
In einem späten Website-Update, bestätigt am 3. Mai, hat das Department of Homeland Security (DHS) ausländisch ausgebildete Ärzte von der Liste der Antragsteller gestrichen, die von der im Januar verhängten Aussetzung der Bearbeitung von Einreiseverboten betroffen sind. Dieser Kurswechsel folgt auf wochenlange Lobbyarbeit von 20 US-amerikanischen medizinischen Fachverbänden, die vor „schweren Folgen“ für bereits stark belastete Krankenhäuser warnten, falls die Verlängerungen von Facharztausbildungen und Arbeitserlaubnissen für internationale Ärzte weiterhin blockiert blieben.
Nach der inzwischen aufgehobenen Regelung durften Konsulate keine neuen oder verlängerten Visa ausstellen, und die US-Einwanderungsbehörde USCIS konnte keine Anträge auf Arbeitserlaubnis oder Green Cards für Ärzte aus den 39 betroffenen Ländern bearbeiten. Hunderte Ärzte standen vor dem Ablauf ihres Aufenthaltsstatus oder wurden in den Verwaltungsurlaub versetzt, mindestens ein Dutzend wurde bei routinemäßigen Verkehrskontrollen festgehalten, weil ihre Dokumente abgelaufen waren.
Das DHS erklärt nun, dass Anträge „im Zusammenhang mit medizinischen Ärzten weiterhin bearbeitet werden“, wodurch der reguläre Ablauf von J-1-Waivern, H-1B-Verlängerungen und Einwanderungsanträgen wiederhergestellt wird. Besonders Krankenhäuser in ländlichen und unterversorgten Regionen – wo internationale Mediziner mehr als 40 Prozent des Personals ausmachen – werden die Entlastung als Erste spüren. Ein Netzwerk für Intensivmedizin in Louisiana berichtete, dass vier von sieben Pneumologen nur noch wenige Tage von einer Zwangspause entfernt waren, bevor die Änderung in Kraft trat.
Befürworter warnen jedoch, dass für Ärzte, deren Anträge während der Aussetzung abgelehnt oder zurückgezogen wurden, weiterhin Unsicherheit besteht. Anwälte raten betroffenen Medizinern, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen und Reisen möglichst zu vermeiden, bis neue Genehmigungen vorliegen.
Der Vorfall hat zudem die Forderungen im Kongress nach einer gezielten Ausweitung des „Conrad-35“-Programms verstärkt, um mehr Waiver-Plätze in Mangelfächern zu schaffen und Ärzte vor künftigen politischen Schwankungen zu schützen. Für Arbeitgeber in anderen Branchen bleibt die Ausnahme eng gefasst: Die allgemeine Aussetzung der Bearbeitung von Einreiseverboten gilt weiterhin für die meisten Beschäftigungs- und Familienanträge von Staatsangehörigen der betroffenen Länder. Unternehmen sollten die Bearbeitungszeiten weiterhin genau beobachten und Notfallpläne für Mitarbeiter in den betroffenen Kategorien bereithalten.
Nach der inzwischen aufgehobenen Regelung durften Konsulate keine neuen oder verlängerten Visa ausstellen, und die US-Einwanderungsbehörde USCIS konnte keine Anträge auf Arbeitserlaubnis oder Green Cards für Ärzte aus den 39 betroffenen Ländern bearbeiten. Hunderte Ärzte standen vor dem Ablauf ihres Aufenthaltsstatus oder wurden in den Verwaltungsurlaub versetzt, mindestens ein Dutzend wurde bei routinemäßigen Verkehrskontrollen festgehalten, weil ihre Dokumente abgelaufen waren.
Das DHS erklärt nun, dass Anträge „im Zusammenhang mit medizinischen Ärzten weiterhin bearbeitet werden“, wodurch der reguläre Ablauf von J-1-Waivern, H-1B-Verlängerungen und Einwanderungsanträgen wiederhergestellt wird. Besonders Krankenhäuser in ländlichen und unterversorgten Regionen – wo internationale Mediziner mehr als 40 Prozent des Personals ausmachen – werden die Entlastung als Erste spüren. Ein Netzwerk für Intensivmedizin in Louisiana berichtete, dass vier von sieben Pneumologen nur noch wenige Tage von einer Zwangspause entfernt waren, bevor die Änderung in Kraft trat.
Befürworter warnen jedoch, dass für Ärzte, deren Anträge während der Aussetzung abgelehnt oder zurückgezogen wurden, weiterhin Unsicherheit besteht. Anwälte raten betroffenen Medizinern, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen und Reisen möglichst zu vermeiden, bis neue Genehmigungen vorliegen.
Der Vorfall hat zudem die Forderungen im Kongress nach einer gezielten Ausweitung des „Conrad-35“-Programms verstärkt, um mehr Waiver-Plätze in Mangelfächern zu schaffen und Ärzte vor künftigen politischen Schwankungen zu schützen. Für Arbeitgeber in anderen Branchen bleibt die Ausnahme eng gefasst: Die allgemeine Aussetzung der Bearbeitung von Einreiseverboten gilt weiterhin für die meisten Beschäftigungs- und Familienanträge von Staatsangehörigen der betroffenen Länder. Unternehmen sollten die Bearbeitungszeiten weiterhin genau beobachten und Notfallpläne für Mitarbeiter in den betroffenen Kategorien bereithalten.
Quelle: Vanguard News
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