
Das lang erwartete Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union wird ab dem 10. April an allen externen Schengen-Grenzen verpflichtend und beendet damit die Ära der manuellen Passstempel für Drittstaatsangehörige. Im Rahmen des EES werden US-Bürger bei der ersten Einreise in eines der 29 teilnehmenden Länder fotografiert und es werden vier Fingerabdrücke erfasst. Statt eines Stempels im Pass erhalten sie einen digitalen Zeit- und Ortsnachweis. Die Daten bleiben drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gespeichert.
Die radikalste Neuerung aus Compliance-Sicht ist die automatisierte Berechnung von Überziehungen. Das EES zählt täglich die Aufenthaltsdauer eines Reisenden im Schengen-Raum und überprüft die Einhaltung der 90/180-Tage-Regel. Da das System Informationen zwischen allen Mitgliedstaaten teilt, wird ein Ausstieg über Spanien nach der Einreise über Deutschland künftig jede bisher unerkannte Überziehung aufdecken. Arbeitgeber, die US-Mitarbeiter für Kurzzeitprojekte entsenden, müssen daher die kumulierte Schengen-Aufenthaltszeit mit derselben Sorgfalt überwachen wie die Meldungen für entsandte Arbeitnehmer.
Flughäfen und Fluggesellschaften bereiten sich auf längere Wartezeiten vor. Der Flughafenverband ACI Europe und Airlines for Europe warnen, dass die Erstregistrierung pro Passagier zwei bis drei Minuten dauert, was in ersten Tests zu Wartezeiten von bis zu zwei Stunden führt. Fast-Track-Spuren für die Business-Class sind während der biometrischen Erfassung und der Einreisebefragungen nicht ausgenommen. Vielflieger im Geschäftsbereich wird empfohlen, zusätzliche Zeitpuffer bei Anschlussflügen einzuplanen oder, wenn möglich, das EES während einer Urlaubsreise vor wichtigen Kundenterminen zu durchlaufen.
US-Unternehmen, die neben Personen auch Waren transportieren, stehen vor einer zweiten Frist: Ab dieser Woche müssen Fluggesellschaften an die Schnittstelle angeschlossen sein, die EES-Daten vor dem Boarding abfragt. Fluggesellschaften, die keine Daten übermitteln können, riskieren Bußgelder oder müssen Passagiere ausladen. Reiseverantwortliche sollten die Betriebshinweise der Airlines genau verfolgen und kleinere Regionalfluggesellschaften meiden, die die technische Integration noch nicht abgeschlossen haben.
Schließlich bereitet das EES den Weg für ETIAS – die eigene, ESTA-ähnliche Reisegenehmigung der EU, die nun für Ende 2026 geplant ist. US-Reisende werden künftig sowohl eine ETIAS-Genehmigung (Gebühr 7 €) als auch die biometrische EES-Registrierung benötigen. Der heutige Start markiert somit den Beginn eines mehrstufigen Compliance-Systems, in dem die Vorausdatenerfassung und persönliche biometrische Erfassung auf beiden Seiten des Atlantiks zur neuen Normalität werden.
Die radikalste Neuerung aus Compliance-Sicht ist die automatisierte Berechnung von Überziehungen. Das EES zählt täglich die Aufenthaltsdauer eines Reisenden im Schengen-Raum und überprüft die Einhaltung der 90/180-Tage-Regel. Da das System Informationen zwischen allen Mitgliedstaaten teilt, wird ein Ausstieg über Spanien nach der Einreise über Deutschland künftig jede bisher unerkannte Überziehung aufdecken. Arbeitgeber, die US-Mitarbeiter für Kurzzeitprojekte entsenden, müssen daher die kumulierte Schengen-Aufenthaltszeit mit derselben Sorgfalt überwachen wie die Meldungen für entsandte Arbeitnehmer.
Flughäfen und Fluggesellschaften bereiten sich auf längere Wartezeiten vor. Der Flughafenverband ACI Europe und Airlines for Europe warnen, dass die Erstregistrierung pro Passagier zwei bis drei Minuten dauert, was in ersten Tests zu Wartezeiten von bis zu zwei Stunden führt. Fast-Track-Spuren für die Business-Class sind während der biometrischen Erfassung und der Einreisebefragungen nicht ausgenommen. Vielflieger im Geschäftsbereich wird empfohlen, zusätzliche Zeitpuffer bei Anschlussflügen einzuplanen oder, wenn möglich, das EES während einer Urlaubsreise vor wichtigen Kundenterminen zu durchlaufen.
US-Unternehmen, die neben Personen auch Waren transportieren, stehen vor einer zweiten Frist: Ab dieser Woche müssen Fluggesellschaften an die Schnittstelle angeschlossen sein, die EES-Daten vor dem Boarding abfragt. Fluggesellschaften, die keine Daten übermitteln können, riskieren Bußgelder oder müssen Passagiere ausladen. Reiseverantwortliche sollten die Betriebshinweise der Airlines genau verfolgen und kleinere Regionalfluggesellschaften meiden, die die technische Integration noch nicht abgeschlossen haben.
Schließlich bereitet das EES den Weg für ETIAS – die eigene, ESTA-ähnliche Reisegenehmigung der EU, die nun für Ende 2026 geplant ist. US-Reisende werden künftig sowohl eine ETIAS-Genehmigung (Gebühr 7 €) als auch die biometrische EES-Registrierung benötigen. Der heutige Start markiert somit den Beginn eines mehrstufigen Compliance-Systems, in dem die Vorausdatenerfassung und persönliche biometrische Erfassung auf beiden Seiten des Atlantiks zur neuen Normalität werden.
Quelle: Euronews