
Unter der rotierenden Präsidentschaft Zyperns im Rat der EU haben die Arbeitsminister am 22. April in letzter Minute einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt, der die 20 Jahre alten Regeln zur Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme grundlegend reformiert. Der Entwurf ändert die Verordnungen 883/2004 und 987/2009 und vereinfacht den Export von Arbeitslosen-, Familien- und Langzeitpflegeleistungen, wenn Bürger in einen anderen Mitgliedstaat umziehen oder entsandt werden. Zentrale Streitpunkte – wie die Anspruchszeiten für grenzüberschreitende Arbeitssuchende und die Frage, welches Land Leistungen an Arbeitnehmer zahlt, die in zwei oder mehr Staaten im Homeoffice arbeiten – wurden beigelegt, nachdem Zypern einen gestuften Ansatz vorgeschlagen hatte, der den nationalen Verwaltungen drei Jahre Zeit gibt, ihre IT-Schnittstellen zu modernisieren. Der Deal klärt zudem, wann wirtschaftlich inaktive EU-Bürger bestimmte Sozialleistungen verweigert werden können – ein langjähriger Kritikpunkt mehrerer westeuropäischer und nordischer Regierungen. Für international mobile Beschäftigte und ihre Arbeitgeber verspricht die Vereinbarung schnellere Leistungsüberweisungen und weniger bürokratische Hürden. Lohnbuchhaltungen können die geltende Rechtslage künftig elektronisch prüfen, während Personalabteilungen rechtliche Sicherheit bei langfristigen Remote-Arbeitsmodellen über mehrere Länder hinweg erhalten. Die Kommission schätzt, dass Verzögerungen und doppelte Beiträge Unternehmen derzeit jährlich 1,5 Milliarden Euro kosten – Einsparungen, die nach Inkrafttreten der Verordnung, voraussichtlich Anfang 2028, in die Talentförderung investiert werden könnten. Die zyprische Präsidentschaft hat die Arbeitsmobilität zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht und argumentiert, dass eine reibungslosere Koordinierung entscheidend ist, damit kleinere Volkswirtschaften am Rand Europas spezialisiertes Fachpersonal anziehen können, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu verlieren. Der vorläufige Text geht nun zur juristisch-sprachlichen Prüfung, bevor er im Sommer vom Rat und Parlament formell verabschiedet wird.