
Italien hat am 18. März 2026 still und leise sein lang erwartetes Digital Nomad Visa (DNV) eingeführt, nachdem das Durchführungsverfahren am 2. März im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale veröffentlicht wurde. Das Programm bietet ortsunabhängigen Fachkräften endlich einen klaren rechtlichen Weg, bis zu einem Jahr – mit Verlängerungsoption – in Italien zu leben und zu arbeiten, ohne eine italienische Firma gründen oder lokale Arbeitsbedingungen akzeptieren zu müssen.
Laut Dekret müssen Antragsteller ein jährliches Bruttoeinkommen von etwa 28.000 Euro nachweisen – das entspricht dem Dreifachen der nationalen Schwelle für die Befreiung von der Krankenversicherung. Diese Einkommensgrenze liegt deutlich unter der von Spanien (34.188 Euro) und Portugal (44.160 Euro) und macht Italien damit zur zugänglichsten Option unter den großen Märkten Südeuropas. Zudem sind mindestens sechs Monate nachweisbare Erfahrung im Remote-Arbeiten, eine umfassende Krankenversicherung sowie ein Nachweis der Unterkunft für den ersten Aufenthalt erforderlich.
Die gesamte Antragsbearbeitung erfolgt über das italienische Konsulat, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist – ein wichtiger Punkt, da ein „Visa-Shopping“ zwischen verschiedenen Konsulaten nicht erlaubt ist. Erste Erfahrungsberichte deuten darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten je nach Auslastung zwischen drei Wochen (z. B. Wellington) und acht Wochen (Großstädte wie New York, wo es Rückstände bei Fingerabdruck-Terminen gibt) variieren. Eine Obergrenze für Anträge wurde bislang nicht bekanntgegeben, das Innenministerium plant jedoch, im Juli erste Zahlen zur Genehmigung im ersten Quartal zu veröffentlichen.
Für Arbeitgeber schafft der neue Weg Klarheit in einer bislang grauen Zone: Nicht-EU-Mitarbeiter, die längere Zeit in Italien verbringen wollen, aber weiterhin im Ausland angestellt bleiben, können nun legal für Projekte oder temporäre Teamrotationen entsandt werden, ohne dass eine lokale Arbeitsregistrierung erforderlich ist – vorausgesetzt, die Einkommens- und Versicherungsanforderungen werden erfüllt. Steuerexperten warnen jedoch, dass ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten zur italienischen Steueransässigkeit führt, weshalb Unternehmen ein zuverlässiges Tracking-System benötigen.
Im europäischen Wettbewerb um Remote-Arbeit erhöht Italiens Einstieg den Druck auf Nachbarländer, die noch keine Nomadenvisa eingeführt haben – allen voran Frankreich und Deutschland. Städte wie Mailand, Turin und Neapel werben bereits mit Coworking-Spaces und subventioniertem Wohnraum, um digitale Fachkräfte anzuziehen, die bisher meist Spanien oder Portugal bevorzugten. Bei starker Nachfrage sind weitere Anpassungen der Politik zu erwarten, darunter möglicherweise eine Option für Familienangehörige und ein beschleunigtes Verlängerungsverfahren für Gutverdiener.
Laut Dekret müssen Antragsteller ein jährliches Bruttoeinkommen von etwa 28.000 Euro nachweisen – das entspricht dem Dreifachen der nationalen Schwelle für die Befreiung von der Krankenversicherung. Diese Einkommensgrenze liegt deutlich unter der von Spanien (34.188 Euro) und Portugal (44.160 Euro) und macht Italien damit zur zugänglichsten Option unter den großen Märkten Südeuropas. Zudem sind mindestens sechs Monate nachweisbare Erfahrung im Remote-Arbeiten, eine umfassende Krankenversicherung sowie ein Nachweis der Unterkunft für den ersten Aufenthalt erforderlich.
Die gesamte Antragsbearbeitung erfolgt über das italienische Konsulat, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist – ein wichtiger Punkt, da ein „Visa-Shopping“ zwischen verschiedenen Konsulaten nicht erlaubt ist. Erste Erfahrungsberichte deuten darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten je nach Auslastung zwischen drei Wochen (z. B. Wellington) und acht Wochen (Großstädte wie New York, wo es Rückstände bei Fingerabdruck-Terminen gibt) variieren. Eine Obergrenze für Anträge wurde bislang nicht bekanntgegeben, das Innenministerium plant jedoch, im Juli erste Zahlen zur Genehmigung im ersten Quartal zu veröffentlichen.
Für Arbeitgeber schafft der neue Weg Klarheit in einer bislang grauen Zone: Nicht-EU-Mitarbeiter, die längere Zeit in Italien verbringen wollen, aber weiterhin im Ausland angestellt bleiben, können nun legal für Projekte oder temporäre Teamrotationen entsandt werden, ohne dass eine lokale Arbeitsregistrierung erforderlich ist – vorausgesetzt, die Einkommens- und Versicherungsanforderungen werden erfüllt. Steuerexperten warnen jedoch, dass ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten zur italienischen Steueransässigkeit führt, weshalb Unternehmen ein zuverlässiges Tracking-System benötigen.
Im europäischen Wettbewerb um Remote-Arbeit erhöht Italiens Einstieg den Druck auf Nachbarländer, die noch keine Nomadenvisa eingeführt haben – allen voran Frankreich und Deutschland. Städte wie Mailand, Turin und Neapel werben bereits mit Coworking-Spaces und subventioniertem Wohnraum, um digitale Fachkräfte anzuziehen, die bisher meist Spanien oder Portugal bevorzugten. Bei starker Nachfrage sind weitere Anpassungen der Politik zu erwarten, darunter möglicherweise eine Option für Familienangehörige und ein beschleunigtes Verlängerungsverfahren für Gutverdiener.
Quelle: Remote Work Europe
Wie VisaHQ helfen kann
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