ein willkommener Schritt für globale Personalabteilungen, die bislang mit uneinheitlicher Kontrolle in Spaniens 17 Regionen zu kämpfen hatten.

Für Arbeitgeber schafft das Statut langfristige Planungssicherheit bei der Rotation von Praktikanten aus EU- und Drittstaatenbüros. Praktikumspläne, Sozialversicherungsbeiträge und Wohnkostenzuschüsse können nun nach einheitlichen nationalen Standards kalkuliert werden. Hochschulen, die Erasmus+, Fulbright und andere internationale Programme ausrichten, erwarten, dass der klarere Rechtsrahmen Spaniens Attraktivität als Ausbildungsstandort steigert und so den Talentnachwuchs im Land weiter stärkt.

Die Regierung hofft auf eine parlamentarische Verabschiedung vor dem Sommer, damit die Regelungen zum 1. September in Kraft treten und mit dem akademischen Kalender harmonieren. Unternehmen sollten ihre laufenden und geplanten Praktikumsprogramme überprüfen, um sicherzustellen, dass Dokumentation und Vergütung den neuen Vorgaben entsprechen – insbesondere bei digitalen Nomaden und deren mitreisenden Ehepartnern, die häufig unbezahlte Praktika absolvieren.
Quelle: La Moncloa

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