
Arbeitgeber in den USA, die auf saisonale und andere temporäre ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind, erhielten am 10. April gemischte Nachrichten: Die US-Einwanderungsbehörde USCIS gab offiziell bekannt, dass das gesetzliche H-2B-Kontingent von 33.000 Visa für Arbeitsstellen mit Beginn zwischen dem 1. April und dem 30. September 2026 erreicht wurde. Gleichzeitig stellte die Behörde eine zweistufige Zusatzvergabe vor, die bis zu 46.226 weitere Visa bereitstellt – davon 27.736 für Stellen mit Start im April und 18.490 für Arbeitsbeginn von Mai bis September. Die H-2B-Kategorie umfasst nicht-landwirtschaftliche, saisonale und zeitlich begrenzte Jobs, von Hotelreinigung bis hin zur Wartung von Freizeitparks.
Branchenverbände aus den Bereichen Gastgewerbe, Landschaftspflege und Fischverarbeitung hatten intensiv für zusätzliche Kontingente lobbyiert und argumentiert, dass schwere inländische Arbeitskräftemangel und die Nachwirkungen der DHS-Schließung kaum Spielraum für eine Aufstockung in den stark frequentierten Sommermonaten lassen. Als Reaktion darauf nutzte das Heimatschutzministerium (DHS) erneut seine Ermessensbefugnis – erstmals 2017 vom Kongress eingeräumt – um zusätzliche Visa für zurückkehrende Arbeitskräfte und Staatsangehörige wichtiger Partnerländer freizugeben.
Während Wirtschaftsverbände die Erweiterung begrüßten, warnten sie vor äußerst kurzen Antragsfristen. Anträge für die April-Runde müssen spätestens am 30. April bei der USCIS eingehen, und Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie ohne die zusätzlichen Arbeitskräfte „irreparablen Schaden“ erleiden würden. Die Behörde erinnerte zudem daran, dass der 10. März der letzte Tag für die Einreichung von Anträgen im regulären Kontingent für die Sommerhalbjahresperiode war und verspätete Anträge abgelehnt werden.
Arbeitsrechtsvertreter warnten unterdessen, dass der beschleunigte Zeitplan und die Sonderregelung für zurückkehrende Arbeitskräfte das Risiko von Missbrauch bei der Rekrutierung im Ausland erhöhen und die Löhne für US-Arbeitnehmer drücken könnten. Praktisch gesehen sollten Unternehmen, die bereits temporäre Arbeitszertifikate vom Arbeitsministerium erhalten haben, ihre vollständigen H-2B-Anträge – inklusive Nachweisen zum Saisonbedarf und Transportzusagen – rechtzeitig vor Öffnung des Antragsfensters vorbereiten. Arbeitgeber, die die Fristen im April oder Mai nicht einhalten können, müssen möglicherweise auf das J-1 Summer Work Travel-Programm ausweichen oder ihre Schichtpläne anpassen, um Personalengpässe zu überbrücken.
Für ausländische Arbeitnehmer ist die Botschaft ebenso dringlich: Nur Antragsteller, die in den letzten drei Haushaltsjahren bereits H-2B-Status hatten oder unter das Zusatzkontingent für Staatsangehörige der Norddreieck- und Karibikstaaten fallen, haben in dieser Saison realistische Chancen. Blickt man voraus, erwarten Einwanderungsanwälte eine verstärkte Kongressprüfung des Programms, insbesondere nach Veröffentlichung des bevorstehenden DHS-Berichts zur Einhaltung von Arbeiterschutzbestimmungen. Dennoch bleibt das H-2B-Programm – sofern keine Gesetzesänderungen erfolgen – ein unverzichtbares, wenn auch stark umkämpftes Instrument für US-Arbeitgeber, die mit akuten, zeitlich begrenzten Arbeitskräftemangel konfrontiert sind.
Branchenverbände aus den Bereichen Gastgewerbe, Landschaftspflege und Fischverarbeitung hatten intensiv für zusätzliche Kontingente lobbyiert und argumentiert, dass schwere inländische Arbeitskräftemangel und die Nachwirkungen der DHS-Schließung kaum Spielraum für eine Aufstockung in den stark frequentierten Sommermonaten lassen. Als Reaktion darauf nutzte das Heimatschutzministerium (DHS) erneut seine Ermessensbefugnis – erstmals 2017 vom Kongress eingeräumt – um zusätzliche Visa für zurückkehrende Arbeitskräfte und Staatsangehörige wichtiger Partnerländer freizugeben.
Während Wirtschaftsverbände die Erweiterung begrüßten, warnten sie vor äußerst kurzen Antragsfristen. Anträge für die April-Runde müssen spätestens am 30. April bei der USCIS eingehen, und Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie ohne die zusätzlichen Arbeitskräfte „irreparablen Schaden“ erleiden würden. Die Behörde erinnerte zudem daran, dass der 10. März der letzte Tag für die Einreichung von Anträgen im regulären Kontingent für die Sommerhalbjahresperiode war und verspätete Anträge abgelehnt werden.
Arbeitsrechtsvertreter warnten unterdessen, dass der beschleunigte Zeitplan und die Sonderregelung für zurückkehrende Arbeitskräfte das Risiko von Missbrauch bei der Rekrutierung im Ausland erhöhen und die Löhne für US-Arbeitnehmer drücken könnten. Praktisch gesehen sollten Unternehmen, die bereits temporäre Arbeitszertifikate vom Arbeitsministerium erhalten haben, ihre vollständigen H-2B-Anträge – inklusive Nachweisen zum Saisonbedarf und Transportzusagen – rechtzeitig vor Öffnung des Antragsfensters vorbereiten. Arbeitgeber, die die Fristen im April oder Mai nicht einhalten können, müssen möglicherweise auf das J-1 Summer Work Travel-Programm ausweichen oder ihre Schichtpläne anpassen, um Personalengpässe zu überbrücken.
Für ausländische Arbeitnehmer ist die Botschaft ebenso dringlich: Nur Antragsteller, die in den letzten drei Haushaltsjahren bereits H-2B-Status hatten oder unter das Zusatzkontingent für Staatsangehörige der Norddreieck- und Karibikstaaten fallen, haben in dieser Saison realistische Chancen. Blickt man voraus, erwarten Einwanderungsanwälte eine verstärkte Kongressprüfung des Programms, insbesondere nach Veröffentlichung des bevorstehenden DHS-Berichts zur Einhaltung von Arbeiterschutzbestimmungen. Dennoch bleibt das H-2B-Programm – sofern keine Gesetzesänderungen erfolgen – ein unverzichtbares, wenn auch stark umkämpftes Instrument für US-Arbeitgeber, die mit akuten, zeitlich begrenzten Arbeitskräftemangel konfrontiert sind.
Quelle: Business Standard
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