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Reformen nach dem 5. März klären den Rechtsstatus von einer Million ukrainischer Einwohner in Polen

Apr. 8, 2026
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Reformen nach dem 5. März klären den Rechtsstatus von einer Million ukrainischer Einwohner in Polen
Ein ausführliches juristisches Gutachten der Warschauer Kanzlei BKT Kancelaria vom 7. April 2026 analysiert die Folgen des neuen polnischen „Auslaufgesetzes“, das am 5. März die bisherigen Schnellschutzregelungen für Ukrainer, die vor dem russischen Angriff 2022 geflohen sind, offiziell abgelöst hat. Während Schlagzeilen ein Ende der Sonderrechte suggerierten, zeigt die Analyse, dass die meisten Inhaber der PESEL-UKR-Nummer nun mindestens bis zum 4. März 2027 gesichert bleiben – was sowohl für Betroffene als auch Arbeitgeber eine wichtige Planungssicherheit bedeutet.

Im neuen Rahmen fallen ukrainische Staatsbürger unter das reguläre polnische Ausländergesetz und die arbeitsmarktbezogenen Vorschriften. Wer seine PESEL auf Grundlage eines gültigen Reisedokuments erhalten hat, bekommt eine automatische Verlängerung; andere müssen ihre Unterlagen innerhalb von 90 Tagen aktualisieren. Das Gesetz regelt zudem den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung und bestätigt, dass Arbeitgeber weiterhin Ukrainer über vereinfachte Meldungen ohne arbeitsmarktliche Prüfungen beschäftigen können.

Reformen nach dem 5. März klären den Rechtsstatus von einer Million ukrainischer Einwohner in Polen


Für Personalabteilungen ist die größte Änderung prozedural: Arbeitserlaubnisbescheide müssen nun elektronisch über das Portal praca.gov.pl eingereicht werden, und Sozialversicherungsbeiträge sind ab dem ersten Tag fällig – die pandemiebedingte Schonfrist entfällt. BKT warnt, dass Inspektoren bereits Prüfungen bei Bau- und Gastronomiebetrieben eingeleitet haben, die stark auf ukrainische Arbeitskräfte angewiesen sind.

Das Statistische Zentralamt schätzt, dass Ausländer – überwiegend Ukrainer – inzwischen 6,8 % der polnischen Erwerbsbevölkerung ausmachen. Produktionsstandorte in Schlesien und Großpolen könnten Engpässe erleben, wenn Arbeitgeber es versäumen, den temporären Schutz rechtzeitig in längerfristige Aufenthaltstitel umzuwandeln.

Unternehmen wird daher empfohlen: 1) den PESEL-Status ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, 2) Gebühren für Aufenthaltstitel einzuplanen und 3) sich auf längere Bearbeitungszeiten bei den überlasteten Woiwodschaftsämtern einzustellen. Die Kanzlei rät, Anträge auf Blaue Karte oder Daueraufenthalt spätestens Anfang 2027 zu stellen, um einen Last-Minute-Ansturm zu vermeiden.
Quelle: BKT Kancelaria Legal Blog

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