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EU erlaubt vorübergehende Aussetzung biometrischer Grenzkontrollen zur Entlastung der Schengen-Ein- und Ausreiseschlangen

Mai 5, 2026
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EU erlaubt vorübergehende Aussetzung biometrischer Grenzkontrollen zur Entlastung der Schengen-Ein- und Ausreiseschlangen
Irische Geschäftsreisende, die diese Woche auf den Kontinent reisen, könnten an vielen der verkehrsreichsten Flughäfen Europas eine willkommene Änderung erleben. Am Morgen des 4. Mai 2026 genehmigte die Europäische Kommission in Brüssel, dass Schengen-Mitgliedstaaten bei Überlastung der Passagierabfertigung an den Außengrenzen auf die verpflichtende Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern verzichten dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, „inakzeptable Warteschlangen und verpasste Anschlussverbindungen“ zu verhindern, die seit der vollständigen Inbetriebnahme des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) am 10. April für Probleme sorgten.

Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört, ist die Entscheidung für irische Unternehmen relevant, deren Mitarbeiter über Drehkreuze wie Paris-CDG, Amsterdam-Schiphol und Frankfurt reisen. Im Rahmen der vorübergehenden Regelung können Grenzbeamte bei Spitzenzeiten wieder manuell Reisepässe abstempeln, sofern biometrische Daten nach Stabilisierung des Passagieraufkommens nachträglich erfasst werden. Fluggesellschaften müssen weiterhin Vorausreisendeninformationen (API) und Passagierdatensätze (PNR) übermitteln.

Die Kommission betonte, dass die zentrale Datenbank, die bereits über 61 Millionen Grenzübertritte erfasst, weiterhin aktiv bleibt. Nationale Behörden sollen in den kommenden Tagen lokale Verfahrensanweisungen veröffentlichen. Reise-Management-Firmen in Dublin kündigen an, die Umsetzung an den Flughäfen genau zu beobachten; einige planen, ihre Kunden vorab zu informieren und empfehlen, für Anschlussflüge 30 bis 45 Minuten mehr Zeit einzuplanen, bis die neuen Regelungen zur Verkehrssteuerung greifen.

EU erlaubt vorübergehende Aussetzung biometrischer Grenzkontrollen zur Entlastung der Schengen-Ein- und Ausreiseschlangen


Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Entscheidung auf einer Ausnahmeklausel der EES-Verordnung von 2017 basiert, die in „außergewöhnlichen Umständen“ Abweichungen erlaubt. Während diese Klausel ursprünglich für technische Ausfälle gedacht war, kam Brüssel zu dem Schluss, dass anhaltende Überlastungen ein vergleichbares Risiko für die Integrität des Systems darstellen. Die Maßnahme soll nach dem Pfingstreiseverkehr Ende Mai überprüft werden.

Für irische Passagiere bedeutet dies praktisch ein gemischtes Modell an Schengen-Flughäfen: eGates und Selbstbedienungskioske bleiben Standard, manuelle Kontrollstellen werden jedoch bei Überschreitung der von den Ländern festgelegten Schwellenwerte wieder geöffnet. Mobilitätsmanager raten Reisenden, Bordkarten stets griffbereit zu halten – auch bei Transit – da einige Flughäfen Passagiere mit knappen Anschlusszeiten priorisieren wollen.

Für globale Mobilitätsteams unterstreicht diese Entwicklung die Notwendigkeit, Reiseanweisungen zu aktualisieren: Mitarbeiter, die auf verpflichtende biometrische Kontrollen eingestellt wurden, müssen nun darüber informiert werden, dass die Abläufe je nach Terminal und Tageszeit variieren können. Arbeitgeber mit häufig reisenden Mitarbeitern werden zudem daran erinnert, die Gültigkeit der Reisepässe zu prüfen; verlorene EES-Daten durch manuelles Abstempeln müssen bei der nächsten automatisierten Kontrolle erneut erfasst werden, und Pässe mit weniger als zwei freien Seiten können weiterhin zu einer sekundären Kontrolle führen.

Letztlich hofft die Kommission, dass die neue Flexibilität das Vertrauen der Passagiere in das 1,3 Milliarden Euro teure Grenzmodernisierungsprojekt vor dem Sommeransturm wiederherstellt. Gelingt dies, könnten irische Unternehmen von reibungsloseren mehrstufigen Reiserouten und weniger Vorfällen im Rahmen der Fürsorgepflicht durch verpasste Flüge profitieren.
Quelle: Sada Elbalad

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