
In einem am Dienstag, den 28. April, an alle US-Konsulate verschickten Rundschreiben ordnete das Außenministerium an, dass Konsularbeamte bei jedem Antragsteller für ein Besuchs-, Studenten- oder temporäres Arbeitsvisum zwei neue Fragen stellen müssen: 1) „Haben Sie in Ihrem Herkunftsland oder Ihrem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort Schaden oder Misshandlung erfahren?“ und 2) „Fürchten Sie Schaden oder Misshandlung bei einer Rückkehr dorthin?“ Bewerber, die eine der beiden Fragen mit „Ja“ beantworten, müssen das Visum sofort verweigert bekommen. Die Anweisung – unterzeichnet von Außenminister Marco Rubio und basierend auf einer Exekutivanordnung von Trump aus dem Jahr 2025 – zielt darauf ab, das von der Regierung als „Asylmissbrauch“ bezeichnete Phänomen bereits am Anfang des Mobilitätsprozesses zu unterbinden. Bisher erfolgte die Prüfung der Rückkehrangst nur, wenn Reisende nach der Einreise in die USA Asyl beantragten. Durch die Verlagerung dieser Prüfung ins Ausland hofft Washington, potenzielle Asylsuchende davon abzuhalten, temporäre Visa als Sprungbrett für Schutzansprüche innerhalb der US-Grenzen zu nutzen. Einwanderungsanwälte warnen, dass die Anordnung tatsächlich verfolgte Geschäftsreisende, Studenten und Konferenzteilnehmer außerhalb des Landes festsetzen könnte. Anders als Flüchtlinge, die über ein separates System bearbeitet werden, sind viele Unternehmer, Journalisten und Wissenschaftler auf B-1/B-2- oder ESTA-Reisen angewiesen, um eine geschäftliche Präsenz aufzubauen oder an kurzfristigen Programmen in den USA teilzunehmen. Ein einziges wahrheitsgemäßes „Ja“ könnte diese Tür nun verschließen – was laut Kritikern gegen die US-Verpflichtungen aus der Flüchtlingskonvention verstoßen könnte. Für multinationale Arbeitgeber ändert sich die Risikobewertung sofort. Unternehmen müssen prüfen, ob eingeladene Gäste oder versetzte Mitarbeiter mögliche frühere Verfolgungsansprüche haben; falls ja, könnte eine Umstellung auf Remote-Teilnahme oder eine Reise über Büros in Drittstaaten notwendig werden. US-Tochtergesellschaften sollten sich zudem auf einen Anstieg von „Reiseunfähigkeit“-Ausnahmen in globalen Mobilitätsrichtlinien einstellen und Veranstaltungsorte, die auf hohe internationale Teilnehmerzahlen angewiesen sind, neu bewerten. Die Anordnung tritt sofort in Kraft. Konsularstellen aktualisieren ihre Termin-Websites, und Antragsteller werden die beiden Fragen noch diese Woche zu sehen bekommen. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit vor Ort; abgelehnte Reisende können sich nur erneut bewerben, wenn sie schwören, keine Rückkehrangst zu haben. Rechtsstreitigkeiten werden erwartet, doch vorerst bleibt Mobilitätsmanagern kaum eine andere Wahl, als Reisende zu informieren und Zeitpläne entsprechend anzupassen.
Quelle: The Washington Post
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