
Das neu veröffentlichte Visa Bulletin des US-Außenministeriums für Mai 2026 warnt, dass die Zahl der auf Beschäftigung basierenden Einwanderungsvisa der fünften Präferenzkategorie (EB-5) für Indien bald zurückgehen oder nicht mehr verfügbar sein könnte, falls die Antragszahlen weiter stark ansteigen. Obwohl die Stichtage derzeit noch „aktuell“ sind, warnen Beamte, dass die jährliche Quote vor dem Ende des Haushaltsjahres am 30. September erschöpft sein könnte.
Hintergrund: Indische Investoren machten vor fünf Jahren nur 4 % der EB-5-Anträge aus, stellen laut USCIS-Daten heute jedoch fast ein Viertel aller Petitionen. Gleichzeitig sind die Bearbeitungszeiten für andere Beschäftigungskategorien (EB-1, EB-2, EB-3) weiterhin stark rückständig – was Fachkräfte dazu veranlasst, den schnelleren EB-5-Weg trotz der Mindestinvestition von 800.000 bis 1.050.000 US-Dollar zu wählen.
Wichtige Zahlen:
• EB-1 Indien Endgültiges Bearbeitungsdatum bleibt der 1. April 2023; EB-2 bei 15. Juli 2014; EB-3 bei 15. November 2013.
• EB-5 bleibt für alle Länder auf „aktuell“ („C“), das Bulletin weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Kategorie ohne Vorankündigung geschlossen werden kann, sobald die Kontingente ausgeschöpft sind.
Warum das wichtig ist: Indische Unternehmen, die eine Expansion in den US-Markt über die Versetzung von Führungskräften planen, sollten mögliche Rückschritte bei EB-5 in ihre Nachfolgeplanung einbeziehen. Private-Equity-Fonds, die gebündelte EB-5-Projekte vermarkten, sehen sich ebenfalls einem schrumpfenden Zeitfenster gegenüber, um indisches Kapital zu gewinnen, bevor eine Überzeichnung mehrjährige Verzögerungen auslöst – ähnlich wie es Anfang des Jahrzehnts bei chinesischen Staatsangehörigen der Fall war.
Empfohlene Maßnahmen:
• Investoren mit genehmigten I-526E-Petitionen sollten bei physischer Anwesenheit in den USA sofort Anträge auf Statusanpassung stellen.
• Arbeitgeber sollten ihre Richtlinien zur Green-Card-Sponsoring neu bewerten – dabei die Wartezeiten bei EB-2/EB-3 gegen die Kosten von EB-5 abwägen –, um wichtige indische Talente zu halten.
• Mobility-Teams müssen realistische Erwartungen setzen: Sollte EB-5 geschlossen werden, sind alternative Strategien wie interne L-1-Versetzungen oder die neue H-1B-Lotterie mit gewichtsbasierter Vergütung (ab Februar 2026) erforderlich.
Hintergrund: Indische Investoren machten vor fünf Jahren nur 4 % der EB-5-Anträge aus, stellen laut USCIS-Daten heute jedoch fast ein Viertel aller Petitionen. Gleichzeitig sind die Bearbeitungszeiten für andere Beschäftigungskategorien (EB-1, EB-2, EB-3) weiterhin stark rückständig – was Fachkräfte dazu veranlasst, den schnelleren EB-5-Weg trotz der Mindestinvestition von 800.000 bis 1.050.000 US-Dollar zu wählen.
Wichtige Zahlen:
• EB-1 Indien Endgültiges Bearbeitungsdatum bleibt der 1. April 2023; EB-2 bei 15. Juli 2014; EB-3 bei 15. November 2013.
• EB-5 bleibt für alle Länder auf „aktuell“ („C“), das Bulletin weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Kategorie ohne Vorankündigung geschlossen werden kann, sobald die Kontingente ausgeschöpft sind.
Warum das wichtig ist: Indische Unternehmen, die eine Expansion in den US-Markt über die Versetzung von Führungskräften planen, sollten mögliche Rückschritte bei EB-5 in ihre Nachfolgeplanung einbeziehen. Private-Equity-Fonds, die gebündelte EB-5-Projekte vermarkten, sehen sich ebenfalls einem schrumpfenden Zeitfenster gegenüber, um indisches Kapital zu gewinnen, bevor eine Überzeichnung mehrjährige Verzögerungen auslöst – ähnlich wie es Anfang des Jahrzehnts bei chinesischen Staatsangehörigen der Fall war.
Empfohlene Maßnahmen:
• Investoren mit genehmigten I-526E-Petitionen sollten bei physischer Anwesenheit in den USA sofort Anträge auf Statusanpassung stellen.
• Arbeitgeber sollten ihre Richtlinien zur Green-Card-Sponsoring neu bewerten – dabei die Wartezeiten bei EB-2/EB-3 gegen die Kosten von EB-5 abwägen –, um wichtige indische Talente zu halten.
• Mobility-Teams müssen realistische Erwartungen setzen: Sollte EB-5 geschlossen werden, sind alternative Strategien wie interne L-1-Versetzungen oder die neue H-1B-Lotterie mit gewichtsbasierter Vergütung (ab Februar 2026) erforderlich.
Quelle: Hindustan Times
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