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Italien setzt EU-Richtlinie zum „Einheitlichen Aufenthaltstitel“ um und vereinfacht Anträge für Arbeit und Aufenthalt

Mai 22, 2026
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Italien setzt EU-Richtlinie zum „Einheitlichen Aufenthaltstitel“ um und vereinfacht Anträge für Arbeit und Aufenthalt
Italien hat einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung seines Einwanderungsrechts unternommen, indem es die EU-Richtlinie zum „Einheitlichen Aufenthaltstitel“ in nationales Recht umgesetzt hat. Das Gesetzesdekret Nr. 83/2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 20. Mai und in Kraft getreten am 21. Mai 2026, schafft ein einheitliches Antragsverfahren, mit dem Drittstaatsangehörige in einem Schritt sowohl das Aufenthaltsrecht als auch die Arbeitserlaubnis in Italien erhalten können.

Hintergrund und wesentliche Bestimmungen
• Die Richtlinie (EU) 2024/1233, ursprünglich im April 2024 verabschiedet, verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Drittstaatsarbeitern einen einheitlichen Aufenthaltstitel zu erteilen, der im gesamten Staatsgebiet gilt, und ihnen gleichberechtigten Zugang zu zentralen Arbeitsmarktrechten wie Sozialversicherung, Renten und Arbeitsschutz zu gewährleisten.
• Das italienische Dekret fasst die bisher getrennten Verfahren – die Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno), die von der Polizeibehörde bearbeitet wurde, und die Arbeitserlaubnis (nulla osta), die von den Arbeitsbehörden geprüft wurde – zu einer einzigen elektronischen Akte zusammen, die über das Einwanderungsportal des Innenministeriums abgewickelt wird.
• Die Bearbeitungszeit ist auf 90 Tage begrenzt, und bei Fristüberschreitung gilt eine stillschweigende Zustimmung, was Arbeitgebern und Entsandten mehr Planungssicherheit bietet.
• Inhaber des neuen Aufenthaltstitels dürfen bis zu sechs Monate arbeitslos bleiben (statt bisher 60 Tage), während sie eine neue Beschäftigung suchen – eine Angleichung an Deutschland, Spanien und die Niederlande.

Italien setzt EU-Richtlinie zum „Einheitlichen Aufenthaltstitel“ um und vereinfacht Anträge für Arbeit und Aufenthalt


Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Multinationale Unternehmen, die Fachkräfte nach Italien entsenden, können nun alle erforderlichen Unterlagen – Arbeitsvertrag, Nachweise der Qualifikationen und Unterkunft – über ein Online-Dashboard einreichen. Das Portal leitet die Akte gleichzeitig an Arbeitsinspektoren, lokale Präfekturen und die Questura weiter, wodurch die bisher oft über sechs Monate dauernden sequentiellen Bearbeitungsschritte entfallen.
Personalabteilungen können den Status in Echtzeit verfolgen, automatisierte Einladungen zu biometrischen Terminen erhalten und den digitalen Aufenthaltstitel nach Ausstellung herunterladen.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass der einheitliche Aufenthaltstitel nicht unter die jährliche decreto-flussi-Quote fällt, sodass Unternehmen, die hochqualifizierte Fachkräfte oder innerbetriebliche Versetzungen beschäftigen, nicht durch die Höchstgrenze für neue ausländische Arbeitskräfte eingeschränkt sind.
Familienangehörige können parallel zum Hauptantragsteller einen Antrag stellen, ohne auf dessen Stempel warten zu müssen, was die Bearbeitungszeit für Angehörige um Wochen verkürzt.

Ausblick
Das Innenministerium wird bis September Sekundärvorschriften erlassen, um die IT-Systeme von Polizei und Arbeitsbehörden zu aktualisieren. Regionale Behörden erhalten Mittel für die Einstellung von 350 zusätzlichen Sachbearbeitern, und eine öffentliche Beta-Version des verbesserten Portals wird für Juli erwartet.
Arbeitgeber sollten ihre Compliance-Checklisten für entsandte Arbeitnehmer aktualisieren und die Vorlaufzeiten für Entsendungen überdenken: Was früher ein halbes Jahr dauerte, sollte nun in den meisten Fällen bequem innerhalb eines Quartals möglich sein.
Für ausländische Fachkräfte, die an Italiens wachsendem Life-Sciences- und KI-Sektor interessiert sind, beseitigt die Reform eine bürokratische Hürde und unterstreicht Italiens Ambition – bereits durch das neue Digital Nomad Visa Anfang dieses Jahres bekräftigt –, im globalen Wettbewerb um Talente mitzuhalten.
Quelle: Patronato ENASC

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