
In einem wegweisenden Urteil für die Rechte von Wanderarbeitern hat das Oberste Berufungsgericht Zyperns eine Entscheidung eines unteren Gerichts aufgehoben, das eine nepalesische Haushaltshilfe als „illegalen Einwanderer“ eingestuft und ihre Abschiebung angeordnet hatte. Das Urteil, das am 10. März gefällt, aber erst am 16. März veröffentlicht wurde, stellte fest, dass die Migrationsbehörde das Abschiebeverfahren eingeleitet hatte, obwohl sich die Arbeiterin noch innerhalb der 30-tägigen Schonfrist befand, um nach der Freistellung durch ihren vorherigen Arbeitgeber eine neue Anstellung zu suchen. Die Frau war 2024 mit einem beliebten Visum für Haushaltshilfen nach Zypern eingereist und hatte nach einem Vertragsstreit am 21. Januar 2025 einen neuen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Vier Monate später wurde sie bei einer Betriebsrazzia festgenommen, als „unerlaubte Einwanderin“ eingestuft und sollte sofort abgeschoben werden. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Behörden das erstinstanzliche Gericht über den Zeitablauf falsch informiert hatten und wies darauf hin, dass die Arbeiterin bis zum 9. Mai 2025 Zeit hatte, ihren Status zu legalisieren. Durch das vorzeitige Vorgehen verletzten die Behörden ihre Verfahrensrechte gemäß der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG. Rechtsexperten sehen in dem Präzedenzfall eine Verpflichtung für die Migrationsbehörde, ihr internes Fallmanagement, insbesondere für die 34.000 Drittstaatsangehörigen, die als Pflegekräfte und Haushaltshilfen beschäftigt sind, zu verbessern. Auch Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Freistellungsbescheinigungen korrekt datiert und abgelegt werden, da sonst nachfolgende Anstellungen in administratives Niemandsland geraten können. Das Urteil könnte zudem die laufenden Debatten über das vorgeschlagene punktebasierte System für Niedrigqualifizierte in Zypern beeinflussen, das derzeit öffentlich konsultiert wird. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Zypern entsenden, ist das Urteil eine Erinnerung daran, dass die lokalen Einwanderungsverfahren weiterhin sehr formalistisch sind. Personalabteilungen sollten die Praktiken ihrer Dienstleister überprüfen, sicherstellen, dass Verlängerungsanträge fristgerecht eingereicht werden, und gestempelte Kopien der Unterlagen aufbewahren. Arbeitnehmer, die zwischen Verträgen stehen, können nun auf die Schonfrist vertrauen, ohne Angst vor plötzlicher Festnahme haben zu müssen – vorausgesetzt, die Dokumentation ist wasserdicht. Zivilgesellschaftliche Gruppen begrüßten das Urteil als „einen kleinen, aber wichtigen Schritt“ zu einer gerechteren Behandlung von Wanderarbeitern. Sie forderten die Regierung auf, die 30-tägige Schonfrist gesetzlich zu verankern und digitale Nachverfolgungssysteme einzuführen, um Verwaltungsfehler zu vermeiden – Reformen, die Zypern näher an die EU-Best-Practice-Standards bringen würden.
Quelle: Cyprus Mail
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