
In einem überraschenden Verfahrensschritt am 24. März 2026 machte die Mitte-Links-Koalition Spaniens von ihrem verfassungsmäßigen Vetorecht Gebrauch, um Oppositionsänderungen zu verhindern, die die Anforderungen für das bevorstehende außerordentliche Legalisierungsprogramm des Landes verschärfen sollten. Die von Partido Popular (PP), Vox und Junts gemeinsam eingebrachten Änderungsanträge hätten von jedem Antragsteller verlangt, ein vollständiges polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, statt der ursprünglich vorgesehenen eidesstattlichen Erklärung. Laut dem Ministerium für Präsidentschaft hätte diese einzelne Änderung die Verwaltungskosten um fast 70 Millionen Euro erhöht und die Entscheidungsprozesse um sechs bis neun Monate verzögert.
Die Legalisierung, die im vergangenen Jahr zwischen den Sozialisten und Unidas Podemos ausgehandelt wurde, soll bis zu einer halben Million Ausländern einen legalen Weg eröffnen, die ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien seit vor dem 31. Dezember 2025 nachweisen können. Die Wirtschaftsvereinigung CEOE und mehrere Regionalregierungen unterstützen die Maßnahme mit der Begründung, dass sie den schrumpfenden Arbeitsmarkt vergrößern wird, zumal in den Bereichen Bau, Gastgewerbe und Altenpflege mehr als 140.000 Stellen unbesetzt sind.
Gegner bestehen darauf, dass der Prozess eine „vollständige Sicherheitsüberprüfung“ und strengere arbeitsmarktbezogene Prüfungen beinhalten müsse. Migrationsanwälte entgegnen jedoch, dass Spanien die Antragsteller bereits mit den Datenbanken von INTERPOL und EURODAC abgleicht, wodurch das zusätzliche Führungszeugnis „überflüssige Bürokratie“ darstelle. Sie warnen zudem, dass höhere Dokumentationsanforderungen viele Arbeitskräfte zurück in die Schattenwirtschaft drängen und damit die Sozialversicherungsbeiträge gefährden würden.
Für Arbeitgeber, die planen, Mitarbeiter nach Spanien zu entsenden, beseitigt das Veto der Regierung die unmittelbare Unsicherheit: Die im Januar zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Zulassungskriterien bleiben unverändert. Unternehmen mit vielen Drittstaatsangehörigen – etwa IT-Dienstleister, landwirtschaftliche Genossenschaften, Logistik- und Pflegedienste – sollten nun interne Kommunikation und Personalabläufe vorbereiten, damit die Mitarbeiter schnell die erforderlichen Nachweise zum Wohnsitz (Empadronamiento, Kontoauszüge, Mietverträge) zusammenstellen können, sobald die Verordnung veröffentlicht wird. Die Migrationsabteilungen sollten zudem mit einem hohen Andrang im spanischen Terminvergabesystem (Mercurio) rechnen und erwägen, die Anträge gestaffelt über die Autonomieregionen einzureichen, um Engpässe zu vermeiden.
Die Legalisierung, die im vergangenen Jahr zwischen den Sozialisten und Unidas Podemos ausgehandelt wurde, soll bis zu einer halben Million Ausländern einen legalen Weg eröffnen, die ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien seit vor dem 31. Dezember 2025 nachweisen können. Die Wirtschaftsvereinigung CEOE und mehrere Regionalregierungen unterstützen die Maßnahme mit der Begründung, dass sie den schrumpfenden Arbeitsmarkt vergrößern wird, zumal in den Bereichen Bau, Gastgewerbe und Altenpflege mehr als 140.000 Stellen unbesetzt sind.
Gegner bestehen darauf, dass der Prozess eine „vollständige Sicherheitsüberprüfung“ und strengere arbeitsmarktbezogene Prüfungen beinhalten müsse. Migrationsanwälte entgegnen jedoch, dass Spanien die Antragsteller bereits mit den Datenbanken von INTERPOL und EURODAC abgleicht, wodurch das zusätzliche Führungszeugnis „überflüssige Bürokratie“ darstelle. Sie warnen zudem, dass höhere Dokumentationsanforderungen viele Arbeitskräfte zurück in die Schattenwirtschaft drängen und damit die Sozialversicherungsbeiträge gefährden würden.
Für Arbeitgeber, die planen, Mitarbeiter nach Spanien zu entsenden, beseitigt das Veto der Regierung die unmittelbare Unsicherheit: Die im Januar zur öffentlichen Konsultation veröffentlichten Zulassungskriterien bleiben unverändert. Unternehmen mit vielen Drittstaatsangehörigen – etwa IT-Dienstleister, landwirtschaftliche Genossenschaften, Logistik- und Pflegedienste – sollten nun interne Kommunikation und Personalabläufe vorbereiten, damit die Mitarbeiter schnell die erforderlichen Nachweise zum Wohnsitz (Empadronamiento, Kontoauszüge, Mietverträge) zusammenstellen können, sobald die Verordnung veröffentlicht wird. Die Migrationsabteilungen sollten zudem mit einem hohen Andrang im spanischen Terminvergabesystem (Mercurio) rechnen und erwägen, die Anträge gestaffelt über die Autonomieregionen einzureichen, um Engpässe zu vermeiden.
Quelle: Cadena SER