
Ein weltweites Schreiben des US-Außenministeriums vom 28. April, das am 30. April öffentlich bestätigt wurde, verpflichtet Konsularbeamte dazu, allen Antragstellern von Nichteinwanderungsvisa zwei neue Fragen zu stellen: Ob sie zu Hause Verfolgung erfahren haben und ob sie bei einer Rückkehr zukünftige Gefahren befürchten. Eine bejahende Antwort führt nun automatisch zu einer Ablehnung nach Abschnitt 214(b), da der Antragsteller möglicherweise Schutz in den USA sucht. Diese Anweisung setzt eine Passage aus Präsident Donald Trumps Exekutivverordnung von 2025 um, die darauf abzielt, das sogenannte „Asyl-Shopping“ einzudämmen. Bisher erfolgte die Prüfung von Angstgründen erst nach der Einreise – etwa bei glaubwürdigen Angstgesprächen am Flughafen oder bei formellen Asylanträgen. Die Vorverlagerung dieser Prüfung zwingt potenzielle Studenten, Touristen und Geschäftsreisende dazu, ihre Angaben zu Verfolgung offen zu legen, was Flüchtlingsorganisationen zufolge gegen internationale Standards verstößt. Praktisch bedeutet die Regelung neue Unsicherheiten für Unternehmen, die Praktikanten, Trainees oder Führungskräfte aus politisch instabilen Regionen empfangen. Eine wahrheitsgemäße Antwort kann ein B-1/B-2- oder J-1-Visum zunichtemachen – selbst bei kurzfristigen USA-Aufenthalten. Einwanderungsanwälte raten ihren Mandanten, sich auf vermehrte Ablehnungen einzustellen und alternative Mobilitätsstrategien wie Remote-Arbeitsplätze oder Einsätze in Drittstaaten zu prüfen. Die Richtlinie erschwert zudem spätere Anträge auf Statusänderungen. Anwälte weisen darauf hin, dass ein Antragsteller, der im Ausland „nein“ antwortete, aber später in den USA einen Asylantrag stellt, mit Glaubwürdigkeitsproblemen rechnen muss. Umgekehrt wird eine „ja“-Antwort im Ausland Teil der dauerhaften konsularischen Akte, die auch USCIS- und CBP-Entscheidern zugänglich ist. Mehrere Klagen werden erwartet, wobei Kläger voraussichtlich argumentieren, dass die pauschalen Ablehnungen gegen Gesetze verstoßen, die individuelle Prüfungen garantieren. Bis Gerichte entscheiden, sollten globale Mobilitätsteams Reisende frühzeitig auf mögliche Angst-vor-Rückkehr-Themen prüfen und zusätzliche Vorlaufzeiten in Projektpläne einbauen.
Quelle: Dawn