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Spanien richtet neues Register ein, damit Gewerkschaften und NGOs Aufenthaltsanträge für Migranten stellen können

März 14, 2026
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Spanien richtet neues Register ein, damit Gewerkschaften und NGOs Aufenthaltsanträge für Migranten stellen können
Der spanische Ministerrat hat die Verordnung ISM/164/2026 verabschiedet, die offiziell das Elektronische Register der Migrationshelfer einführt. Ab dem 6. März können akkreditierte Gewerkschaften und gemeinnützige Organisationen im Register eingetragene Einwanderungsunterlagen – darunter Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Verlängerungen und Familienzusammenführungen – im Namen von Drittstaatsangehörigen einreichen. Bisher mussten Migranten ohne die Mittel, einen Anwalt oder Berater zu engagieren, persönlich bei oft überlasteten Einwanderungsbehörden vorsprechen.

Durch die Auslagerung der Dateneingabe und Dokumentenübermittlung an spezialisierte NGOs und Arbeitnehmerorganisationen erhofft sich das Ministerium für Integration, Soziale Sicherheit und Migration eine Entlastung der Warteschlangen, schnellere Entscheidungen und rechtliche Klarheit bei einer bislang beispiellosen Regularisierung, von der in den nächsten 18 Monaten mehr als 500.000 undokumentierte Personen profitieren könnten.

Spanien richtet neues Register ein, damit Gewerkschaften und NGOs Aufenthaltsanträge für Migranten stellen können


Organisationen, die als „Migrationshelfer“ tätig werden wollen, müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Unterstützung von Migranten nachweisen, steuer- und sozialversicherungsrechtlich auf dem neuesten Stand sein und in den letzten drei Jahren keine Sanktionen wegen Verstößen gegen Einwanderungs-, Arbeits- oder Datenschutzgesetze erhalten haben. Die Registrierung ist kostenlos, vier Jahre gültig und verlängerbar. Wichtig ist, dass den Migranten für diesen Service keine Gebühren berechnet werden dürfen – eine Schutzmaßnahme, die laut Regierung Ausbeutung verhindern soll.

Für Arbeitgeber, Mobilitätsmanager und Relocation-Dienstleister könnte das neue System eine schnellere Integration von dringend benötigten Fachkräften bedeuten, die sich derzeit in einem irregulären Status befinden, aber bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind. Personalabteilungen sollten seriöse NGOs identifizieren, die voraussichtlich den Status als „Migrationshelfer“ erhalten, und sich darauf vorbereiten, Dokumentenflüsse elektronisch zu koordinieren. Unternehmen, die auf Saison- oder Landwirtschaftsarbeit angewiesen sind – von denen viele noch keine Papiere besitzen – könnten ihre Belegschaft vor den Tourismushöhepunkten und Erntezeiten 2026 leichter legalisieren.

Die Maßnahme fügt sich zudem in die umfassendere Digitalisierung der Einwanderungsverfahren in Spanien ein und bringt das Land dem EU-weiten Ziel einer papierlosen Grenzverwaltung näher, das mit dem Start des Entry/Exit-Systems (EES) im Jahr 2026 erreicht werden soll. Beobachter weisen jedoch darauf hin, dass der Erfolg davon abhängt, ob die regionalen Einwanderungsbehörden die von Madrid zugesagten zusätzlichen Mitarbeiter und IT-Ressourcen erhalten.
Quelle: The Local Spain

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